Privatpersonen
Grundkonzept
Um die restliche Seite genau zu verstehen, sollte man das grundsätzliche Konzept der Steuerzahllast für Privatpersonen verstehen. Dies ist in der Form natürlich nicht uneingeschränkt anwendbar. Es gibt eine Vielzahl von Feinheiten, die dabei zu beachten sind.
Werbungskosten (§ 16 ESTG)
Pendlerpauschale (§ 16/1/6 EStG)
ArbeitnehmerInnen, die weiter entfernt von der Arbeitsstelle wohnen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht zumutbar ist, steht unter gewissen Voraussetzungen entweder das kleine (> 20km + öffentlicher Verkehr möglich und zumutbar) oder das große (> 2km + öffentlicher Verkehr nicht zumutbar) Pendlerpauschale zu. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz und die Fahrtdauer. Es ist außerdem zu beachten, dass die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein müssen. Das bedeutet, dass an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage (z.B. 11 von 20 Arbeitstagen) der Weg Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt werden muss."
Links:
Sonderausgaben (§ 18 EStG)
Spenden (Spendenabsetzbarkeit) (§ 18/1/8 EStG)
Spenden an einen begünstigten Empfängerkreis iSd $ 4a/1-3 EStG sind als Sonderausgaben (§ 18/1/8 EStG) seit 1.1.2009 (BGBl. I 2009/26) absetzbar. Ich persönlich finde es jedoch sehr schade, dass die Spenden an die "Wikimedia Österreich" nicht absetzbar sind. (Stand 31.10.2010)
Links:
Absetzbarkeit von Spenden (BMF) dort finden sie auch die aktuellen Listen der begünstigten Spendenempfänger
Antragsabwicklung & Rechtsmittel
5 Jahre Zeit (Rechtsgundlage: )
Rechtsmittel gegen den Einkommenssteuerbescheid
Berufung (1 Monat)
Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO)
Formulare
L1 - Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
L1i - Beilage zu L1 (oder E1) betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Aarbeit ohne Lohnsteuerabzug, grenzüberschreitender Beschäftigung, sowie Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
L1k - Beilage zu L1 (oder E1) betreffend Kinderfreibetrag, Unterhaltsbetrag. außergewöhnliche Belastungen für Kinder sowie Nachversteuerung, Kinderbetreuungszuschuss
L2 - Ausfüllhilfe zur Arbeitnehmerveranlagung
L16 - Jahreslohnzettel, den der Arbeitgeber ausstellet (inkl. Beitragsgrundlagennachweis)
L17 - Lohnbescheinigung für Grenzgänger uÄ
L54 - Antrag auf einen Freibetragsbescheid
E4 - Antrag auf einen Mehrkindzuschlag.