Die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV fordern unmissverständlich die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten durch den Unternehmer (Arbeitgeber).
In der ASR A2.2 Maßnahme gegen Brände, wird unter dem Punkt 7.2 - Unterweisung, ebenfalls die jährliche Brandschutzunterweisung gefordert.
Die Unterweisung für alle Brandschutzhelfer (BS-Helfer) ist ebenfalls in der ASR A2.2 unter dem Punkt 7.3 BS-Helfer geregelt - klicke auf Hinweis
Nach ASR A2.2 - Stand März 2022: "In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen."