04.01.2023 Vogelgrippe
Der Niederländische Nachrichtensender NOS meldet heute: Seit eineinhalb Jahren ist diese Grippe bei Zeehunden, Ottern, Dachsen, Iltissen und Füchsen in NL unterwegs, In Alaska wurde diese Grippe auch bei einem Bär festgestellt. Der Virologe Thijs Kuiken (Erasmus Medisch-Centrum, Rotterdam) warnt, dass es nur eine Frage der Zeit ist bis Menschen betroffen sind. Dieses Virus ist hoch pathogen. Das Virus stammt ursprünglich aus der Geflügel-Industrie und ist vor einigen Jahren auf wild lebendes Geflügel übergesprungen.
Obwohl Windräder nicht stinken und auf diese Entfernung keine Lärmbelästigung darstellen, also keine Gefahr mehr für die Wohnbebauung besteht, wurde wegen 125 m des fehlenden Abstandes zur Wohnbebauung vom Ortsvorsteher und dem Bürgermeister eine Klage gegen dieses Windrad erhoben. (Der Bürgermeister der Stadt Michelstadt ist Umweltingenieur)
Gleichzeitig aber lässt man eine Unterschriftenaktion (vom Juli 2012) mit dem dazugehörenden 9-seitigenText im Schubladen verschwinden. Aussitzen heißt die Devise im Odenwaldkreis.
Darüber hinaus wird behauptet, daß eine Biogasanlage alle Probleme des landwirtschaftlichen Betriebes lösen würde. Diese Aussage macht deutlich, daß der 9-seitige Text der Unterschriftenaktion gar nicht gelesen wurde, denn der Gestank entsteht bereits im Stall (brechreizauslösender Gestank kann nicht als Geruch bezeichnet werden) und nur wenn dem Rindvieh eine Absauganlage vorm Maul und unter dem Schwanz und Abdeckungen der Güllelager wegen der nicht eingehaltenen Abstände zur Wohnbebauung installiert werden würden, könnten die Gestankemissionen reduziert werden.
Man hat keine Gewissensbisse, ein ganzes Dorf, bis auf die wenigen Bürger (im 0, %-Bereich liegend), die sich nicht durch Gestank, Lärm, (Dreck)-Staub, Bakterien, Keime, Pilze ect. gegeiselt fühlen, mehr oder weniger stark, je nach Entfernung der Wohnbebauung und nach Windstärke und Windrichtung, weiterhin den erheblichen Belästigungen und Gefährdungen auszusetzen. Hier ist kein ausreichendes Problembewusstsein vorhanden.
(Herr Siefert hat während der Unterschriftenaktion gedroht, er würde die Unterzeichner mit einer Anzeige verfolgen. Das hat viele Bürger verunsichert).
Und, während die Bürger der Unterschriftenaktion ein Emissionsgutachten aus eigener Tasche bezahlen sollen, scheut man nicht die Kosten einer, wie seit gestern bekannt ist, abgewiesenen kostenpflichtigen Klage gegen ein Windrad.
Die betroffenen Bremhofer Bürger haben dieses Windrad im "Rücken", es steht nördlich zu den Wohnhäusern, Schattenwurf ist deshalb nicht zu befürchten. Höchstens die Spitzen der Rotorblätter werden erkennbar sein.
Die Bürger der Stadt Michelstadt müssen für die Kosten verschiedener Gutachten über Mopsfledermäuse - diese konnten nicht lokalsiert weden - und der abgewiesenen Klage aufkommen. Gutachten sowie Gerichtsverfahren gehen zu Lasten der Steuerzahler.
Herr Ortsvorsteher, Herr Bürgermeister, wenn man so mit seinen Bürgern umgeht, landet man zwangsläufig in der Klatschspalte.
Ist es Aufgabe eines Bürgermeisters, Bürger während einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung darüber zu informieren, wie am effektivsten Windkraftanlagen verhindert werden können, indem man angibt, dass man z.B. Mopsfledermäuse oder Rotmilane gesehen hat?
Genehmigung der Biogasanlage
Da die Biogasanlage räumlich und betriebstechnisch im Zusammenhang mit den übrigen landwirtschaftlichen Anlagen steht, hätte es sich bei der Genehmigung um eine Erweiterung der gesamten Anlagen gehandelt.
