Flucht- und Rettungspläne regelmäßig überarbeiten,
wir empfehlen alle 2 Jahre oder nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR A2.3 und der DIN ISO 23601 zu prüfen, dass die Flucht- und Rettungspläne gut lesbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Das heißt, jede Änderungen an den brandschutztechnischen Einrichtungen wie z.B. Standort der Feuerlöscher oder der Erst-Hilfe-Einrichtungen müssen zeitnah in die Pläne aufgenommen werden.
Unsere Brandschutzbeauftragten sorgen dafür, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir legen besonderen Wert auf eine verständliche und übersichtliche Darstellung, damit im Ernstfall alle Beteiligten schnell und sicher handeln können.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu unseren Dienstleitungen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Brandschutzexperten für organisatorischen Brandschutz unterstützen Sie als externer Brandschutzbeauftragter, entwickeln Brandschutzordnungen und Evakuierungskonzepte, führen Räumungsübungen sowie Lehrgänge für Brandschutzhelfer durch. Bei der Prüfung der Brandschutzkonzepte überprüfen wir ebenfalls evtl. Wechselwirkungen mit Ihnen zusammen.
Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen
Als externe Brandschutzbeauftragte (CFPA) übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Funktion der Sachkundigen Person für den Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG - klick auf das Logo für mehr Infos.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Mit dem angebotenen Seminar werden Kenntnisse vermittelt, um die Aufgaben sicher organisieren zu können - klick hier
Baulicher Brandschutz
Brandabschnitte
Feuerabschluss
Vorbeugender Brandschutz
gemäß ArbStättV
gemäß ArbSchG
Organisatorischer Brandschutz (BS)
Bestellte Person für BS?
Brandschutzhelfer?
Anlagentechnischer Brandschutz
Löschanlagen
BMA I RWA
...usw.