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Vorkommen und Verbreitung:
Der Zwerg-Holunder kommt auf krautigen Waldlichtungsfluren, frischen Brennessel-Giersch Säumen, an unbefestigten Wegen und Parkplatzen und auf abgebrannten Flächen.
Wuchsform & Stängel:
Die Wuchshöhe beträgt im Gegensatz zum echten schwarzen Holunder nur 50 bis 150 cm. Sie ist eine krautig wachsende Pflanze. Sie ist zudem eine großwüchsige Staudenpflanze. Die Stängel stehen aufrecht und sind unverzweigt verzweigt. Der Stängel ist gefurcht.
Blätter:
Die Blätter sitzen gegenständig am Stängel. Die Blattspreite ist schmal lanzettlich ausgebildet und zähnig eingeschnitten. Die Blätter sind gefiedert. Sie können eine Länge von 5 - 15 cm erreichen. Die Blätter haben einen widerlichen Geruch.
Blüte:
Die Blüten sind in einer Dolde angeordnet. Die Blütezeit reicht von Juni bis August. Sie haben einen Durchmesser von 7 Millimeter. Die Blütenblätter sind weiß. Es handelt sich dabei um fünf Kelchblätter. Im Inneren der Blüte entstehen fünf rote Staubblätter.
Frucht:
Als Früchte bilden sich schwarze, beerenartige Steinfrücht.
Wichtiger Gefahrenhinweis zur Pflanze:
Es wird stark davon abgeraten die Pflanze im Garten zu kultivieren wenn Kinder im Haushalt leben. Denn alle Pflanzenteile sind giftig. Die Samen der schwarzen Beeren sind besonders giftig!
Auch bei Haltung von Haustieren ist von einer Kultivierung abzusehen, da sie für Pferde, Rinder, Hunde, Katzen, Hasen, Vögel etc. sehr giftig ist.
Giftigkeit der Pflanze / Verwendung als Heilpflanze:
Der Zwerg-Holunder wird als Giftpflanze ausgewiesen, denn die gesamte Pflanze ist hoch giftig! Sie wird nur noch vereinzelt in der Homöopathie verwendet.
Von der Eigenbehandlung ist jedoch dringend abzuraten da starke Nebenwirkungen bis zum Tod durch eine falsche Dosierung auftreten können.
Giftige Inhaltsstoffe der Pflanze:
Vorwiegend in den Knollen, aber auch in den restlichen Teilen der Pflanze sind die zyanogenen Glykoside (Sambunigrin, Prunasin) enthalten.
Vergiftungserscheinungen:
Die Vergiftungserscheinungen zeigen in Form von Erbrechen und Durchfall. In großen Mengen kann es zum Tod führen!
Gefährdung der Pflanze:
Der Zwerg-Holunder sollte bereits aufgrund seiner Toxizität bereits auf keinen Fall gepflückt werden! Auf der Roten Liste für Deutschland ist er bisher als noch nicht gefährdet eingestuft.
Verbreitungs-Codes: A, AV, M1, M2