Um eine Genehmigung zu erlangen und die Gesetze einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen (wegen der nicht eingehaltenen Abstände der Stall- und Gülleanlagen zur Wohnbebauung) hat man sich folgendem Trick bedient:
der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung der Biogasanlage wurde auf den Namen "Hessenland Energie GmbH", als Geschäftsführer Horst Siefert, gestellt. Diese Firma gab und gibt es nicht.
Umweltministerium Wiesbaden
Auszug aus einer 4-DIN-A-4seitigen Antwort vom 29.06.2015: Im Rahmen mehrerer Vor-Ort-Termine wurden auch in der Nähe des Betriebsgeländes befindlichen Ortskanäle und Entwässerungsgräben durch die Unt. Wasserbehörde, die Stadt Michelstadt und das LRVV (Landwirtschaftsamt Reichelsheim) überprüft. Eine Einleitung von Gülle über Ortskanäle oder Entwässerungsgräben in Fliessgewässer konnte nie bestätigt werden.
Grünlandumbruch von 20 ha: es hätte sich fast ausschliesslich um Ackerfutterflächen gehandelt.
Metzgereiäbfälle:
Aus seuchenhygienischen Gründen wurde dem Betrieb die Fermentierung untersagt, ebenfalls wurde der Metzgerei der Entsorgungsweg dieses Materials untersagt. (Erklärung: Über Monate wurde beobachtet, dass eine Metzgerei Abfälle an der Biogasanlage entsorgt. Für eine Fermentierung dieser Stoffe muss bei einer Biogasanlage eine Hygienisierungsanlage installiert sein. Dem LRVV wurden unmittelbar Fotos von diesen Anlieferungen, auf denen der Name der Metzgerei deutlich zu erkennen ist, übersandt. Proben des Gärgases hätten zur Bestätigung beigetragen, ob Metzgereiabfälle fermentiert wurden. Hier zeigen sich wieder Versäumnisse der Behörde.)
Silage:
Ein allgemeines gesundheitliches Gefahrenpotenial durch die Bereitung und Entnahme von Silage ist mir nicht bekannt. Nach Aussage des LRVV lässt der Gesundheitszustand der Tiere und die gute Milchleistung keinen Rückschluss auf beeinträchtigte Futterleistung zu.
Dieses Schreiben ist mit dem für das Gesundheitswesen in Hessen zuständigen Ministerium für Soziales und Integration abgestimmt.
(Der Verfasser des 4-seitigen Schreibens trägt einen Doktortitel.)
Meine Erklärung zur Silage und Tiergesundheit:
In den vergangenen Jahren wurden regelmässig grosse Mengen fehlgegorene bzw. verpilzte Silage im Betrieb Siefert erzeugt. In fehlgegorener bzw. verpilzte Silage befinden sich für Mensch und Tier die verschiedensten Krankheitskeime wie z.B. Mykotoxine, diese gehen in Milch und Milchproduke über. Gärgase die unweigerlich beim Silieren entstehen, werden mit der Luft in die Umgebung getragen, wie hier in die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung.
Seit Mitte Dez. 2017 werden nach Einbruch der Dunkelheit, über 4.000 m³ fehlgegorene bzw. verpilzte Silage abgetragen. Die Anwohner haben durch das Anlegen der Silagen in der Regel über das Wochenende Tag und Nacht den Lärm und die Abgasemissionen der Planier- und Zulieferfahrzeuge zu ertragen und jetzt wieder den Abtransport. Auch 2018, 2019 und 2020 werden regelmäßig große Mengen an fehlgegorener Silage abgetragen und in der Biogasanlage fermentiert.
Das Landesamt für Landwirtschaft Bayern hat zusammen mit der TU München verpilzte Einsatzstoffe in der Biogasanlage und die hygienische Beschaffenheit der Gärreste analysiert.
https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/schriftenreihe/einfluss-verpilzter-einsatzstoffe-biogasprozess-hygienische-beschaffenheit-gaerreste_lfl-schriftenreihe.pdf Durch mykotoxische Analysen konnten im Gärrest typische Aspergillus-Toxine wie Gliotoxin, Fumiquinazoline C/D, Fumagillin, Fumitremogen B und Fumigaclavin C nachgewiesen werden. Der Gehalt an Roquefortin C entstanden wahrscheinlich durch eine Co-Inokulation bei der Beimpfung der Silage, stieg auch im zweiten Durchflussversuch im Versuchszeitraum an.
