Betriebssystem
In der DIN-Sammlung 44300 wird Betriebssystem definiert mit: Die Programme eines digitalen Rechensystems, die zusammen mit den Eigenschaften dieser Rechenanlage die Basis der möglichen Betriebsarten des digitalen Rechensystems bilden und die insbesondere die Abwicklung von Programmen steuern und überwachen.
Ein Betriebssystem ist eine Sammlung von Computerprogrammen, die die Systemressourcen eines Computers wie Arbeitsspeicher, Festplatten, Ein- und Ausgabegeräte verwaltet und diese Anwendungsprogrammen zur Verfügung stellt. Das Betriebssystem bildet dadurch die Schnittstelle zwischen den Hardwarekomponenten und der Anwendungssoftware des Benutzers.
Zu den Aufgaben eines Betriebssystems gehören meist:
Speicherverwaltung
Verwaltung der Systemressource Hauptspeicher.
Protokollierung der Speichernutzung.
Reservierung und Freigabe von Speicher.
(Prozessor)-Verwaltung
Überwachung der Speicherzugriffe und gegebenenfalls Beenden von Arbeitsprozessen im Prozessor
Erzeugung neuer Arbeitsprozesse entweder auf Anforderung des Betriebssystems oder auf Aufforderung anderer schon existierender Prozesse) und Reservierung des von den Prozessen benötigten Speichers.
Kommunikation und Synchronisation von Prozessen untereinander (Interprozesskommunikation)
Geräte- und Dateiverwaltung
Effiziente Zuweisung von Ein-/Ausgabegeräten und Vermittlungseinheiten (Datenkanäle, Steuereinheiten), Vermeidung von Konflikten
Initiierung, Überwachung der Ausführung, Terminierung von Ein-/Ausgabevorgängen.
Verwaltung des Dateisystems. Erzeugung eines Namensraums mit zugehörigen Speicherobjekten und gegebenenfalls weiteren Objekten.
Rechteverwaltung. Voneinander unabhängige Benutzer/Programme dürfen sich gegenseitig nicht stören.
Abstraktion
Verbergen der Komplexität der Maschine vor dem Anwender
Abstraktion des Maschinenbegriffes:
Reale Maschine = Zentraleinheit + Geräte (Hardware)
Abstrakte Maschine = Reale Maschine + Betriebssystem
Benutzermaschine = Abstrakte Maschine + Anwendungsprogramm
Als Gerät aus der Sicht eines Betriebssystems bezeichnet man aus historischen Gründen alles, was über Ein-/Ausgabekanäle angesprochen wird. Dies sind nicht nur Geräte im herkömmlichen Sinn, sondern mittlerweile auch interne Erweiterungen wie Grafikkarten, Netzwerkkarten und anderes. Die (Unter-)Programme zur Initialisierung und Ansteuerung dieser „Geräte“ bezeichnet man zusammenfassend als Gerätetreiber.