Unfall & Schadensmeldung

Vermisst du bestimmte Informationen? Bitte schick uns deinen Vorschlag über dieses Formular!

Schnelle Hilfe bei Unfall

Wie bin ich als echte*r Dienstnehmer*in versichert?

Jeder foodora Rider ist während der Schicht durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Unabhängig von der Art deines Vertrags bist du automatisch bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet. 


Als echte*r Dienstnehmer*in hast du außerdem die folgenden Versicherungen:


Sozialversicherung: Sozialversicherungsbeiträge fallen an, wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst. Du liegst über der Geringfügigkeitsgrenze, wenn dein Vertrag 15 oder mehr Stunden pro Woche umfasst und manchmal auch, wenn dein Vertrag nur 10 Stunden umfasst. Rente, Arbeitslosenversicherung und volle Krankenversicherung werden von deinem Gehalt abgezogen (ca. 15%).


Unfallversicherung: Deckt die Kosten für Erste Hilfe und die Behandlung von Verletzungen, die bei der Arbeit verursacht wurden, sowie die Kosten für Rehabilitation, Genesung und Prothesen. Die Unfallversicherung zahlt auch eine Entschädigung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Du bist auch auf deinem direkten Weg zur Arbeit versichert, wenn du dort einen Unfall hast.


Haftpflichtversicherung: Deckt die Kosten für Schäden an Dritten, die während einer Schicht entstehen. 

Wie verhalte ich mich, wenn ich in einen Unfall verwickelt bin?

Laut Straßenverkehrsordnung (Paragraph 4) musst du bei einem Unfall am Ort bleiben, Hilfe leisten und deine Daten austauschen. Achtung: Wenn du an einem Unfall beteiligt bist, musst du immer auch eine AUVA Meldung ausfüllen und uns per Ticket übermitteln! Keine Sorge, du hast als foodora Rider natürlich eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.


Folgen von Fahrerflucht: Fahrerflucht wird als Verwaltungsübertretung geahndet und kann mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro belegt werden. Zusätzlich kann bei Personenschaden die unterlassene Hilfeleistung nach § 95 des Strafgesetzbuches geahndet werden.


Wie du helfen kannst: Bei einem Unfall ist schnelles Handeln gefragt. Hilfe leisten, die Polizei informieren und den Unfallort sichern sind die ersten wichtigen Schritte. Wenn jemand verletzt ist, leiste Erste Hilfe, sofern du kannst und dich nicht selbst in Gefahr bringst.


Richtiges Verhalten bei Unfällen: Bleibe ruhig, handle verantwortungsbewusst und folge nicht deinem Fluchtinstinkt. Bei Personenschäden ist immer die Polizei oder die Rettung zu alarmieren. Bei Sachschäden ist es nicht ausreichend, lediglich Kontaktdaten zu hinterlassen; der Unfall muss unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden.


Eure Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Fahrt vorsichtig und bleibt sicher!

Welche Informationen muss ich sammeln, wenn ich einen Unfall habe?

Ob für den Polizeibereicht oder die AUVA, es ist wichtig, dass du alle nötigen Daten sammelst!

Das beinhaltet:

💡Komme bei Fragen immer gerne zur Rider Station!

Welche Kosten werden gedeckt?

Während deiner Arbeitszeit bist du unfall- und haftpflichtversichert. Dies gilt für alle Rider. 

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Kosten für Erste Hilfe, Unfallbehandlungen, Rehabilitation und zusätzliche Behandlungen wie Prothesen, orthopädische oder zahnärztliche Behandlungen. Sie bietet auch Zuschüsse für zusätzliche Kosten und Entschädigungen. 

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch die meisten Schäden an Dritten ab, die durch den Unfall verursacht werden, wenn diese anerkannt werden.

Wenn du nach dem Unfall krankgeschrieben und voll versichert bist, kannst du die "Arbeits- und Entgeltbestätigung" anfordern, indem du uns dein ärztliches Attest und die Anzahl der Aufträge kurz vor deinem Unfall oder deiner Krankschreibung vorlegst. Bitte erstelle zu diesem Zweck ein Ticket.