Bei der Gärrestausbringung entsteht ein hygienisch-toxikologisches Risiko.
Tiergesundheit
Durch verschiedene regelmässige Beobachtungen wird seit Okt. 2017 festgestellt, dass mit der Tiergesundheit etwas nicht stimmt. Am 28.Nov.2017 wurde das Gesundheitsamt und das Veterinäramt darüber informiert. Bis heute 13.03.2018 von diesen Behörden keine Information erhalten. Auch eine erneute Anfrage mit dem Hinweis auf das Umweltinformatonsgesetz (UIG) im Jan. 2019 beim Veterinäramt ist auf Ablehnung gestoßen.
Gülle auf gefrorenen Boden
Auch 2018 trotz verschärfter Düngeverordnung 2017 wurde (Biogas)-Gülle auf gefrorenen Boden ausgebracht. Wie schon in vergangenen Jahren hat dies zur Folge, dass nach Regen, Do. 08.03. und Fr. 09.03.2018 insgesamt 14 ltr. pro m³, diese Gülle von den aus überwiegend bestehenden Hanglagen abgespült wurde. Die Entwässerungsgräben schäumten vor Wut.
Hinzu kommt noch, dass diese Gülle, die auf abgeerntete Maisackerflächen von 2017 ausgebracht wurde, innerhalb von vier Stunden hätte eingearbeitet werden müssen, da wegen der klimaschädlichen Emissionen von Gülle diese Regelung schon vor Jahren in die Düngeverordnung aufgenommen wurde.
Ortskanal Stephansweg
Beschreibung durch die Untere Wasserbehörde:
Entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Stephansweg 11 wird Oberflächenwasser zum Oberflächenkanal der Stadt Michelstadt abgeleitet. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war das Wasser organoleptisch unauffällig (klar und ohne landwirtschaftlich spezifischen Geruch). Auch weitere vorhandene Oberflächenwassereinleitungen in den Oberflächen-wasserkanal waren unauffällig. Diese Örtlichkeiten wurden vom Abwasserverband Mittlere Mümling und der Unteren Wasserbehörde am 29.01.2015 gemeinsam in Augenschein genommen.
AZ.: 300Js52910/14 Staatsanwältin Fredrich Staatsanwaltschaft Darmstadt
Richtigstellung:
der Oberflächenkanal verläuft seit 1970 durch unser Grundstück, seit Fertigstellung der neuen Stallanlage 2006 wird dieser Kanal für landwirtschaftliche Abwässer (JGS) genutzt. Wir haben zu keiner Zeit eine Erlaubnis erteilt, Flüssigkeiten jeglicher Art durch unser Grundstück leiten zu dürfen. Bild im Photoalbum Nr. 839
Mit "weitere Oberflächenabwassereinleitungen" sind wahrscheinlich die "Flüssigkeiten" des sog.EHEC.Grabens und der Schacht am Ende des Stephansweges gemeint, aufschlussreiche Bilder hierzu im Photoalbum Bilder Nr. 1080, 1081, 1572, 804, 1280, 1581
Im Straßenkanalisationsplan des Stephansweges ist kein Oberflächenkanal eingezeichnet.
Aus unerklärlichen Gründen ist im Februar 2018 über Tage Biogasgülle durch den "Oberflächenkanal" der durch unser Grundstück läuft, geflossen. 9 Wochen später liegt von den Odenwälder Behörden noch kein Ergebnis der abgeflossen Substanz vor.
Im Dez. 2018 habe ich erneut "verdächtige" Flüssigkeiten, die nicht organoleptisch klar und auch mit spezifischen Geruch in diesem Kanal vorgefunden, deshalb habe ich beim SGS Fresenius-Institut diese Flüssigkeit mit entsprechendem Ergebnis untersuchen lassen:
CBS Chem. Sauerstoff 134 mal höher, TOC ges. organischer Kohlenstoff 1380 mal höher, Ammonium 650 mal höher, Ammonium-Stickstoff 666 mal höher, TNb ges. gebundener Stickstoff 22 mal höher, Phosphor ges. 200 mal höher, Phosphat ber. 20 mal höher als die zulässigen Grenzwerte.
Bei mehreren durch o.g. Behörden entnommenen Proben in verschiedenen Entwässerungsgräben konnten Labore nie etwas finden, Ergebnisse waren immer unauffällig. Das führt zwangsläufig zur Frage, ob die Proben vertauscht oder verändert wurden bevor sie das Labor erreichten oder ob dem Labor das gewünschte Ergebnis vorgegeben wurde.
