Fachwissen nach aktuellen Stand der Technik 

Rauchschutz- & Feuerschutzabschlüsse

Befähigte Person für Rauch- & Brandschutztüren

Grundlagenseminar / Schulung

Prüfung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen


Thema

Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit Feuer- und Rauchschutzabschlüssen beauftragt werden sollen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rauch- und Feuerschutzabschlüsse hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 4102-5, DIN 18095-1, VDE-Bestimmungen, Europäische Normen und das Baurecht; wie MBO & MVV TB) soweit vertraut ist, dass er deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.

Die Ausbildung zur eingewiesenen Person von Feststellanlagen und der monatlichen Funktionsprüfung gemäß DIN 14677:2018-08 und der DIBt-Richtlinie:1988-10 ergänzen diesen Kurs.

Inhalt

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Benötigte Arbeitsmittel

keine

 

Dozent

Michael Fritzsche


Dauer

1 Tag = 8 UE 

Zielgruppe

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Meister, Betriebsingenieure und verantwortliches Instandhaltungspersonal die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Sachkundige Prüfungen an Rauch- und Feuerschutzabschlüssen durchführen sollen. Bei allen elektrischen Arbeiten sind die VDE-Richtlinien und der § 5 der HwO (nur mit Zusatzprüfung) zu beachten!

Termine

Das Seminar bzw. Sachkundelehrgang kann als WunschTermin gebucht werden.

WunschTermin

gilt für Berlin & Umland

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Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Anmeldungen in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.

Veranstaltungsort:

N.N. - Tagungsraum z.B. in Berlin

Adresse:

N.N

WunschUhrzeit

z.B. 9:00 - 16:00 Uhr

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Der Lehrgang umfasst 8 UE bei 3 Kursteilnehmenden.


PreisDetails

3x 515,00 € = 1.545,00 €

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Ihr WunschTermin kann schon ab 3 Teilnehmenden in Berlin, Potsdam und Umland gebucht werden.


8 UE ~ Grundlehrgang:

3x 515,00 € = 1.545,00 €

Alle Preisangaben sind Netto- = Bruttopreise. Wir `schenken´ Ihnen die Mehrwertsteuer (MwSt.).

Eine Berechnung der Umsatzsteuer (MwSt) erfolgt auf Grund des Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG nicht !

Oben stehende Seminare aus der Menüleiste sind nur ein paar Beispiele welche Sie bei uns buchen können. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen weitere persönliche Seminare zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Facility Management oder Arbeits-  und Gesundheits- sowie Brandschutz.