Gesetzliche Grundlagen für die Unterweisung Brandschutz

Warum muss der Arbeitgeber Unterweisen?

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Nachstehend unter der Überschrift "Thema" finden Sie die gesetzlichen Vorschriften. Die Brandschutzunterweisung sollte Bestandteil der jährlich durchzuführenden allgemeinen Unterweisung der Beschäftigten sein. Sie muss die Schutzmaßnahmen und Schutzziele enthalten, die gegen Entstehungsbrände geeignet sind und das Verhalten im Falle einer Gefahr beschreiben. Hierzu gehört ebenfalls das Evakuierungskonzept und die Brandschutzordnung.

Thema

Die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV fordern unmissverständlich die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch den Unternehmer (Arbeitgeber).

Inhalt

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In der Unterweisung erfahren die Teilnehmer, alles Wissenswerte rund um das Thema Brandschutz. 

Weitere Themen können unterwiesen werden, die speziell auf Ihr Unternehmen oder den einzelnen Betriebsstätten zugeschnitten sind.

Nachstehend die Themen des Seminars:




 1. Die Regelwerke


2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer


Zielgruppe

Alle Beschäftigte eines Unternehmens


Benötigte Arbeitsmittel

keine

 

Dozent

Michael Fritzsche 


Termine | Anmeldung

Die Jahresunterweisung Brandschutz kann als Inhouse-Schulung oder als  WunschTermin gebucht werden.

Oben stehende Seminare aus der Menüleiste sind nur ein paar Beispiele welche Sie bei uns buchen können. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen weitere persönliche Seminare zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Facility Management oder Arbeits-  und Gesundheits- sowie Brandschutz.