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Mit Freude und Hingabe für die Ergonomie!!
Weiter erhalten die Teilnehmenden viele Tipps für die Praxis und Fachwissen um weitere Gefährdungsfaktoren zu berücksichtigen, die für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) wichtig sind.
Des Weiteren werden mit dem Seminar Hilfestellungen für das normengerechte Beschaffen, Betreiben, Prüfen und Aussondern von Arbeitsmitteln wie z.B. für den Büroarbeitsstuhl, erarbeitet.
Grundlagen von Sicherheit und Arbeit
Grundlagen der Ergonomie
Organisation am Büroarbeitsplatz
Arbeitsmittelauswahl
Arbeitsplatzauswahl
Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsumgebung
Elektrische Betriebsmittel
Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
und ASR A6
1. Die Regelwerke
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung
§ 2 Abs. 7 Telearbeitsplätze als vom Arbeitgeber "fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten ..."
ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten = Vermutungswirkung)
ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“,
ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“,
ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“,
ASR A3.5 „Raumtemperatur“,
ASR A3.6 „Lüftung“
ASR A3.7 „Lärm“,
ASR A6 „Bildschirmarbeit“.
BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 1DGUV Vorschrift 3 oder 4
DGUV Information 215-410
2. Arbeitsschutz aus Sicht der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Warum benötigen wir für die Ergonomie eine Gefährdungsbeurteilung?
Raumabmessungen, Beleuchtung, Raumtemperatur usw.
Prüfungen gemäß BetSichV (alle Arbeits- und Betriebsmittel) und deren BA (Betriebsanweisungen) sowie deren Instandhaltung
Prüffristen elektrischer Installationen in Büromöbeln
3. Ergonomische Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes
Arbeitstisch
Büroarbeitsstuhl
Raumgliederung mit Schränken und Bürocontainer
Eingabemittel usw.
4. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer sowie Besonderheiten bei der Beschaffung
1 Tag
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Gestaltung von Bildschirmgeräten und Bildschirmarbeitsplätzen sowie nachstehenden Begriffsdefinitionen. Sie wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) am 1. Juli 2024 veröffentlicht und gibt den aktuellen Stand der Technik wieder. Ziel der ASR A6 ist es, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische, psychische Belastungen sowie durch Belastungen der Augen durch präventive Maßnahmen zu verhindern oder zu verringern und gibt weiter Hilfestellung zur Mitarbeiterunterweisung.
Wichtige Begriffsdefinitionen der ASR A6 „Bildschirmarbeit“:
Bildschirmarbeit: Alle Tätigkeiten an Bildschirmgeräten, die durch die Mensch-Arbeitsmittel-Interaktion (Aufnahme und Eingabe von Informationen) gekennzeichnet sind. Die Benutzung von Smartphones und anderen handgehaltenen Geräten zum Telefonieren fällt nicht darunter.
Bildschirmarbeitsplätze: Arbeitsplätze in Arbeitsräumen mit folgender Ausstattung: mindestens ein Bildschirmgerät, eine Arbeitsfläche sowie ggf. ein Arbeitsstuhl (Mobiliar) und sonstige Arbeitsmitteln (z. B. Telefon).
Telearbeitsplätze: Vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten (z. B. zu Hause). Die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung des Telearbeitsplatzes werden im Voraus mit den Beschäftigten vereinbart.
Zudem verweist die ASR A6 auf weitere Technische Regeln und Empfehlungen, die beim Einrichten von Bildschirm- und Telearbeitsplätzen zu beachten sind, darunter:
ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“
TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem –
EmpfBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln Regeln und Informationen der UV-Träger
DGUV Regel 115-401 Branche Bürobetriebe (Stand Mai 2018)
DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung (Stand Juli 2019)
DGUV Information 215-450 Softwareergonomie (Stand April 2021)
Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten gilt zusätzlich die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Doch in welchen Fällen sollten Arbeitgeber die ASR A6 beachten?
Führungskräfte aller Bereiche, Einkäuferinnen und Einkäufer, Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren, Gesundheitskoordinatorinnen und Gesundheitskoordinatoren, HSE-Koordinatoren, betrieblicher Gesundheitsmanager, Ergonomieberater, Sicherheitsbeauftragte (Sibe), Personal- und Betriebsräte sowie Behindertenbeauftragte.
Ihr WunschTermin kann ab 3 Anmeldungen bei uns nach Absprache gebucht werden.
Veranstaltungsort:
N.N. - z.B. Tagungsraum in Berlin
Adresse:
N.N
Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Teilnehmenden in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Alle Preisangaben sind Netto- = Bruttopreise. Wir `schenken´ Ihnen die Mehrwertsteuer (MwSt.).
Eine Berechnung der Umsatzsteuer (MwSt) erfolgt auf Grund des Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nicht !
Veranstaltungsort:
10247 Berlin
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Veranstaltungsort:
GIBT Colleg e.V.,
Bildungsstätte Berlin Lichtenberg
Weichselstraße 26A
10247 Berlin
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Als Ergonomieberater unterweisen wir Ihre Beschäftigten direkt an ihrem Arbeitspatz in der Ergonomie nach dem Leidfaden der DGUV für Bildschirmarbeitsplätze und Ihren Vorgaben.