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Die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ fordern die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Der Unternehmer muss bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen, unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates. Die DGUV Information 211-042 gibt weiter wertvolle Tipps zu diesem Thema.
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Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung und die verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und zwar unabhängig davon, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder eine Betriebsärztin/ ein Betriebsarzt bestellt sind. Persönliche Vorteile sind mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht verbunden. Es besteht lediglich Anspruch auf Zahlung des entsprechenden Arbeitsentgelts für die Dauer der Ausbildung und die Zeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben dürfen die Sicherheitsbeauftragten nicht benachteiligt werden. Unternehmerinnen und Unternehmer haben den Sicherheitsbeauftragten gegenüber folgende Punkte zu berücksichtigen:
• die Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben während der Arbeitszeit zu erfüllen
• an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen in ihrem Bereich teilzunehmen
• die Ergebnisse der Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen den Sicherheitsbeauftragten zur Kenntnis zu geben
• Informationen über das Unfallgeschehen an den Vorgesetzen weiterzuleiten
• Teilnahme an der Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzung. Die Unternehmerin/der Unternehmer hat nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bei mehr als 20 Beschäftigten den Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Sicherheitsbeauftragte müssen in dem ihnen zugeteilten Bereich in der Rolle der sachkundigen und erfahrenen Mitarbeiterin oder Mitarbeiters anerkannt sein. Sie haben das Vertrauen ihre Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihres Wissens, ihrer Erfahrung und ihres Verhaltens. Um Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Notwendigkeit für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beraten, gehen sie mit Geduld, Ausdauer sowie Vorbild u.a. an diese Aufgaben heran.
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Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
Unfallverhütung
Stellenwert der Gefährdungsbeurteilung
Erkennen von Gefährdungen und Ableiten der erforderlichen Maßnahmen
Innere betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Brandschutz
Elektrischer Strom
Organisation der Ersten Hilfe
Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Anmeldungen in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Veranstaltungsort:
N.N. - Tagungsraum z.B. in Berlin
Adresse:
N.N
Der Lehrgang umfasst 8 UE bei 3 Kursteilnehmenden.
Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Teilnehmenden in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Alle Preisangaben sind Netto- = Bruttopreise. Wir `schenken´ Ihnen die Mehrwertsteuer (MwSt.).
Eine Berechnung der Umsatzsteuer (MwSt) erfolgt auf Grund des Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nicht !
... in der Ergonomie für einen Bildschirm- und Büroarbeitsplatz
... in der Handhabung von Leitern und Tritten
... des Fahrzeugführers für einen betrieblichen PKW
... von handgeführten Maschinen wie Bohr- und Schleifmaschinen
... der Auszubildenen nach JArbSchG = 2x im Jahr
... usw.
... auf Ihre betrieblichen Themen zugeschnitten -
und nach Ihren betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen
... Ersthelfer
... Sicherheitsbeauftragten [Sibe]
... Sachkundige Person für den Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG
... usw.
... auf Ihre betrieblichen Themen zugeschnitten...
... und nach Ihren betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen
Als Ergonomieberater unterweisen wir Ihre Beschäftigten direkt an ihrem Arbeitspatz in der Ergonomie nach dem Leidfaden der DGUV für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze.