Jahresunterweisung 

Brandschutz


Mit Freude und Begeisterung für den Brandschutz !!

Gesetzliche Grundlagen für Brandschutzunterweisungen

MF-Jahresunterweisung Brandschutz

Thema

Die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV fordern unmissverständlich die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch den Unternehmer (Arbeitgeber).

Inhalt

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In der Unterweisung erfahren die Teilnehmer, alles Wissenswerte rund um das Thema Brandschutz. 

Weitere Themen können unterwiesen werden, die speziell auf Ihr Unternehmen oder den einzelnen Betriebsstätten zugeschnitten sind.

Nachstehend die Themen des Seminars:




 1. Die Regelwerke


2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer


Zielgruppe

Alle Beschäftigte eines Unternehmens


Benötigte Arbeitsmittel

keine

 

Dozent

Michael Fritzsche 


Dauer

1/2 Tag (4 UE)

z.B. von 9:00 bis 12:15 Uhr

Termine

Der Lehrgang zur Jahresunterweisung Brandschutz kann als Inhouse-Angebot und WunschTermin gebucht werden.

Oben stehende Seminare aus der Menüleiste sind nur ein paar Beispiele welche Sie bei uns buchen können. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen weitere persönliche Seminare zu den Themen Technische Gebäude Anlagen (TGA) im Facility Management oder Arbeits-  und Gesundheits- sowie Brandschutz.

externer Brandschutzbeauftragter