Unbenannte Mitteilung
Gepostet am: Jan 31, 2011 12:59:30 PM
wofür kann man eine Organstrafverfügung bekommen (nicht vollständig)
beschildertes Parkverbot
abolutes Parkverbot vor Haus- und Grundstückeinfahrten (§ 24/3/b StVO)
auch vor der eigenen
nicht bei Zufahrtsstraßen - siehe UVS Stmk - 30.14-122/98 (24.03.1999)
beschildertes Halteverbot
innerhalb von 5m vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg od. Radfahrerüberfahrt (§ 24/1/c StVO)
Abstellen von KFZs in 2. Spur (
mit Rädern auf dem Gehsteig (§ 24/1/k StVO)
im Bereich von 5m vom Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder (§ 24/1/a iVm § 23/3a StVO)
Abstellen auf einer Zick-Zack-Linie (§ 24/1/m StVO)
Haltestellen-Bereich während der Betriebszeiten (15m vor und nach Haltestellentafel, außer andere Bodenmarkierung) (§ 24/1/e StVO)
Abstellen auf einer Sperrfläche (§ 24/1/m StVO)
Abstellen auf einem Radfahrstreifen (§ 24/1/k StVO)
Abstellen auf einem Radweg (§ 24/1/k StVO)
Abstellen in einer Fußgängerzone (§ 24/1/i StVO)
Abstellen entgegen der durch die Bodemarkierung bestimmten Ordnung (§ 9/7 StVO)
Abstellen auf einer Staßenstelle, die nur durch das Verletzten eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden konnte - zB
verkehrt zur Fahrtrichtung parken auf einer Vorrangstraße oder Straße mit Schienen
verkehrt zur Fahrtrichtung parken auf einer Straße mit Sperrlinie
Abstellen auf Straßen für Omnibusse (§ 24/1/j StVO)
Abstellen vor Behindertenrampen (§ 24/1/l)
Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG
Links
Rechtsgrundlage für die Gestaltung von Organstrafverfügungen:
OrganstrafverfügungsVO (BGBl II 1999/510)
Verwaltungsformularverordnung (BGBl II 1999/508) - Formular 35
Literatur
Fischerlehner, Johanne - Die abgekürzten Verfahren im Verwaltungsstrafrecht, S 149 - 194