Externer Brandschutzbeauftragter und Facility Manager für Ihre Betriebsstätte
Unser aktueller Arbeitsalltag als bestellte Brandschutzbeauftragte (CFPA) und Facilty Manager beschäftigt sich mit dem infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Facility Management.
Lassen Sie uns Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Unternehmensprozesse im Gebäudemanagement Ihres Unternehmens sein. Als externe Brandschutzbeauftragte und Instandhaltungsmanager übernehmen wir in Ihrem Auftrag alle Geschäftsprozesse der Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung nach der GFMA Richtlinie 190 in Ihrem Sinne. Daraus ergibt sich, dass wir für Ihre Betriebsstätte ebenfalls die Funktion als externe Brandschutzexperten nach § 10 ArbSchG übernehmen.
Gerne sind wir die gute Seele Ihres Unternehmen als externer Facility Manager und Brandschutzbeauftragter (VdS). Nachstehend finden Sie einige Themen zu unseren Dienst- und Serviceleistungen:
Wartung I Inspektion I Instandsetzung I Verbesserung = Instandhaltung gemäß DIN 31051
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Wartungen die von mir persönlich durchgeführt werden:
Wartung und Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) gemäß DIBt und DIN 14677
monatliche und 1/4 jährliche Prüfung der Betreiberpflicht durch eingewiesene Person
jährliche Prüfung durch die Fachkraft für Feststellanlagen (FSA)
Abnahmeprüfung beauftragt durch den Betreiber für dormakaba Feststellanlagen
Prüfen von Sicherheitsbeleuchtung = Rettungskennzeichen, Piktogramme nach DIN 0108 / DIN EN 50172
Instandhaltung von Fachbodenregalsysteme
Sachkundige Person für den Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG
Prüfungen von Brandschutzanlagen als eingewiesene und Sachkundige Person
Prüfung von Rauchschutztüren
Prüfung von Brandschutztüren
Betriebsstörungen in Ihrer Betriebstätte bewältigen
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Instandhaltungsintervalle gemäß DIN, MBO, VDMA, VDE, DGUV (UVV), BetrSichV, usw.
Feuerlöscher und ihre Instandhaltung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Steigleitungen (Nass und Trocken)
Feststellanlagen und ihre Wartungsfristen gemäß DIBt und DIN 14677
Rauch- und Brandschutztüren
Fluchtwegsteuerung und Panikschlösser
Prüfen und erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und ASR 2.3
Begutachten und erstellen von Brandschutzordnungen Teil A, B und C gemäß DIN 14096
Bewertung der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)
Prüfung von Fahrzeugen gemäß DGUV Vorschrift 70 oder 71
Feuerlöscher Berechnung für ihre Betriebsstätte nach ASR A2.2
Fachwissen Brandschutz nach ArbSchG § 10
Berechnung der Zahl und Ausbildung der Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG § 10
Berechnung der Zahl und Ausbildung der Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und ArbSchG § 10
Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten nach dem SGB VII
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten festlegen gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regeln 100-001
Räumliche Nähe I Zeitliche Nähe I Fachliche Nähe I ...
Der Brandschutzbeauftragter (VdS)...
...berechnet die Feuerlöscher
...berechnet die Brandschutzhelfer
...bildet die Brandschutzhelfer aus
...schreibt die Brandschutzordnung (BSO) Teil A - C
...überprüft die Brandschutzordnung (BSO)
...unterweist die Beschäftigten nach BSO
...Teil A - B
...Teil C = alle Führungskräfte und die Beschäftigten mit besonderen Brandschutzaufgaben
...überprüft gemäß DIN alle 2 Jahre die Flucht- und Rettungspläne
...unterweist jährliche alle Beschäftigten gemäß ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände und ArbSchG
...unterweist alle 3 bis 5 Jahre die ausgebildeten Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
...führt Betriebsbegehungen gemäß Brandschutzkonzept und Baugenehmigung durch
...und welche Betriebsstörungen müssen Sie bewältigen?
Grundlagen des technischen Facility Managements