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Der Gesetzgeber stellt es dem Unternehmer bzw. Arbeitgeber frei, ob sie Brandschutzhelfer extern ausbilden lassen, oder intern im Betrieb selbst ausbilden. Denn zertifizierte Brandschutzbeauftragte gemäß DGUV Information 205-003 sind qualifiziert dazu, ihre Brandschutzhelfer nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (Stand: März 2022) selbst aus- und fortzubilden. Darauf weist explizit die DGUV Information 205-023 hin.
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Gerne Unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Dokumentation Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung (GBU).
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Der Arbeitgeber muss nach ASR A2.2 die Anzahl von Brandschutzhelfern in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Ein Anteil von mindestens 5 % der Beschäftigten ist in der Regel bei einer normalen Brandgefährdung ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Weiter sollten in Lagerstätten mit Gefahrstoffen oder anderen Brandlasten weitere Brandschutzhelfer ausgebildet werden.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind u.a. Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub, Krankheit sowie Nachtdienst, zu berücksichtigen und in der GBU des Arbeitgebers zu dokumentieren (gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer eigenen GBU) - vergl. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände - 7.3 Brandschutzhelfer
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Beschäftigten die laut Gefährdungsbeurteilung (GBU) des Unternehmers die Aufgabe gemäß ASR A2.2 und den Ausbildungskriterien der DGUV Informationsschrift 205-023 übernehmen sollen. Im Lehrgang werden in Anlehnung der DGUV Informationsschrift die Ausbildungskriterien berücksichtigt - vergl. nachstehende Überschrift "Inhalt".
Weiter bieten wir praktische Löschübungen im Umgang mit Handfeuerlöschern an, z.B. für Mitarbeitende die nur eine Online-Schulung hatten und deswegen noch den praktischen Teil gemäß ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, unter Punkt 7.3, Absatz 5, benötigen oder der Unternehmer bzw. Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach ASR A2.2 ermittelt, das er seine jährliche Unterweisungspflicht nach § 4 DGUV Vorschrift 1, ebenfalls auf das Feuerlösch-Training anwenden will.
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Verantwortung und Haftung
Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung
Regelgn für das Erstellen und das Aushängen“
Alarmierungswege und -mittel
betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen A, B, C, D und F
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
geeignete Feuerlöscheinrichtungen
Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Gefahren durch Brände
Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
Verhalten im Brandfall
Alarmierung
Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
Löschen von brennenden Personen
Unterweisung und Handhabung sowie Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöschern
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung am Brandsimulator erleben
Realitätsnahe Übungen mit dem Simulator und verschiedenen Aufbausätzen z.B. Papierkorb
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit eines Feuerlöschers erfahren
Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
1. Die Regelwerke
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR
DGUV Vorschrift 1
DGUV Information 205-023
2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer
mindestens 2 UE Theorie und mindestens 5 bis 10 Minuten Praxis pro Person (MF-Brandschutzhelfer Ausbildung)
Die Ausbildung findet in Kleingruppen, immer freitags, bis max. 12 TN statt.
~ 06.03 bei GE Berlin in Marienfelde
~ 13.03 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 20.03 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 27.03 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 03.04.2026 = Feiertag
~ 10.04 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 17.04 bei GE Berlin = AUSGEBUCHT
~ 24.04 bei GE Berlin = AUSGEBUCHT
~ 01.05.2026 = Feiertag
~ 08.05 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 15.05 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 22.05 bei GE Berlin = ca. 3 UE,
~ 29.05 bei GE Berlin = AUSGEBUCHT
Brandschutzhelfer Schulungen u.a. für Menschen mit Handicap bzw. Personen mit großem Respekt vor Feuer oder die kleine Ausbildungsgruppen bevorzugen. 🔥
🧯Die Ausbildung findet u.a. in Kleingruppen bis max. 5 Teilnehmenden (TN) statt.
🧯Immer freitags kann der Kurs in Teltow zwischen Potsdam und Berlin-Zehlendorf gebucht werden.
🧯Natürlich kommen wir ebenfalls zu Ihnen in den Betrieb - rufen Sie gleich an und informieren Sie sich.
🧯Wir nehmen uns für jeden einzelnen Teilnehmenden (TN) viel Zeit und gehen individuell auf jeden ein.
In Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Lausitz e. V.
DRK-Bildungszentrum Lausitz
Schillerstraße 30 in 01968 Senftenberg
Diese Zusammenarbeit ermöglichte es, hochwertige Lehrinhalte praxisorientiert für Pflichtfortbildung für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten.
Gerne Veranstalten wir in Ihrer Einrichtung, ein auf Sie zugeschnittene Inhouse-Schulung oder Räumungsübung bzw. adaptieren das o.g. Ausbildungskonzept für ihre Einrichtung.