Führsorgepflicht, Unternehmerpflichten für Betriebs- und Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz für Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Führungskräfte aus Sicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Unternehmerpflichten sind weiter im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt - siehe Inhalt.
Thema
Das Führen und organisieren eines Unternehmens oder Betriebsstätte birgt zahlreiche Gefahren. Um für alle Beteiligten `auf und hinter der Bühne´ sowie die Besucherinnen und Besucher der Arbeitsstätte ein optimales Maß an Sicherheit zu gewährleisten, hat der Geschäftsführer, Unternehmer bzw. Arbeitgeber gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 - Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren zu treffen. Mit dem Seminar werden Kenntnisse und Lösungsansätze vermittelt, um die Aufgaben als Arbeitgeber sowie Führungskraft sicher organisieren zu können.
Inhalt
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Verantwortung und Haftung
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Grundzüge des Arbeitsschutzrechts
Rolle und Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskraft
Pflichtenübertragung gemäß § 13 ArbSchG - was ist das?
jährliche Unterweisungspflicht - nicht wirklich oder doch?
Warum muss der Arbeitgeber eine Person benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernimmt?
Ist es richtig das ich 5% meiner Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer ausbilden lassen muss?
Wieviele Ersthelfer benötigt mein Betrieb? Benötigen wir wirklich 10%?
Ab wann benötigt mein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten und wie viele (gemäß SGB VII)?
Was ist die Vermutungswirkung?
Worum geht es im Unternehmermodell - wer darf es wählen?
Stellenwert der Betriebsanweisung (BA)
1. Die Regelwerke
Gliederung der Unternehmerpflichten nach ArbSchG
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
ArbStättV
ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
BetrSichV
DGUV Vorschrift 1
DGUV Vorschrift 3 oder 4
MBO - Was hat die Bauordnung meines Bundesland mit meiner Unternehmerpflicht und dem Arbeitsschutz zu tun?
2. Erfahrungsaustausch, Diskussion und Fragen aus der Praxis
Benötigte Arbeitsmittel
keine
Dozent
Dauer
1 Tag
Zielgruppe
Arbeitgeber, Unternehmer, Geschäftsführer, Handwerksmeister und Führungskräfte aller Bereiche wie z.B. Betriebsleiter und Technische Leiter, Arbeitsschutzkoordinatoren, Personal- und Betriebsräte sowie Behindertenbeauftragte.
Termine | Anmeldung
Das Seminar für Unternehmer bzw. Arbeitgeber und Führungskräfte kann z.Z. als Inhouse-Schulung oder als WunschTermin ab 3 Anmeldungen gebucht werden.
WunschTermin
gilt für Berlin & Umland
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Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Anmeldungen in Berlin, Potsdam und im Umland gebucht werden.
Veranstaltungsort:
N.N. - Tagungsraum z.B. in Berlin
Adresse:
N.N
WunschUhrzeit
z.B. 9:00 - 16:00 Uhr
WeiterlesenDer Lehrgang umfasst 8 UE bei 3 Kursteilnehmenden.
PreisDetails
3x 500,00 € = 1.500,00 €
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Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Teilnehmenden in Berlin, Potsdam und im Umland gebucht werden.
8 UE ~ Grundlehrgang:
3x 500,00 € = 1.500,00 €
Alle Preisangaben sind Netto- = Bruttopreise. Wir `schenken´ Ihnen die Mehrwertsteuer (MwSt.).
Eine Berechnung der Umsatzsteuer (MwSt) erfolgt auf Grund des Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nicht !
Oben stehende Seminare aus der Menüleiste sind nur ein paar Beispiele welche Sie bei uns buchen können. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen weitere persönliche Seminare zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Facility Management oder Arbeits- und Gesundheits- sowie Brandschutz.
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