Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz !!
Gesetzliche Grundlagen für Brandschutzunterweisungen
Thema
Die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV fordern unmissverständlich die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch den Unternehmer (Arbeitgeber).
Inhalt
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In der Unterweisung erfahren die Teilnehmer, alles Wissenswerte rund um das Thema Brandschutz.
Weitere Themen können unterwiesen werden, die speziell auf Ihr Unternehmen oder den einzelnen Betriebsstätten zugeschnitten sind.
Nachstehend die Themen des Seminars:
Betrieblich relevante Themen zum Brandschutz = Jahresunterweisung
Verhalten im Brandfall
Flucht- und Rettungspläne
Fluchtwege und Notausgänge
Sammelstelle
Sicherheitskennzeichnen
Unterweisung gemäß ihrer Brandschutzordnung (BSO Teil A bis C)
Brandschutzverantwortliche der Betriebsstätte (Aufgaben laut BSO Teil C) - evtl. extra Unterweisung
Brandgefahren im Betrieb
Brandklassen
Entstehungsbrände löschen
Funktionsweisen von Feuerlöschern
Aufladelöscher
Dauerdrucklöscher
Brandbekämpfung
Verbrennungsdreieck
Evakuierung des Gebäudes bzw. der Betriebsstätte
Den Notruf absetzen
Vollständigkeit feststellen (Beschäftigte, Fremdfirmen und Besucher)
Feuerwehr einweisen
1. Die Regelwerke
DGUV Vorschrift 1
ArbSchG
ArbStättV
2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer
Zielgruppe
Alle Beschäftigte eines Unternehmens
Benötigte Arbeitsmittel
keine
Dozent
Termine | Anmeldung
Die Mitarbeiterunterweisung Brandschutz kann als Inhouse-Angebot oder als WunschTermin ab 3 Anmeldungen gebucht werden.
WunschTermin
gilt für Berlin & Umland
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Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Anmeldungen in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Veranstaltungsort:
N.N. - Tagungsraum z.B. in Berlin
Adresse:
N.N
WunschUhrzeit
z.B. 9:00 - 16:00 Uhr
WeiterlesenPreisDetails
3x 450,00 € = 1.350,00 €
WeiterlesenIhr WunschTermin kann schon ab 3 Teilnehmenden in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Jahresunterweisung:
3x 450,00 € = 1.350,00 €
Alle Preisangaben sind Netto- = Bruttopreise. Wir `schenken´ Ihnen die Mehrwertsteuer (MwSt.).
Eine Berechnung der Umsatzsteuer (MwSt) erfolgt auf Grund des Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nicht !