FAQs zum Reisen nach und durch Bolivien

Hier entsteht eine Liste mit FAQs zum Reisen nach und durch Bolivien, die bis zum Kongressbeginn noch weiter ausgebaut wird.

Es wird außerdem die Lektüre der offiziellen Reisehinweise der Botschaft der BRD empfohlen.

Auslandsvertretungen der deutschsprachigen Länder

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält derzeit eine Botschaft in La Paz und Honorarkonsulate in Santa Cruz de la Sierra, Cochabamba und Tarija. Die deutsche Botschaft ist in Krisensituationen rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: (+591) 71527279

Die Bunderepublik Österreich verfügt derzeit nur über ein Honorarkonsulat in Santa Cruz de la Sierra. Für weitere Angelenheiten ist die Botschaft in Lima zuständig.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist über die diplomatische Vertretung in La Paz vertreten.

Wie in Notfallsituationen vorzugehen ist, kann auf den Seiten der Botschaft der BRD nachgelesen werden.

Gesundheit / Impfungen / Covid-19

Geld: Währung / Geldwechsel / Bankautomaten

Viele verschiedene Banken haben in fast allen auch kleinere aber touristischen Orten Bankautomaten, an denen fast immer ausländische Kreditkarten akzeptiert werden. Zum Teil erheben die Banken eine Nutzungsgebühr bei Einsatz ausländischer Kreditkarten. Es lohnt sich, vorab bei der eigenen Bank die Möglichkeit der Rückerstattung dieser Gebühren zu erfragen.  Banken, die normalerweise mit internationalen Kreditkarten (VISA, MasterCard) problemlos funktionieren, sind die BNB, Mercantil Santa Cruz, BCP, Banco Union und Banco Sol. Pro Abhebevorgang liegt die Höchstsumme meist bei 2.000 bzw. 2.500 BOB. 

Das Abheben von USD nicht überall möglich. Generell kann überall mit BOB bezahlt werden, oft ist dies auch die einzige akzeptierte Währung. Wenn USD akzeptiert werden, sollten die Scheine möglichst neu sein. Das Wechselgeld erhält man meist in BOB und man ist auf den vom Händler festgelegten Wechselkurs angewiesen. 

Geld wechseln kann man in Banken oder zu einem besseren Kurs in Wechselstuben. Hierfür wird von internationalen Touristen normalerweise der Pass verlangt. Geld an Straßenständen zu wechseln kann riskant sein (Tricksereien, Falschgeld). Hier sollte man sehr gut aufpassen. Gewechselt werden können immer USD, fast überall EUR und teils Währungen der Nachbarländer, je nachdem welche Grenzübergänge in der Nähe liegen. 

Migrationskontrollen / Zollkontrollen

Einreise

Bei Ankunft aus dem Ausland wird die Migrations- und Zollkontrolle (Abholung des Gepäcks unvermeidlich) an den internationalen Flughäfen durchgeführt, da es sich bei den Anschlussflüge um nationale Flüge handelt. Die Laufwege sind kurz und es steht eine begrenzte Anzahl Gepäckwagen (mit und ohne Trägerservice) zur Verfügung.

Nach der Gepäckabholung müssen alle Gepäckstücke (auch Handgepäck, kleinere Taschen und z.B. Jacken) durch die Kontrollgeräte der Zollkontrolle geschleust werden. Danach kann eine manuelle Inspektion durch die Zollbehörde in Anwesenheit der/s Reisenden erfolgen.

Eine Einreisegebühr o.ä. wird nicht erhoben. Einreisebestimmungen bitte auch unter "Visum/Einreisevoraussetzungen" nachlesen. Es ist empfehlenswert, direkt nach der Migrationskontrolle zu kontrollieren, ob sich auch tatsächlich ein Einreisestempel im Pass befindet, da bei dessen Fehlen bei der Ausreise Strafzahlungen anfallen können. Bei einer Einreise für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen sollte grundsätzlich (akademischer) "Tourismus" als Einreisegrund angegeben werden, da bei einem "Arbeitsaufenthalt" eine Visumsgebühr fällig werden würde.


Ausreise

Nach Eintritt in den Sicherheitsbereich des Flughafens erwartet einen zuerst meist die Drogenkontrolle der FELCN. Hier wird das Handgepäck entweder maschinell oder von Hand durchsucht, manchmal beides hintereinander. 

