📧 MF.Arbeitsschutz@gmail.com
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse aus der ArbStättV, MBO, ASR´n und Bauordnungsrecht um die Aufgaben z.B. nach § 10 ArbSchG und der DGUV Informationsschrift 205-001 sicher organisieren zu können.
In der eigenen Inhouse-Schulung können die Grundzüge der Feuerversicherung im Seminar mit einbezogen werden.
Als externe Brandschutzbeauftragte (CFPA) übernehmen wir für Ihr Unternehmen den organisatorischen Brandschutz gemäß § 10 ArbSchG - klick auf das Logo für mehr Infos.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Personen zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Mit dem nachstehenden Seminar werden Kenntnisse vermittelt, um die Aufgaben sicher organisieren zu können - klick hier
Baulicher Brandschutz
Brandabschnitte
Feuerabschluss
Vorbeugender Brandschutz
gemäß ArbStättV
gemäß ArbSchG
Organisatorischer Brandschutz (BS)
Bestellte Person für BS?
Brandschutzhelfer?
Anlagentechnischer Brandschutz
Löschanlagen
BMA I RWA
...usw.