Möglichkeiten der Kapitalzuführung zu einer GmbH
Gepostet am: Oct 28, 2013 1:7:28 PM
Möglichkeit 1: Gesellschafterzuschuss
Gesellschafterzuschuss => ungebundene Kapitalrücklage [Kapitalrücklagen werden von AUßEN zur Verfügung gestellt]
Dotierung erfolgsneutral
§ 229/5 UGB „freiwillige Zahlungen aufgrund gesellschaftsrechtl. Verbindungen“
unterliegt der Gesellschaftsteuer (§ 2KVG; 1%)
Möglichkeit 2: ordentliche Kapitalerhöhung
Ordentliche Kapitalerhöhung => Stammkapital (§ 52ff GmbHG)
Änderung des Gesellschaftsvertrags => ¾ Mehrheit nötig (§ 50/1 GmbHG);
Beschluss ist beim FB anzumelden.
unterliegt der Gesellschaftsteuer (§ 2KVG; 1%)
Möglichkeit 3: Gesellschafterdarlehn
Gesellschafterdarlehen => sonst. Verbindl.
Zinsen:
wenn fremdüblich: Zinsen bei GmbH als Betriebsausgabe abzugsfähig.
wenn nicht fremdüblich => vGA; Zinsen sind Gewinnausschüttung.
Gesellschaftstuer?
Gesellschafterdarlehen sind idR kein EK, daher keine Gesellschaftsteuer
AUSNAHME: eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen, die in der Krise gewährt werden oder nachrangige Befriedigung im Liquidationsfall
Insolvenz? Wenn ein Gesellschafterdarlehen gewährt wird u. UN zahlungsunfähig ist, tritt EKEG in Kraft => nach § 14 EKEG kann das Darlehen u. die Zinsen nicht zurückgefordert werden, biss das UN saniert worden ist oder das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde.
siehe auch: