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Als externe Brandschutzbeauftragte (CFPA) übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Funktion der Sachkundigen Person für den Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG - klick auf das Logo für mehr Infos.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Mit dem angebotenen Seminar werden Kenntnisse vermittelt, um die Aufgaben sicher organisieren zu können - klick hier
Baulicher Brandschutz
Brandabschnitte
Feuerabschluss
Vorbeugender Brandschutz
gemäß ArbStättV
gemäß ArbSchG
Organisatorischer Brandschutz (BS)
Bestellte Person für BS?
Brandschutzhelfer?
Anlagentechnischer Brandschutz
Löschanlagen
BMA I RWA
...usw.