Privatpersonen

Grundkonzept

Um die restliche Seite genau zu verstehen, sollte man das grundsätzliche Konzept der Steuerzahllast für Privatpersonen verstehen. Dies ist in der Form natürlich nicht uneingeschränkt anwendbar. Es gibt eine Vielzahl von Feinheiten, die dabei zu beachten sind. 

Werbungskosten (§ 16 ESTG)

Pendlerpauschale (§ 16/1/6 EStG)

ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen Voraussetzungen entweder das kleine (> 20km + öffentlicher Verkehr möglich und zumutbar) oder das große  (> 2km + öffentlicher Verkehr nicht zumutbar) Pendlerpauschale zu. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz und die Fahrtdauer. Es ist außerdem zu beachten, dass die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein müssen. Das bedeutet, dass an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage (z.B. 11 von 20 Arbeitstagen) der Weg Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt werden muss."

Links:

Sonderausgaben (§ 18 EStG)

Spenden (Spendenabsetzbarkeit) (§ 18/1/8 EStG)

Spenden an einen begünstigten Empfängerkreis iSd $ 4a/1-3 EStG sind als Sonderausgaben (§ 18/1/8 EStG) seit 1.1.2009 (BGBl. I 2009/26) absetzbar. Ich persönlich finde es jedoch sehr schade, dass die Spenden an die "Wikimedia Österreich" nicht absetzbar sind. (Stand 31.10.2010)

Links:

Antragsabwicklung & Rechtsmittel

Formulare