Gesellschaftsteuer

Gepostet am: Oct 13, 2012 1:6:6 PM

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Rechtsgrundlage: KVG (§ 2-10 KVG)

Besteuert wird grundsätzlich alles, was den Wert der Gesellschaftsrechte erhöht (zB Erwerb v Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerbe, Zuschüsse ....) (§ 2), sofern keine Ausnahme (§ 6) vorliegt.