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Jeder Betreiber sowie Eigentümer von Gebäuden ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit Sorge zu tragen. Weiter hat jeder Unternehmer bzw. Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen. Damit ist es aber nicht genug: Das Baugenehmigungsverfahren jedes Bundesland kennt weiter die Baugenehmigung sowie das Brandschutzkonzept und dadurch die Sachverständigenprüfung für technische Anlagen.
Durch diese Komplexität wird es immer wichtiger die Instandhaltungsfristen nach DIN 31051 für die technische Gebäudeausrüstung u.a. für die Inspektion und Wartung zu kennen. Aus diesem Grund wird es immer wichtiger Fachwissen für alle Beschäftigten der Haustechnik und Verwaltung von Gebäuden in diesem Bereich auf den aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die Zunahme von Überwachungstechnik, Schutzmaßnahmen bei Havarien wie z.B. Rohrbrüche in Wasser- und Gasleitungen usw. sind für die Mitarbeiter häufig Herausforderungen, auf die sie sich nicht immer ausreichend vorbereitet fühlen. Es sind fachübergreifende und oft auch berufsfremde Kenntnisse sowie Fertigkeiten notwendig, die oftmals nur minimal vorhanden sind.
Unter Beachtung der spezifischen Merkmale der unterschiedlichsten Richtlinien und Gesetze wird den Teilnehmer Grundwissen vermittelt, welches es ihnen ermöglicht, ihre beruflichen Aufgaben im technischen Facility Management sicher organisieren zu können.
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Rechtliche Grundlagen der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke sowie Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bis hin zum Hausmeister
Verstehen, wann die Hausverwaltung bzw. die allg. Verwaltung die Unfallverhütungsvorschriften einhalten muss!
Was hat die Berufsgenossenschaft (UVV – Unfallverhütungsvorschriften) mit der Technik und Haustechnik zu tun?
Gefahrstoffe
Verkehrssicherungspflicht im Gebäude
Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung)
Technische Gebäudeausrüstung und Instandhaltungsintervalle gemäß DIN, MBO, VDMA, VDE, DGUV (UVV), BetrSichV, usw.
Organisatorischer & technischer Brandschutz (Verhütung & Bekämpfung)
Feuerlöscher & -berechnung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Steigleitungen
Rauch- und Brandschutztüren
Fluchtwegsteuerung und Panikschlösser
Haus- und Brandalarm mit und ohne Aufschaltung
Aufsichtspflichten von Fremdfirmen und deren Personen
= Fremdfirmenkoordination
Hausanschlussräume
Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer
keine
2 Tage
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Kaufmännische und Technische Mitarbeiter aller Abteilungen und Hierarchieebenen in einer Hausverwaltung.
Des Weiteren technisches Personal in der Haustechnik wie z.B. Hauswarte und Allroundhandwerker sowie Mitarbeiter aus der Objektverwaltung, Hauseigentümer und Kirchenverwaltungen.
Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Anmeldungen in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Veranstaltungsort:
N.N. - Tagungsraum z.B. in Berlin
Adresse:
N.N
Der Lehrgang dauert 2 Tage und umfasst 16 UE bei 3 Kursteilnehmenden.
Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Teilnehmenden in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.
Alle Preisangaben sind Netto- = Bruttopreise. Wir `schenken´ Ihnen die Mehrwertsteuer (MwSt.).
Eine Berechnung der Umsatzsteuer (MwSt) erfolgt auf Grund des Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nicht !