Aktienausschüttung / Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung
Sonderfragen
Sonderfragen
Stimmrechte
Stimmrechte
Berechung der Stimmrechte
eigene Anteile
Anteile der KapG an sich selbst
zählen nicht zu den stimmberechtigten Aktien
relevant für:
Bilanzierung von eigenen Anteilen
Bilanzierung von eigenen Anteilen
Als AV oder UV auszuweisen. Gleichzeitig auf Passivseite als Rücklage für eigene Anteile (§ 225/5 UGB).