Notstand & Sozialhilfe

Gepostet am: Sep 02, 2013 5:37:30 PM

Die Notstandshilfe ist  eine Versicherungsleistung, die primär aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung gespeist wird. [Q] Einkommenssteuerrechtlich gilt die Notstandshife als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl. dazu zB § 8/1 KBGG)

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