Gesetzliche Grundlagen für die jährliche Unterweisungspflicht
Die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG und § 12 BetrSichV sowie § 6 ArbStättV fordern unmissverständlich u.a. die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch den Unternehmer (Arbeitgeber).
jährliche Unterweisung ...
... in der Ergonomie für einen Bildschirm- und Büroarbeitsplatz
... in der Handhabung von Leitern und Tritten
... des Fahrzeugführers für einen betrieblichen PKW
... von handgeführten Maschinen wie Bohr- und Schleifmaschinen
... der Auszubildenen nach JArbSchG = 2x im Jahr
... usw.
... auf Ihre betrieblichen Themen zugeschnitten -
und nach Ihren betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen
Fortbildungen für den ...
... Ersthelfer
... usw.
... auf Ihre betrieblichen Themen zugeschnitten...
... und nach Ihren betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen
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Als Ergonomieberater unterweisen wir Ihre Beschäftigten direkt an ihrem Arbeitspatz in der Ergonomie nach dem Leidfaden der DGUV für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze.