Erstellen oder prüfen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096

Unsere Brandschutzexperten für organisatorischen Brandschutz unterstützen Sie als Brandschutzbeauftragte und entwickeln Brandschutzordnungen für Sie.

Eine Brandschutzordnung ist auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Handlungsanweisungen (Regeln), welche im Brandfall das richtige Verhalten vorgibt oder für die Brandverhütung sorgt. Die Gliederung der Maßnahmen ist in der DIN 14096 vorgegeben. Die Brandschutzordnung unterteilt sich in drei Teile: Teil A, Teil B und Teil C. 

Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus einem Aushang mit wichtigen Informationen zum Verhalten im Brandschutz. Der Aushang in DIN A4 muss gut sichtbar im Betrieb angebracht werden.

> Aushang BSO Teil A

Teil B

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an Personen die sich nicht nur vorübergehend aufhalten. Sie enthält z. B. Informationen über:

Teil C

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Aus ihr kann man z. B. entnehmen:

In der ASR A2.2 Maßnahme gegen Brände, wird unter dem Punkt 7.2 - Unterweisung, ebenfalls die jährliche Brandschutzunterweisung gefordert.

Die Unterweisung für alle Brandschutzhelfer (BS-Helfer) ist ebenfalls in der ASR A2.2 unter dem Punkt 7.3 BS-Helfer geregelt - klicke auf Hinweis 

HINWEIS

Nach ASR A2.2  - Stand März 2022: "In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."