Brandschutzhelfer
Ausbildung nach ASR mit Löschtraining
Ausbildung und Schulungen zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023, § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und § 22 DGUV Vorschrift 1
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
WEITERLESEN
Der Gesetzgeber stellt es dem Unternehmer bzw. Arbeitgeber frei, ob sie Brandschutzhelfer extern ausbilden lassen, oder intern im Betrieb selbst ausbilden. Denn zertifizierte Brandschutzbeauftragte gemäß DGUV Information 205-003 sind qualifiziert dazu, ihre Brandschutzhelfer nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (Stand: März 2022) selbst aus- und fortzubilden. Darauf weist explizit die DGUV Information 205-023 hin.
Warum müssen mindestnes 5% der Beschäftigten Brandschutzhelfer sein?
WEITERLESEN
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind u.a. Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub, Krankheit sowie Nachtdienst, zu berücksichtigen - vergl. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände - 7.3 Brandschutzhelfer
Wie oft müssen Brandschutzhelfer fortgebildet werden?
WEITERLESEN
Hinweis nach ASR A2.2 - Stand März 2022: "In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzulegen." Haben Sie keine GBU sollte die Unterweisung der Brandschutzhelfer alle 2 Jahre wiederholt werden.
Gerne kommen wir zu Ihnen ins Unternehmen und führen die Ausbildung vor Ort durch.
Selbstverständlich unterweisen wir ebenfalls nur das reine Feuerlöscher Training🧯🔥im Rahmen Ihrer Jahresunterweisung oder für Teilnehmende die nur einen Online-Kurs besucht haben.
Thema
Die Ausbildung und Fortbildung zum Brandschutzhelfer richtet sich an alle Beschäftigten die laut Gefährdungsbeurteilung (GBU) des Unternehmers die Aufgabe gemäß ASR A2.2 und den Ausbildungskriterien der DGUV Informationsschrift 205-023 übernehmen sollen. Im Lehrgang werden in Anlehnung der DGUV Informationsschrift die Ausbildungskriterien berücksichtigt - vergl. nachstehende Überschrift "Inhalt".
Weiter bieten wir praktische Löschübungen im Umgang mit Handfeuerlöschern an, z.B. für Mitarbeitende die nur eine Online-Schulung hatten und deswegen noch den praktischen Teil gemäß ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, unter Punkt 7.3, Absatz 5, benötigen oder der Unternehmer bzw. Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach ASR A2.2 ermittelt, das er seine jährliche Unterweisungspflicht nach § 4 DGUV Vorschrift 1, ebenfalls auf das Feuerlösch Training anwenden will.
Inhalt
Weiterlesen
Theorie
Verantwortung und Haftung
Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung
Regelgn für das Erstellen und das Aushängen“
Alarmierungswege und -mittel
betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen A, B, C, D und F
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
geeignete Feuerlöscheinrichtungen
Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Gefahren durch Brände
Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
Verhalten im Brandfall
Alarmierung
Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
Löschen von brennenden Personen
Praxis mit dem Feuerlöscher & Brandsimulator
Unterweisung und Handhabung sowie Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöschern
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung am Brandsimulator erleben
Realitätsnahe Übungen mit dem Simulator und verschiedenen Aufbausätzen z.B. Papierkorb
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit eines Feuerlöschers erfahren
Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
1. Die Regelwerke
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR
DGUV Vorschrift 1
DGUV Information 205-023
2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer
Benötigte Arbeitsmittel
keine
Dozent
Dauer
mindestens 2 UE Theorie und mindestens 5 bis 10 Minuten Praxis pro Person (MF-Brandschutzhelfer Ausbildung)
Haben Sie schon gewusst, das nach der DGUV Vorschrift 1, § 22 Notfallmaßnahmen, der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Mietarbeiter*innen durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen z.B. Feuerlöscher🧯zur Bekämpfung von Entstehungsbränden🔥 ausbilden muss = 5%-Regel (siehe oben) ⚠
Nach DGUV Information 205-023
Anforderung 2 UE Theorie á 45 min. Mit Praxisunterweisung am Feuerlöscher 🧯 🔥
Am 07., 14. und 21. Juni 2024 in Berlin-Marienfelde ...
GE Energy Power Conversion GmbH
Culemeyerstraße 1 in 12277 Berlin-Marinfelde
Am 02. Oktober 2024 in Senftenberg
In Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Lausitz e. V.
DRK-Bildungszentrum Lausitz
Schillerstraße 30 in 01968 Senftenberg
Das Grundlagenseminar zum Brandschutz- sowie Räumungshelfer mit praktischer Übung mit dem Rettungstuch & 🧯Feuerlöscher für soziale Einrichtungen und WfbM wurde in der Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Bildungszentrums Lobetal erarbeitet.
Das Seminar geht 2 Tage = 16 UE
Diese Zusammenarbeit ermöglichte es, hochwertige Lehrinhalte praxisorientiert zu referieren, die z. B. als Pflichtfortbildung für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dienen.
Gerne Veranstalten wir in ihrer Einrichtung, ein auf Sie zugeschnittene Inhouse-Schulung oder Räumungsübung bzw. adaptieren das o.g. Ausbildungskonzept für ihre Einrichtung.