Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Notbeleuchtung, Fluchtwegleuchten und Rettungskennzeichen warten gem. DIN VDE 0108-100 Teil 100 (DIN EN 50172)
Thema
Fluchtwegleuchten, Rettungszeichen, Sicherheits- und Notbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden und ist z.B. integrativer Bestandteil eines Sicherheits- oder Brandschutzkonzeptes sowie evtl. Teil einer Baugenehmigung. Um die Funktionsfähigkeit der Notbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 in Gebäuden zu gewährleisten, sind die Betreiber zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet - z.B. gemäß Musterbauordnung (MBO). Diese Prüfverpflichtung können Sie als Betreiber z.B. durch die Bestellung von befähigten Personen nachkommen.
Die Teilnehmer erhalten im Seminar die erforderlichen Gesetzeskenntnisse und einen Überblick zu den Technischen Regeln, Dokumentationsverpflichtungen und typischen Problemstellungen der Instandhaltung gemäß DIN 31051. Sie werden durch Anregungen zu praktischen Verfahrensweisen für die zukünftige Tätigkeit als befähigte Person gemäß TRBS 1203 vorbereitet.
Inhalt
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Rechtsgrundlagen
Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der befähigten Person
Bedeutung und Stellenwert der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Anerkannte Regeln der Technik (Normen/Richtlinien), VDE 0108-100 Teil 100 l DIN EN 50172
Sicherheitstechnische Anforderungen
Sicherheitsbeleuchtung/Notbeleuchtung
Beleuchtung von Rettungswegen l Fluchtwegen l Rettungszeichenleuchten
Brandschutzmaßnahmen l Beleuchtung von Brandbekämpfungseinrichtungen
Stromversorgung für Sicherheitsanlagen l Funktionserhalt
Beleuchtungsstärke
Instandhaltung derartiger Anlagen - Wartung
Organisation und Durchführung von Prüfungen l Prüfkriterien l Prüfungsintervalle
Dokumentation
Praktische Beispiele
Benötigte Arbeitsmittel
keine
Dozent
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
2 Tage
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter aus Handwerksbetrieben, an technische Mitarbeiter aus sonstigen Betrieben der Wirtschaft und an Haustechniker, Haushandwerker sowie Hausmeister. Weiterhin an Wartungs- und Instandhaltungspersonal.
Teilnahmebedingungen
Einschlägige Berufsausbildung als Elektrofachkraft wie z.B. Geselle, EFK f. festgelegte Tätigkeiten - usw., Berufserfahrung und Ausübung einer zeitnahen Tätigkeit.