Lohn, Steuern & Versicherung
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Als Echte Dienstnehmer (ED) wird deinen Lohn für den aktuellen Monat automatisch bis zum Monatsende auf dein Bankkonto überwiesen.
💡Bitte beachte: Nur der Abrechnungszeitraum für die Kilometergeldpauschale und die Plusstunden bezieht sich auf den Zeitraum vom 25. des Vormonats bis zum 24. des aktuellen Monats. Lies mehr darüber unten!
Die monatliche Lohnabrechnung dient als Nachweis deines Einkommens bei foodora.
Du erhältst diese jeden Monat per E-Mail zur gleichen Zeit, zu der du deinen Lohn erhältst!
Auf deiner Lohnabrechnung findest du deine monatlichen Stunden (wochentliche Stunden x 4,33 Wochen pro Monat im Durchschnitt). Dein Lohn basiert auf dem Tarifvertrag (Stundenlohn) oder kann diesen überschreiten, je nach Vereinbarung.
Zusätzlich kannst du eine Mobiltelefonpauschale von bis zu 20 € pro Monat erhalten, die für die private Nutzung deines Telefons zu geschäftlichen Zwecken gedacht ist. Diese Pauschale wird anteilig basierend auf deinen Arbeitsstunden berechnet.
Kilometerpauschalen und Trinkgelder sind ebenfalls auf der Lohnabrechnung sichtbar, wobei folgendes zu beachten ist:
Da wir deinen Lohn einige Tage vor Monatsende überweisen, können wir bestimmte Beträge für den gesamten Monat (z. B. 01.01. - 31.01.) nicht berücksichtigen, da wir die genauen Werte zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht kennen. Daher findest du auf deiner Lohnabrechnung häufig den Betrag „Nachtrag Vormonat“, der dich rückwirkend für Kilometerpauschalen, Trinkgelder, Sonderleistungen und Zuschläge entschädigt, die in den letzten Tagen des jeweiligen Vormonats verdient wurden.
⚡️Zum Beispiel: Wenn du zwischen dem 24.01. und dem 31.01. Kilometerpauschale oder Trinkgelder verdient hast, wirst du diesen Betrag mit der monatlichen Abrechnung Ende Februar erhalten.
Jede*r foodora Rider ist während der Schicht durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Unabhängig von deinem Vertragstyp bist du automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) registriert.
Als Festangestellter hast du außerdem die folgenden Versicherungen:
Sozialversicherung: Sozialversicherungsbeiträge gelten, wenn dein Lohn über der Grenze für geringfügige Beschäftigung von 551,10 € liegt. Renten-, Arbeitslosen- und volle Krankenversicherung werden von deinem Lohn abgezogen (ca. 15%).
Unfallversicherung: Deckt die Kosten für Erste Hilfe und Behandlung von Verletzungen, die während der Arbeit entstanden sind, sowie die Kosten für Rehabilitation, Genesung und Prothesen. Die Unfallversicherung zahlt auch Entschädigung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Du bist auch auf deinem direkten Arbeitsweg versichert, wenn du dort einen Unfall hast.
Haftpflichtversicherung: Deckt die Kosten für die meisten Schäden, die während einer Schicht Dritten entstehen (abhängig von verschiedenen Faktoren).
Die Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt bei 551,10 € pro Monat (2025). Wenn dein monatlicher Lohn diesen Betrag überschreitet, unterliegt es der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung. Bleibst du unter der Grenze, gilt: Brutto = Netto. Unabhängig von deinem Beschäftigungsverhältnis bist du automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) registriert und daher während deiner Schicht durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert.
💡Dein monatlicher Lohn kann je nach Trinkgeldern und Kilometerpauschale variieren. Das bedeutet, dass wir nicht garantieren können, dass du unter der Grenze bleibst, wenn du weniger als 15 Stunden arbeitest.
Das Einkommen kann im ersten und letzten Monat eines Vertrags niedriger sein, abhängig von deinem Eintritts- oder Austrittsdatum.
⚡️Zum Beispiel, wenn dein Vertrag am 21. Dezember beginnt, kannst du im Dezember nur 10 Tage arbeiten, und du musst die minimale Grenze anteilig berechnen:
551,10€ / 30 Tage x 10 Tage = 183,7€ – Dies ist der Betrag, den du im Dezember nicht überschreiten darfst.
Die vollen €551,10 werden im Januar wieder berücksichtigt, wenn du den gesamten Monat (30 Tage) beschäftigt warst.
💡Für Zahlungsangelegenheiten wird ein Monat immer mit 30 Tagen berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage im jeweiligen Monat.
Verwende folgende Berechnung, um deine aliquote Grenze für die geringfügige Beschäftigung zu ermitteln:
(siehe auch das obige Beispiel)
Geringfügigkeitsgrenze
/ by /
Anzahl der Tage im Monat (immer mit 30 berechnet)
x times x
Anzahl der Tage unter deinem aktiven Arbeitsvertrag
= equals =
Aliquot für die Geringfügigkeitsgrenze
Kund*innen können dir ganz einfach ein Online-Trinkgeld in der foodora-App geben.
💡Du kannst dein Online-Trinkgeld jederzeit in der Rider-App unter "Letzte Bestellungen" einsehen.
Du musst das Trinkgeld, das du in bar erhältst, angeben. Genau wie das Online-Trinkgeld unterliegt es den Sozialversicherungsbeiträgen. Dies ist eine gesetzliche Anforderung und bedeutet, dass wir Sozialversicherungsbeiträge sowohl von deinem Online- als auch von deinem Bartrinkgeld abziehen müssen (keine Einkommenssteuer!).
Du erhältst jeden Monat eine E-Mail mit einem Link zu einem Google-Formular. Bitte gib dein Bartrinkgeld dort rechtzeitig ein.
Die Grenze für geringfügige Beschäftigung liegt bei 551,10 € pro Monat (2025). Wenn dein monatlicher Lohn diesen Betrag überschreitet, unterliegt es der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung. Bleibst du unter der Grenze, gilt: Brutto = Netto. Unabhängig von deinem Beschäftigungsstatus bist du automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) registriert und daher während deiner Schicht durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert.
💡Dein monatlicher Lohn kann je nach Trinkgeldern und Kilometerpauschale variieren. Das bedeutet, dass wir nicht garantieren können, dass du unter der Grenze bleibst, wenn du weniger als 15 Stunden arbeitest.
Bitte gib deine neuen Bankdaten in der Rider-App ein.
Gehe zu deinem Profil ➜ Bankdaten ➜ Bankdaten bearbeiten.
💡Deine Bankdaten werden immer zum Monatsende geändert. Informiere uns daher rechtzeitig, damit dein nächster Lohn auf das richtige Konto überwiesen wird. Alle Informationen zu Datenänderungen findest du auch hier!
Hast du die FAQ überprüft und immer noch keine Antwort auf deine Frage gefunden?
In diesem Fall schreibe bitte ein Ticket an den Rider Support!
Ja, auch für Festangestellte (ED) zählen Online-Trinkgelder und alle Boni zur Grenze für die geringfügige Beschäftigung von 551,10 € pro Monat.