Direkt anschließend oder auch erst in der Gangway ist es manchmal nötig, alle Gepäckstücke nochmals auf den Boden zu stellen, sodass ein Spürhund das Gepäck ablaufen kann. Hier wird meist nochmals nach Drogen oder Bargeld in unerlaubten Mengen gesucht. 

Als Letztes folgt dann normalerweise die Passkontrolle. Touristen zahlen keine Ausreisegebühr, solange sie sich nicht länger als die erlaubten Besuchstage im Land waren und sofern der Einreisestempel im Pass vorhanden ist. Es ist deshalb bei der Einreise empfehlenswert zu kontrollieren, dass tatsächlich ein Stempel im Pass ist und daneben die erlaubte Aufenthaltsdauer vermerkt ist (bei Einreise über einen Flughafen beträgt die Aufenthaltsdauer für die Einwohner der meisten Länder 90 Tage; an Überlandgrenzübergängen werden meist nur maximal 30 Tage eingetragen; diese Aufenthaltsbeschränkung kann dann aber bei den Migrationsbehörde in den größeren Städten verlängert werden).

Besondere Vorsicht sollte bezüglich der Aus- und Einfuhr von bestimmten Agrarprodukten und Nahrungsmitteln, Höchstmengen an Alkohol, Tabak  und Bargeld, aber vor allem verbotenen Substanzen und Drogen herrschen (https://www.aduana.gob.bo/aduana7/content/r%C3%A9gimen-de-viajeros#overlay-context=content/viajeros)

Notfallsituation

Wie generell in Notfallsituationen vorzugehen ist, kann auf den Seiten der Botschaft der BRD nachgelesen werden.

Die deutsche Botschaft ist in Krisensituationen rund um die Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: (+591) 71527279. Für Angehörige anderer Länder bitte mit der jeweiligen diplomatischen Vertretung in Kontakt treten (Liste unter Auslandsvertretungen).

Kurz vor Beginn des Kongresses wird auch das Organisationsteam ein Notfalltelefon einrichten und die entsprechende Nummer hier und über die weiteren Kommunikationskanäle zur Verfügung stellen.

Taxi

In Bolivien gibt es offizielle Taxis, die per Telefon gerufen werden können (sogenannte Radiotaxis und die Flughafentaxis). Daneben gibt es "inoffizielle" Taxis und je nach Ort manchmal auch Fahrtdienste mit Ruf-Apps wie Uber oder Yango.

Bolivianische Taxis stellen normalerweise nie Quittungen aus. Die Flughafentaxis in Santa Cruz haben manchmal Quittungsblocks, die von Hand ausgefüllt werden. Wer seine Taxinutzung anschließend bei einer anderen Stelle abrechnen kann und möchte, sollte bestenfalls einen eigenen Quittungsblock mitführen und selbst ausfüllen oder ausfüllen lassen.

Visum / Einreisevoraussetzungen

Einwohner der Länder der Comunidad Andina und des MercoSur und der meisten lateinamerikanischen Ländern benötigen kein Visum. Ebenso sind Einwohner der EU und des Schengenraums von der Visumspflicht befreit. Wir empfehlen dennoch, die Details zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen Behörde des Pass ausstellenden Landes nachzulesen. Eine Liste ausgewählter Botschaften und Konsulate findet sich unter "Auslandsvertretungen".

Für die Einreise nach Bolivien ist ein Registrierungsformular auszufüllen, was meist schon beim Check-in am Abflugort vorgelegt werden muss. Man kann dies schon vorab digital erledigen. Ein Screenshot oder Download des Formulars und vor allem des darin enthaltenen QR-Codes ist normalerweise ausreichend. Das Formular erfragt neben persönlichen und Einreisedaten vor allem die Einfuhr von zu verzollenden Gütern und Devisen (mehr als 10.000 USD sind anzumelden). Das Formular existiert in spanischer und englischer Sprachversion: http://anbsw01.aduana.gob.bo:7401/viajero/Publico250.jsp

 Bei einer Einreise für einen Aufenthalt von weniger als 30 bzw. 90 Tagen sollte grundsätzlich (akademischer) "Tourismus" als Einreisegrund angegeben werden, da bei einem "Arbeitsaufenthalt" eine Visumsgebühr fällig werden würde.