The Board of Trustees shall meet at least six times a year.
A simple majority of the voting members of the Board shall constitute a quorum.
The chair shall preside at meetings, and the vice-chair shall perform his/her duties in absence. If both are absent, the treasurer shall preside or in his/her absence the secretary.
Minutes of all meetings of the Board of Trustees shall be kept, and shall be approved at each subsequent Board meeting.
Any Board member who has been absent from each of three consecutive regular meetings of the Board or from three meetings within any six-month period may be removed from his position by majority vote of all other voting members of the Board. The same applies for a serious breach of responsibility of a Board member or his/her inability to carry out executive responsibilities.
The chair shall have the discretionary right to exclude Board members from any parts of meetings where the topic under consideration constitutes a potential conflict of interest.
Board meetings may be opened by the chair to the public. The chair shall have the discretionary right to exclude non-Board members from all or parts of Board meetings.
Der Beirat tritt mindestens sechs Mal im Jahr zu einer Sitzung zusammen.
Zur Beschlußfähigkeit genügt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Beirats.
Der Vorsitzende führt bei den Beiratssitzungen den Vorsitz; in seiner Abwesenheit hat der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz inne. Falls beide Vorgenannten nicht anwesend sind, führt der Schatzmeister den Vorsitz oder in seiner Abwesenheit der Schriftführer.
Über alle Beiratssitzungen ist ein Protokoll zu führen, welches anläßlich der jeweils nachfolgenden Beiratssitzung zu genehmigen ist.
Beiratsmitglieder, die an drei aufeinanderfolgenden ordentlichen Beiratssitzungen oder an drei Sitzungen innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums nicht teilgenommen haben, können mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der übrigen Beiratsmitglieder ihres Amtes enthoben werden. Dasselbe gilt bei einer ernsten Pflichtverletzung eines Beiratsmitglieds oder seinem/ihrem Unvermögen seiner/ihrer leitenden Verantwortung nachzukommen.
Der Vorsitzende hat das ausschließliche Recht, Beiratsmitglieder von Beiratssitzungen ganz oder teilweise auszuschließen, falls zur Entscheidung anstehende Tagesordnungspunkte einen potentiellen Interessenkonflikt darstellen.
Der Vorsitzende kann der Öffentlichkeit die Teilnahme an Beiratssitzungen gestatten. Es steht im Ermessen des Vorsitzenden, Personen, die dem Beirat nicht angehören, von den Beiratssitzungen ganz oder teilweise auszuschließen.