Parallelgesellschaften und Dialog

Selbstbestimmung und Parallelgesellschaften – eine Herausforderung


VERÖFFENTLICHT 4. SEPTEMBER 2015

Politik und Legitimation

Die Politik ist das Zusammenwirken in der Gesellschaft und im Staat mit dem Ziel Entscheidungen zu treffen, die für alle verbindlich sein sollen. Das schließt die Gesetzgebung ein, geht aber darüber hinaus, weil auch die täglichen Entscheidungen der Exekutive oft über das Verwaltungshandeln hinaus gehen und eine politische Dimension haben. Das gilt besonders für außenpolitische Entscheidungen.

Legitimation der Politik und Verantwortung für die richtige Politik sind nicht identisch. Zur Verantwortung gehört es, die Legitimationsbasis immer wieder zu erneuern, indem die Politik erklärt wird, indem sie Teil eines Diskurses bleibt, der mit denen geführt wird, die dem Verantwortlichen Legitimation verschaffen, also z.B. den Wählern. Die Verantwortung wird vom politischen Repräsentanten übernommen und bleibt eine individuelle Aufgabe. Die Legitimation wird von den Wählern verschafft und ist damit eine kollektive Verantwortung.

Wer jemandem politische Legitimation verschafft, der diese dann für eine falsche Politik nutzt, muss auch die Folgen dieser Legitimierung mit tragen. Die falsche Politik ist dann legitimiert und die Wähler müssen die Folgen tragen: wer Syriza in Griechenland gewählt hat, hat dieser Partei die Legitimation für ihre Politik verschafft, eine Politik, die für das Land desaströs ist. Die Wähler können – obwohl derzeit diese Illusion beibehalten wird – nach wie vor nicht beides haben: Syriza-Politik und den Euro.

Es passiert regelmäßig, dass Politiker ihren Wählern etwas versprechen, was gar nicht in ihrer Hand liegt. Ebenso oft passiert es, dass Wähler Erwartungen an Politiker haben, die diese unmöglich erfüllen können. In beiden Fällen sind Enttäuschungen vorprogrammiert.

Selbstbestimmungsrecht

Als Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geteilt war, wurde immer wieder das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Berufungsgrundlage für die Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands verwendet. Das Selbstbestimmungsrecht wurde in den 14 Punkten von Präsident Wilson als Voraussetzung eines Friedens nach dem Ersten Weltkrieg aufgenommen, es war in der Völkerbundssatzung ebenso vorhanden wie in der Charta der Vereinten Nationen.

Schon die Praxis nach dem Ersten Weltkrieg auf Grundlage der Pariser Vorortverträge zeigte, dass der Begriff Selbstbestimmung vage und für Manipulationen leicht zugänglich war. Dennoch blieb das Prinzip wirkungsmächtig nicht zuletzt für die Entkolonisierung.

Inzwischen dient das Prinzip der Selbstbestimmung vor allem zur Rechtfertigung von Bestrebungen, Teile von Staaten loszulösen und als selbständige Staaten zu konstituieren, sei es in Schottland oder Katalonien, im Baskenland oder in der Ukraine.

Das Recht eine eigenständige, unabhängige – im Sinne des Völkerrechts souveräne – politische Gemeinschaft zu bilden kann natürlich jedem gallischen Dorf zugebilligt werden. Wenn ein starker politischer Wille existiert, meist gestützt auf enge Bindungen durch das Gefühl von Identität, oft gestützt auf ausgeprägten Nationalismus, dann wird das kleine gallische Dorf vielleicht einmal stolz seine Unabhängigkeit verkünden. In der Realität sind es oft große sprachliche Gemeinschaften oder ethnische oder religiöse Gruppen, die sich in dem Staat, dem sie derzeit angehören nicht wiederfinden und deshalb eine separate Gemeinschaft gründen möchten.

