Brandschutzhelfer
Ausbildung nach ASR
Thema
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer richtet sich an alle Beschäftigten die laut Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers die Aufgabe gemäß ASR A2.2 und den Ausbildungskriterien der DGUV Informationsschrift 205-023 übernehmen sollen. Ein Anteil von mindestens 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung, wie z.B. örtlich getrennte Betriebsstätten erforderlich sein.
Inhalt
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Theorie
Verantwortung und Haftung
Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung
Regelgn für das Erstellen und das Aushängen“
Alarmierungswege und -mittel
betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen A, B, C, D und F
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
geeignete Feuerlöscheinrichtungen
Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Gefahren durch Brände
Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
Verhalten im Brandfall
Alarmierung
Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
Löschen von brennenden Personen
Praxis mit dem Feuerlöscher & Brandsimulator
Unterweisung und Handhabung sowie Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöschern
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung am Brandsimulator erleben
Realitätsnahe Übungen mit dem Simulator und verschiedenen Aufbausätzen z.B. Papierkorb
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit eines Feuerlöschers erfahren
Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
1. Die Regelwerke
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR
DGUV Vorschrift 1
DGUV Information 205-023
2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis der Teilnehmer
Benötigte Arbeitsmittel
keine
Dozent
Dauer
mindestens 2 UE Theorie und mindestens 5 bis 10 Minuten Praxis pro Person (MF-Brandschutzhelfer Ausbildung)