autonome Einhebung der Studiengebühren nicht verfassungskonform

Gepostet am: Nov 24, 2013 5:30:59 PM

Der VfGH hat am 29.6.2013 (G35/2013 ua, V32/2013 ua) mit seinem Erkenntnis das BGBl I Nr 18/2013 aufgehoben:

Auszug aus der Entscheidung: 

I. Die folgenden Bestimmungen werden als verfassungswidrig aufgehoben:

 [...]

 4. §§ 1 und 2 des Satzungsteils “Studienbeitrag” der Universität Graz in der

 Fassung Mitteilungsblatt der Universität Graz vom 6. Juni 2012, 35.a Stück,

 38. Sondernummer;

Dh. Die autonome Einhebung der Studiengebühren der Universitäten, die im BGBl I Nr 18/2013 zur autonomen Einhebung der Studiengebühren berechtigt wurden, ist verfassungswidrig, da  Die damals eingehobenen Studiengebühren sind zu refundieren. 

Jede Universität hat dazu eine eigenes Vorgehen - Infos zur Umsetzung in Graz