Identitätskonflikte und nationalistische Gefühle sind leicht manipulierbar und können durch das Gefühl der Diskriminierung im Gesamtstaat immer stärker werden. Gefährlich ist dabei, dass aufreizende und demagogische Propaganda auf der einen Seite, falsche und repressive Reaktionen auf der anderen, Konflikte anheizen und den Bürgerkrieg immer mehr zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden lassen. Die friedliche Scheidung wie die zwischen beiden Teilen der früheren Tschechoslowakei ist eine Ausnahme, Krieg wie auf dem Balkan nach dem Zerfall Jugoslawiens die Regel.

Das Bestehen auf einem Recht zur Trennung vom existierenden Staatverband kann also ein Rezept für eine Proliferation von Bürgerkriegen werden – oder von proto-zwischenstaatlichen Kriegen aus der Sicht der Separatisten.

Alles dies spricht dafür, das Selbstbestimmungsrecht nicht absolut gelten zu lassen, sondern ausschließlich unter dem Vorbehalt einer Friedenspflicht. Solange die kulturellen Rechte auf eigene Sprache oder Religion gewahrt sind, muss der bestehende Staat eine Bestandsgarantie haben – eine Recht auf Separation sollte grundsätzlich nicht anerkannt werden, solange der bestehende Staat nicht seinerseits mit kriegerischer Gewalt gegen seine eigenen Bürger vorgeht, die eine solche Autonomie fordern.

In vielen Fällen ist eine klare Separation ohnehin nicht möglich, ohne das neue Minderheiten entstehen, die sich in der neu entstehenden Gemeinschaft keineswegs heimisch fühlen. Menschen leben auf Territorien, die durch eine lange Geschichte zu einem gemeinsamen Staat gehört haben, nicht nach irgendwelchen Identitäten separiert.

Die Lage ist anders, wo ein zuvor selbständiger Staat vom neuen Gesamtstaat gewaltsam erobert wurde. Für eine gewisse Zeit, die auch Jahrhunderte umfassen kann, muss der eroberten Gemeinschaft, die ihre Identität bewahrt hat, das anhaltende Recht auf Widerstand gegen die Eroberung zugestanden werden. Der Schutz einer herrschenden Minderheit von Eroberern kann nicht gegen den Schutz einer beherrschten Mehrheit aufgewogen werden.

Solange der Gesamtstaat als eine demokratische Verfassungsgemeinschaft besteht, ist es die Mehrheit im Gesamtstaat, die die Legitimität auf ihrer Seite hat. Separatisten versuchen dann ihre Macht auf eine von vielen Formen von Parallelgesellschaften innerhalb der Gesellschaft aufzubauen. Nicht ohne Grund geht der Weg in den Bürgerkrieg von internen Parallelgesellschaften über Politiker, die ein Selbstbestimmungsrecht auf Grund irgendeiner Identität fordern, hin zu Separatisten, die sich gewaltsam vom Gesamtstaat lösen wollen.

Deshalb ist es auch wichtig, einen Blick auf Parallelgesellschaften innerhalb der Gesellschaften zu richten.

Parallelgesellschaften, Identitäten und interkultureller Dialog

Habermas untersucht in seiner „Theorie des kommunikativen Handelns“ (TdKH) nicht, wie reale Diskurse ablaufen, sondern studiert die idealen Bedingungen, die einen Diskurs erst ermöglichen. Aber es schimmert natürlich in seinem ganzen Werk durch, dass er eine Annäherung an solche idealen Bedingungen für Diskurse für wünschenswert hält. Seine Theorie ist kein Kochbuch für Diskursethiker, aber sie reflektiert auf die Bedingungen, die kommunikatives Handeln erst möglich machen, und die herzustellen erstrebenswert ist. Dennoch ist diese Theorie relevant für die Praxis realer Diskurse, denn nur dort kann sie sich bewähren – oder auch nicht bewähren.

