autonome Einhebung der Studiengebühren nicht verfassungskonform
Gepostet am: Nov 24, 2013 5:30:59 PM
Der VfGH hat am 29.6.2013 (G35/2013 ua, V32/2013 ua) mit seinem Erkenntnis das BGBl I Nr 18/2013 aufgehoben:
Auszug aus der Entscheidung:
I. Die folgenden Bestimmungen werden als verfassungswidrig aufgehoben:
[...]
4. §§ 1 und 2 des Satzungsteils “Studienbeitrag” der Universität Graz in der
Fassung Mitteilungsblatt der Universität Graz vom 6. Juni 2012, 35.a Stück,
38. Sondernummer;
Dh. Die autonome Einhebung der Studiengebühren der Universitäten, die im BGBl I Nr 18/2013 zur autonomen Einhebung der Studiengebühren berechtigt wurden, ist verfassungswidrig, da Die damals eingehobenen Studiengebühren sind zu refundieren.
Jede Universität hat dazu eine eigenes Vorgehen - Infos zur Umsetzung in Graz