Aktienausschüttung / Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung

Sonderfragen

Stimmrechte

Berechung der Stimmrechte

Bilanzierung von eigenen Anteilen

Als AV oder UV auszuweisen. Gleichzeitig auf Passivseite als Rücklage für eigene Anteile (§ 225/5 UGB).