Unter Parallelgesellschaften verstehe ich eigenständige Gesellschaften, die auf dem gleichen Territorium parallel nebeneinander existieren und dabei zwar Verbindungen zueinander haben, aber doch so voneinander getrennt leben, dass sie eine jeweils eigene Identität – auf welcher Grundlage auch immer: Sprache, Religion oder Volkszugehörigkeit – entwickeln. Diese Art des Nebeneinanderlebens ist eigentlich charakteristisch für benachbarte Gesellschaften auf unterschiedlich organisierten Territorien, so dass von Inland und Ausland gesprochen wird. Parallelgesellschaften sind also quasi füreinander Ausland auf dem gleichen Territorium. Anders als Subkulturen sehen sich Parallelgesellschaften nicht oder nur sehr begrenzt als integraler Teil einer allen übergeordneten Gesamtgesellschaft.

Die Ausbildung einer eigenständigen Identität kann viele Gründe haben: ethnische Abgrenzung, sprachliche Differenzen, religiöse Absonderung, soziale Grenzen, alles das sind identitätsstiftende Elemente, auf die sich eine Parallelgesellschaft stützen kann. Kollektive Identitäten zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Differenzen zwischen den individuellen Identitäten ihrer Mitglieder minimieren und zugleich die Differenzen zu Mitgliedern anderer Kollektive verstärken. Die Systemtheorie spricht hier von Abschließung. So können innerhalb von Gesellschaften verschiedene Grade der Integration bestehen, aus Subkulturen können sich durch Abschließung Parallelgesellschaften entwickeln.

Gespaltene Gesellschaften sind keine Seltenheit. Im 17.Jahrhundert lebten Adel, Bürgertum und Bauern wie auf verschiedenen Planeten, die Arbeiterklasse war bis in die Mitte des 20.Jahrhunderts noch deutlich identifizierbar neben der bürgerlichen Mittelklasse und der kapitalistischen Oberschicht. Das Nebeneinander der Tutsi- und der Hutu-Bevölkerung in Ruanda hat Konflikte hervorgerufen, die dann in einem Genozid endeten. Religiöse Differenzen haben oft zu Religionskriegen geführt, die dann zur Vorherrschaft einer Religion über die anderen führten – oder zu einem Ausgleich wie in Deutschland nach dem dreißigjährigen Krieg. Sprachliche Eigenständigkeit ist auch heute Anlass für separatistische Bestrebungen, die sich auf bereits existierende parallele Sprachgemeinschaften abstützen, die sich schon vor einer Sezession als unterschiedliche Nationen verstehen.

In vielen Gesellschaften bestehen unterschiedlicher Identitäten, die sich als eigenständige Kulturen verstehen. Eine multikulturelle Gesellschaft entsteht, in der zunächst eine Vielzahl von Subkulturen die übergreifende nationale oder globale Kultur bereichern. Sie besteht aus vielen Subkulturen, für alle gibt es aber einen Grundbestand von Gemeinsamkeiten, die die Gesamtgesellschaft den Subkulturen überordnet.

Wenn dann noch auf allen Seiten der Wille vorhanden ist, dieses Zusammenleben konstruktiv zu gestalten, gemeinsam politische Ziele zu verfolgen und solidarisch miteinander Lasten zutragen, dann sind das gute Voraussetzungen für das Zusammenwachsen zu einer harmonischen nationalen oder sogar globalen Gesellschaft. Aber das Ergebnis ist prekär. Der Zusammenhalt multikultureller Gesellschaften muss immer wieder neu gesichert werden, sonst droht der Zerfall in Parallelgesellschaften.

Indien ist ein Beispiel für ein staatliches Territorium, wo es gelungen ist, das friedliche Zusammenleben und die politische Zusammenarbeit zumindest einer großen Zahl der dort lebenden Gesellschaften zu organisieren, obwohl diese starke eigene religiöse, ethnische, sprachliche und soziale Identitäten haben. Allerdings war die Geburt des unabhängigen Indien mit dem Austritt vieler – aber nicht aller – Moslems aus der gemeinsamen Gesellschaft verbunden, die in Pakistan eine neue Gesellschaft gründeten, die dann später noch in Pakistan und Bangla Desh zerfiel. Und bis heute herrschen in manchen Teilen Indiens bürgerkriegsartige Auseinandersetzungen mit Gemeinschaften, die die übergeordnete Gesellschaft nicht anerkennen.

In der Völkergemeinschaft sollte das Ideal des gemeinsamen Handelns für die Zukunft der Menschheit zu universeller Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit aller Menschen führen. Auch innerhalb jeder Gesellschaft sollten alle Menschen als eine Gemeinschaft der Gleichen solidarisch zusammenleben. Das ist bis heute eine utopische Vorstellung geblieben. Bisher haben wir eine globale, zersplitterte, und keine universelle Gesellschaft.

Tatsächlich verläuft das Miteinander der Gruppen mit unterschiedlichen Identitäten oft keineswegs harmonisch. Es gibt viele Konfliktlinien zwischen Menschen, aber diejenigen, die sich auf unterschiedliche Identitäten stützen, sind besonders dauerhaft und oft auch gewaltsam. Warum ist das so ?

Konflikte entstehen, wenn Menschen aufeinandertreffen und gemeinsam handeln müssten, aber nicht dazu in der Lage sind sich darüber zu verständigen. Durch kommunikatives Handeln kann diese Verständigung dann in einem Prozess erreicht werden, in dem argumentiert wird. Das Lernen von Verständigungsprozessen ist mühsam. Jeder Verständigungsprozess braucht Zeit, manchmal wird die Geduld strapaziert. Unter Handlungsdruck fehlt diese Geduld und dann kann Verständigung nicht gelingen. Wenn das aber nicht gelingt, dann werden andere Mittel bis hin zu Zwang und Gewalt vorgezogen.

Entscheidungen über gemeinsames Handeln stehen fast immer unter Zeitdruck. Der Abbruch des Dialogs und die Anwendung von Zwangsmitteln zur Entscheidung liegen also nahe. Die institutionelle Form einer friedlichen, aber nicht konsensorientierten Handlungskoordinierung ist das Recht. Die Rechtsgemeinschaft geht von der Hintergrundüberzeugung aus, dass dem Recht zu gehorchen ist, eine Argumentation kann sich allenfalls auf die richtige Anwendung und Interpretation richten und wird von der Justiz abschließend beschieden.

Die Kommunikationsgemeinschaft erfordert eine gemeinsame Lebenswelt

Die Kommunikationsgemeinschaft erfordert ein gemeinsames Vorverständnis, eine gemeinsame „Lebenswelt“ als Grundlage der Verständigung. In seinem großen Werk „Theorie des kommunikativen Handelns“ kommt Jürgen Habermas immer wieder darauf zurück:

„Kommunikativ handelnde Subjekte verständigen sich stets im Horizont einer Lebenswelt. Ihre Lebenswelt baut sich aus mehr oder weniger diffusen, stets unproblematischen Hintergrundüberzeugungen auf. …Die Lebenswelt speichert die vorgetane Interpretationsarbeit vorangegangener Generationen.“ (TdKH S.107)

Unterschiede der selbst verstandenen Identität sind Unterschiede in den Lebenswelten der Gesellschaften. Diese unterschiedlichen Lebenswelten sind nicht „von Natur aus“ da, sondern ein Mensch wird in der Lebenswelt seiner Umgebung schon als Kind sozialisiert und wächst dort hinein. Das ist aber nicht der Fall, wenn jemand in eine andere Gesellschaft einwandert. Der Immigrant bringt zunächst seine Lebenswelt aus seiner Herkunftsgesellschaft mit, die vorgetane Interpretationsarbeit ist die seiner vorangegangenen Generationen, nicht die der aufnehmenden Gesellschaft. Diese fordert in den meisten Fällen zwar eine „Neu-Sozialisierung“ in Form eines gewissen Grades der Anpassung bis hin zur „Integration“, aber dieser Prozess läuft weder automatisch ab, noch gelingt er immer.

