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Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, welches das Spannungsfeld z.B. der MBO gegenüber der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) beleuchtet.
Lesen Sie den vollständigen Bericht im KAN Brief 4/24 auf Seite 6 -7. Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie als QR-Code im Bericht.
Aggressive Kunde, gewalttätige Schüler, unzufriedene Versicherte: Gewalt und Aggression bei der Arbeit betrifft viele Beschäftigte und hat Auswirkungen auf Einrichtungen und Betriebe.
Wie kann eine effektive Prävention gegen Gewalt aussehen? Lesen Sie in der neuen Ausgabe von DGUV forum u.a., warum Deeskalationstrainings mit einem Perspektivwechsel beginnen und was bauliche Maßnahmen bringen.
Aktuell informiert mit dem MF-Newsletter über Thema der Arbeitssicherheit, Bauordnungsrecht und Brandschutz sowie Facility Management.
Mit unseren Seminaren und Lehrgängen im Bereich Brandschutz & Arbeitssicherheit unterstützen wir Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen: Angefangen bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern, über befähigte Personen zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung oder die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Sensibilisierung der Führungskräfte im Hinblick auf ihre Verantwortung bei der Organisation sowie der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen und -ziele. Gerne integrieren wir Ihre firmeneigenen Dokumente in die Lehrgänge oder bauen Begehungen oder Übungen an relevanten Arbeitsstätten in Ihrem Betrieb ein, wie z.B. Räumungsübungen unter Berücksichtigung der Brandschutzordnung oder Überprüfung der Flucht- und Rettungspläne.
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Das Arbeitsschutzgesetz legt es fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.
Das heißt: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen präventiv tätig sein. Sie tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies umfasst unter anderem auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter.
Unter Beachtung der spezifischen Merkmale der unterschiedlichsten Richtlinien und Gesetze wird den Teilnehmern Grundwissen vermittelt, welches es ihnen ermöglicht, ihre beruflichen Aufgaben in der Verkehrssicherungspflicht sicher organisieren zu können.
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sollen den Arbeitgeber beim betrieblichen Arbeits- und Brandschutz unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu achten und auf ihre Verhütung hinzuwirken.
Legen Sie über die Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden fest.
Arbeiten mehrere Arbeitgeber zusammen müssen Sie evtl. Wechselwirkungen in einer gemeinsamen GBU beurteilen.
Hinweis nach ASR A2.2 - Stand März 2022: "In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzulegen." Haben Sie keine GBU sollte die Unterweisung der Brandschutzhelfer alle 2 Jahre mit praktischer Feuerlöscher Übung wiederholt werden.
Unsere Brandschutzexperten für organisatorischen Brandschutz unterstützen Sie als externer Brandschutzbeauftragter, entwickeln Brandschutzordnungen, Evakuierungskonzepte, führen Räumungsübungen und Lehrgänge für Brandschutzhelfern durch. Erstellen und prüfen von BSO sowie Flucht- & Rettungspläne.
Die Brandschutzunterweisung sollte Bestandteil der jährlich durchzuführenden allgemeinen Unterweisung der Beschäftigten sein. Sie muss die Schutzmaßnahmen und Schutzziele enthalten, die gegen Entstehungsbrände geeignet sind und das Verhalten im Falle einer Gefahr beschreiben. Hierzu sollte ebenfalls das Evakuierungskonzept und die Brandschutzordnung zählen.
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zum Thema Bildschirmarbeit. Die neue ASR A6 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um die Begrifflichkeit des Telearbeitsplatzes und der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen sowie der Maßnahmen zur Unterweisung der Beschäftigten.
Instandhaltung im Sinne des Arbeitsschutzes !!
Lassen Sie uns Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Unternehmensprozesse im Gebäudemanagement Ihres Unternehmens sein. Als externe Brandschutzbeauftragte und Instandhaltungsmanager übernehmen wir in Ihrem Auftrag alle Geschäftsprozesse der Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung nach der GFMA Richtlinie 190 in Ihrem Sinne.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur befähigte Personen Arbeitsmittel prüfen. Hierzu bieteten wir nachstehende Qualifizierung zur Prüfung befähigte Person von Not- & Sicherheitsbeleuchtung nach ASR, BetrSichV, DIN und MVV TB an.
Natürlich wird ab Oktober die neue DIN EN 50172 (VDE 0108-100:2024-10) in der Fort- und Ausbildung besprochen.
Unter Beachtung der spezifischen Merkmale der unterschiedlichsten handwerklichen Gewerke wird den Teilnehmern technisches Grundwissen vermittelt, welches es ihnen ermöglicht, ihre beruflichen Aufgaben im kaufmännisch-technischen Bereich erfolgreicher auszuführen und ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.