Erstellen einer GBU
gemäß ArbStättV
Seminar
Wie Arbeitsstätten und Arbeitsplätze nach dem Stand der Technik eingerichtet und betrieben werden, beschreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Schutzziel der Arbeitsstättenverordnung ist es, zur Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten beizutragen und vor Arbeitsunfällen zu schützen.
Forderungen aus der Verordnung, wie zum Beispiel die nach gesundheitlich zuträglichen Luft-, Beleuchtungsverhältnissen, der Barrierefreiheit und nach einwandfreien sozialen Einrichtungen, insbesondere Sanitär- sowie Erholungsräumen werden in den Arbeitsstättenregeln mit praktischen Beispielen konkretisiert.
Thema
Die bundesdeutsche Arbeitsstättenverordnung wurde seit 2004 wesentlich überarbeitet und dereguliert. 2016 ist die Bildschirmarbeitsverordnung in der Arbeitsstättenverordnung aufgegangen. Die am Bau Beteiligten müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und natürlich ebenfalls die des Arbeitsstättenrechts – bei der Planung beachten sowie umsetzen.
In dem Seminar werden Hilfestellungen für das Errichten, die Änderung bzw. die Nutzungsänderung von Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie der Technische Regel für Arbeitsstätten gegeben.
Teilnahmebedingungen
Es wird Vorausgesetzt das die Prozessschritte zum erstellen einer Gefährdungsbeurteilung den Teilnehmern bekannt ist. Sollte dieses nicht der Fall sein wird empfohlen vorher einen Grundlehrgang zu besuchen. klick hier
Inhalt
klick hier
Rechtliche Grundlagen
Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
Innerbetriebliche Organisation
Was ist die Vermutungswirkung?
Bedeutung und Stellenwert der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unter der Berücksichtigung der diversen Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR)
1. Die Regelwerke
ArbSchG
ArbStättV
ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
MBO - Was hat die Bauordnung meines Bundesland mit meiner Unternehmerpflicht und der Arbeitsstättenverordnung zu tun?
2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis
Zielgruppe
Arbeitgeber, Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte aller Bereiche wie z.B. Betriebsleiter und Technische Leiter, Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren, Mietermanagement, Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie Behindertenbeauftragte.
Benötigte Arbeitsmittel
keine
Dozent
Dauer
2 Tage
Termine
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