Sobald eine kritische Masse von Menschen der gleichen Grundüberzeugungen in einer separaten, sehr unterschiedlichen Lebenswelt zusammenlebt, bewahrt sie ihre Identität auf dieser Grundlage und grenzt sich gegen die anderen Lebenswelten in ihrer Umgebung ab. Starke Identitäten beruhen auf ethnischen, religiösen, sprachlichen, aber auch sozialen Unterschieden. Abgrenzung und ein starkes Identitätsbewusstsein sind die Grundlage für die Ausbildung einer Parallelgesellschaft.

Innerhalb einer Gesellschaft bestehen in der Regel unausgesprochene Grundüberzeugungen, die eine Kultur charakterisieren. In diesem Fall „…ist die von einer Gemeinschaft geteilte kulturelle Überlieferung konstitutiv für die Lebenswelt, welche der einzelne Angehörige inhaltlich interpretiert vorfindet. Diese intersubjektiv geteilte Lebenswelt bildet den Hintergrund fürs kommunikative Handeln. Deshalb sprechen Phänomenologen wie A.Schütz von der Lebenswelt als dem unthematisch mitgegebenen Horizont, innerhalb dessen sich die Kommunikationsteilnehmer gemeinsam bewegen, wenn sie sich thematisch auf etwas in der Welt beziehen.“ (TdKH S.123)

Die Bedingungen für kommunikatives Handeln fehlen, wenn Lebenswelten aufeinandertreffen, die nicht hinreichend viele gemeinsame Grundüberzeugungen teilen. Dann bilden sich Parallelgesellschaften, in denen zwar intern kommunikatives Handeln möglich ist, aber nicht ohne weiteres über die Grenzen der Lebenswelten hinweg. Es gibt Grade der gegenseitgen Fremdheit, von einer Parallelgesellschaft spreche ich nur, wenn diese gegenseitige Fremdheit so weit geht, dass die Identitäten als ebenso unterschiedlich empfunden werden wie das zwischen verschiedenen Nationen der Fall ist. Und auch dort gibt es noch Unterschiede: manche fühlen sich sehr nahe und manche sind sich ihrer Identität nicht sehr sicher, andere definieren ihre Identität ausdrücklich gegen die Identität der anderen Gesellschaften.

Besonders problematisch wird das Verhältnis von Parallelgesellschaften zueinander, wenn es dabei um Herrschaft und Vorrang geht, oder wenn es zur Identität mindestens einer der Gesellschaften gehört, sich den anderen überlegen zu fühlen, oder wenn eine der Gesellschaften sich als Opfer der anderen sieht. Dann ist ein herrschaftsfreier Diskurs schon deshalb ausgeschlossen, weil mindestens einer der Diskursteilnehmer es schlicht nicht akzeptiert, dass die anderen ihn nicht beherrschen wollen, was auch immer sie beteuern.

Parallelgesellschaften auf dem gleichen Territorium können in manchen Fällen auch zum Bruch der eigentlich territorial organisierten Rechtsgemeinschaft führen. Denn auch die Zugehörigkeit zu einer Rechtsgemeinschaft und die Achtung des Rechts ist Ausfluss der nicht hinterfragten Lebenswelt.

Es hat insbesondere in früheren Imperien wie dem Römischen oder dem Osmanischen Reich ein Nebeneinander von Rechtsordnungen auf dem gleichen Gebiet existiert. Die Rechtskreise der verschiedenen Nationen oder Religionen blieben weitgehend autonom, während über allem die Willkür des Kaisers oder des Sultans thronte, der als Quelle des imperialen Rechts dieses setzen, einhalten, aber auch brechen konnte. Sobald ein Streit mehrere Rechtskreise umfasste, war das Imperium der Schiedsrichter (so schon in dem prominenten Prozess gegen Jesus von Nazareth).

Immer wenn der Dialog zwischen Menschen mit unterschiedlichen Lebenswelten stattfindet, also ein „interkultureller Dialog“ geführt wird, dann kann die Gemeinsamkeit der Lebenswelten einschließlich der Rechtsgemeinschaft nicht mehr vorausgesetzt werden. Das kommunikative Handeln kann dann nicht ohne zusätzliche Bedingungen stattfinden. Diese zusätzlichen Bedingungen sind nicht einfach vorhanden, sondern müssen ausdrücklich geschaffen werden.

„Im anderen Fall werden einzelne Bestandteile der kulturellen Überlieferung selber zum Thema gemacht. Dabei müssen alle Beteiligten gegenüber kulturellen Deutungsmustern, die normalerweise ihre Interpretationsleitungen erst ermöglichen, eine reflexive Einstellung einnehmen. Dieser Einstellungswechsel bedeutet, dass die Gültigkeit des thematisierten Deutungsmusters suspendiert und das entsprechende Wissen problematisiert wird.“ (TdKH S.123f.)

Das ist auch dann der Fall, wenn sich die Parallelgesellschaft auf dem gleichen Territorium befindet, wenn der interkulturelle Dialog im gleichen Staat stattfinden soll. Sobald sich Identitäten so ausgeprägt haben, dass sie verschiedene Lebenswelten begründen, kann nicht mehr von einem gemeinsamen nicht weiter zu thematisierenden Horizont ausgegangen werden. Habermas stellt hier aber eine Bedingung, die keineswegs ohne weiteres hergestellt werden kann: alle Beteiligten müssen gegenüber den kulturellen Deutungsmustern „eine reflexive Einstellung einnehmen“.

„Das Konzept der Begründung ist mit dem des Lernens verwoben. Auch für Lernprozesse spielt die Argumentation eine wichtige Rolle“ (TdKH S.39). Argumentieren will also erst einmal erlernt sein, die Formen des Dialogs selbst sind etwas, was in den jeweiligen Lebenswelten erlernt wird. Dieses Erlernen der Argumentation, das Erlernen einer reflexiven Einstellung gegenüber Problemen, ist selbst Teil der jeweiligen Lebenswelten. Es gibt kulturelle Traditionen, die solche reflexiven Einstellungen ausdrücklich ablehnen, es gibt in fast jeder Gesellschaft unterschiedliche Tabus, die sich jeder Begründung entziehen und deren reflexive Infragestellung oft sogar verboten ist.

Im realen Diskurs geht es um Geltungsansprüche auf Wahrheit, Richtigkeit und Wahrhaftigkeit. Alle drei werden im interkulturellen Dialog zunächst infrage gestellt, allerdings in erster Linie dogmatisch und nicht reflexiv. Dem Gesprächspartner wird der Geltungsanspruch auf Wahrheit abgesprochen. Das gehört zum Diskurs dazu. Allerdings wird schon von vornherein davon ausgegangen, dass der Gesprächspartner auch mit Argumenten seinen Wahrheitsanspruch nicht untermauern kann. Er darf Dogmen eigentlich gar nicht anzweifeln. Auch die Richtigkeit der Argumentation wird ihm nicht abgenommen, denn das, was eine richtige Argumentationsform ist, steht auch in der lebensweltlichen Tradition. Am Ende wird auch seine Wahrhaftigkeit infrage gestellt, indem ihm strategisches und nicht kommunikatives Handeln im Diskurs selbst vorgeworfen wird. Der Zweifel an der Wahrhaftigkeit ist das Ergebnis mangelnden Vertrauens.

Interkultureller Dialog bei unterschiedlichen Lebenswelten

Dennoch ist jeder interkulturelle Dialog bereits ein Fortschritt, denn zwischen Parallelgesellschaften entsteht leicht ein Kontaktverbot, das es überhaupt verbietet, so einen Dialog zu führen. Tabus gegen Dialoge entstehen vor allem dort, wo sich eine Lebenswelt unterlegen oder als Opfer der anderen fühlt. Man möchte nicht aus einer Position der Schwäche argumentieren, also vermeidet man den Diskurs ganz.

