Rechnungsabgrenzung
Da bilanzierende Unternehmen periodenrein ihre Aufzeichnungen führen müssen, stellt sich die Frage wie mit Sachverhalten umzugehen ist, bei denen die Zahlung (als Empfänger oder als Zahlungspflichtiger) in ein anderes Wirtschaftsjahr fällt, oder wie damit umzugehen ist, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist, aber die Leistung noch nicht (gänzlich) erbracht ist.
Rechtsgrundlage:
UGB:
§ 198/5 UGB: aktive RAP (Aufwendungen)
§ 198/6 UGB: passive RAP (Erträge)
Übersicht
Manz - Rechnungsabgrenzung (zeigt gut die Beziehungen der Buchungen)