Reiserecht
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Anwendung: Pauschalreisen (Absicherung gegen Insolvenzen oder Zahlungsunfähigkeit)
Rechtsgrundlage: Reisebürosicherungsverordnung (RSV) = DurchfürhungsVO des Art 7. der Richtlinie des Rates vom 12.06.1990 über Pauschalreisen (90/314/EWG)