Um einen interkulturellen Dialog zu ermöglichen, ist also eine sehr sensible Herangehensweise dringend notwendig. Jedes Gefühl der Erniedrigung und Beleidigung, so subjektiv es sein mag, kann zum Abbruch des Gesprächs führen. Das macht solche Dialoge oft sehr frustrierend, zumal die ständige Drohung mit Abbruch des Gesprächs auch strategisch genutzt wird um Vorteile auch aus einer vermeintlichen Position der Schwäche heraus zu erzielen.

Der erste Schritt muss es stets sein, die gemeinsamen Grundlagen für einen Dialog explizit zu machen und gegenseitiges Vertrauen herzustellen. Dazu gehört auch, die Teilnahmebedingungen offen anzusprechen. Von Anfang an muss klar sein, wann für eine Seite die Bedingungen des Beginns und wann die des Abbruchs des Dialogs gegeben sind. Wenn diese Bedingungen so sind, dass ein unüberbrückbarer Graben zwischen den Start- oder Abbruchbedingungen beider Seiten besteht, dann wird der Dialog voraussichtlich nicht zustandekommen. Oder aber es werden formale Treffen ohne Substanz veranstaltet, um zumindest den Schein des Dialogs aufrecht zu erhalten, bis sich vielleicht doch günstigere Bedingungen einstellen.

Unausgesprochene Hintergrundüberzeugungen können im interkulturellen Dialog nur zu Missverständnissen und Unverständnis führen. Deshalb muss alles auf den Tisch – die Horizonte der verschiedenen Lebenswelten müssen ausgeleuchtet werden. Wenn es dann gelingt, eine gemeinsame Kultur der Argumentation zumindest auf der Grundlage eines kleinsten gemeinsamen Nenners zu erreichen, dann kann der Dialog beginnen.

Interkultureller Diskurs durch Repräsentanten der parallelen Gesellschaften

Ein realer Diskurs kann nie mit allen Mitgliedern einer Gesellschaft geführt werden, schon gar nicht, wenn zwischen verschiedenen Gesellschaften argumentiert werden soll. Auch in Zeiten von Internet und facebook sind es nur wenige, die sich überhaupt äußern – und dann oft eine Auswahl von Personen, die alles andere als repräsentativ für ihre Gesellschaft sind. Ein interkultureller Dialog erfordert auch interkulturelle Kompetenz zusätzlich zu der Sachkompetenz, die Habermas für seine Diskurse ebenfalls voraussetzt.

Auch ist es in begrenzter Zeit nicht möglich, alle und jeden zu beteiligen. Daher wird ein interkultureller Dialog in der Regel zwischen wenigen Repräsentanten der beteiligten Gesellschaften stattfinden. Diesen Repräsentanten wird unterstellt, dass sie fähig sind, für ihre Gesellschaften insgesamt zu sprechen und dass sie die notwendige Sachkompetenz mitbringen.

Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass die Legitimität dieser Repräsentanten aus ihrer jeweiligen Gesellschaft heraus von vielen angezweifelt wird, selbst dann, wenn diese mit Mehrheiten gewählt sind. Wie Arrow gezeigt hat, sind Präferenzordnungen nicht transitiv, die Präferenzen vieler Menschen lassen sich also nicht in einer Gesamtordnung von Prioritäten zusammenfassen. Ein Repräsentant kann also nicht alle individuellen Präferenzen widerspiegeln. Das wird selten begriffen und führt zu Problemen der Legitimität und damit der Anerkennung als „wahre“ Repräsentanten.

Der interkulturelle Diskurs gewinnt seine Legitimität daher weniger aus der Zusammensetzung der Teilnehmer als aus den Ergebnissen. Wenn diese von den meisten Beteiligten als Erfolg angesehen werden, dann kann der Dialog sein Ziel erreichen, die Grundlagen für ein kommunikatives Handeln durch Konsens zu legen.