Behördenübergreifend wird seit Jahren Beihilfe zur Umweltkriminalität geleistet und man hat auch keine Scham Falschaussagen bei der Staatsantwaltschaft zu machen.
Brandschutz Hess. Bauordnung § 5 Die geforderten Bewegungsflächen für den Brandfall sind vorhanden, werden aber als Fahrsilo, Festmistdeponie, 20 m lange Strohmauern oder Parkplätze für landwirtschaftliche und private Fahrzeuge genutzt. Der Platz für das Vieh, das bei einem evtl. Brand aus dem Stall getrieben werden müsste, ist somit nicht vorhanden. Die Kennzeichnung der Zufahrtswege für die Feuerwehr, sowie Parkverbotsschilder sind nicht vorhanden.
26.08.2015 Auf meine Beschwerde über die erneute Strohwand an der nördlichen Grundstückgrenze wurde mir vom Brandschutzverhütungsbeauftragten des Odenwaldkreises mitgeteilt, wörtlich: "Ich kann Sie beruhigen!!! Ihr Haus ist bei einer evtl. Schadenslage, die vom Strohlager Siefert GBR entstehen könnte, nicht betroffen. Die Siefert GBR hat die nötige Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze von mehr als 5 m im Brandfall eingehalten. Auch die Fläche für niedergehende Trümmer ist eingehalten. Durch die anhaltende Trockenheit können die Landwirte leider den 2. Schnitt beim Grünland nicht ernten, deshalb ist der Zukauf von erheblichen Mengen Stroh nötig und es ist sinnvoll das in Stallnähe zu lagern.
Wie zuverlässig die Beteuerungen des Gefahrenverhütungsbeauftragten des Odenwaldkreises sind, hat sich am 21.10.2018 gezeigt als auf einem angrenzenden Grundstück der Fahrsiloanlage ein Flächenbrand ausbrach. Der Feuerwehr gelang es nicht diesen Brand mit Löschschaum zu bekämpfen, deshalb musste ein Tanklöschfahrzeug mit einigen tausend Litern Wasser aus Michelstadt angefordert werden.
Der Agrar-Diesel-Tank war fast 2 Jahre (vom Jan. 2014 bis Ende 2015) mit Unterstützung der Feuerwehr im Strohlager untergebracht.
Einleitungen
09.02.2012 wegen meiner Beschwerden über verschiedene Einleitungen der Abwässer in das öffentliche Abwassersystem vom Hof Siefert teilte mir Herr Beller (Stadtbaumeister Michelstadt) per E-Mail mit, wörtlich: "Wir haben auch Nachbarn befragt. Dort ist von einer Einleitung von Fäkalwasser in die Kanalisation nichts bekannt. Ablaufendes Wasser von Privatgrundstücken auf ein privates Nachbargrundstück ist keine öffentlichrechtliche Angelegenheit sondern eine privatrechtliche Sache. Massgebend ist hier das Hess. Nachbarschaftsrecht".
Lt. Baugesetzen sind nur Bauten genehmigungsfähig, wenn sie voll erschlossen sind, d.h., dass Bauten an ein Abwassersystem angeschlossen werden müssen. Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sind wassergefährdend und dürfen daher nicht die öffentliche Kanalisation und nicht in Entwässerungsgräben eingeleitet werden.
Lärmmessung
durch das Ordnungsamt Michelstadt, Frau Kaffenberger wollte den Lärm im Wohnzimmer messen. Gemessen wird der Lärm im kürzesten Abstand von der Emissionsquelle zur Grundstücksgrenze und nicht in Wohnräumen.
Güllelager-Prüfung 13.12.2012 Mail vom RP wörtlich: Die Prüfung der vorgefundenen Lagerkapazitäten entsprächen ebenfalls den Angaben des Betreibers. Nach Informationen des Kreisausschusses des Odenwaldkreises liegt die Zahl der Tiere im landwirtschaftlichen Betrieb Siefert in Michelstadt-Vielbrunn weit unter der für der Genehmigunsbedürftigkeit nach BimschG relevanten Grenze. Durch die von der Abt. Landwirtschaft, Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde gemeldeten Zahlen bezgl. der im Meldebogen angegebenen Menge entsprechen auch den gemeldeten Mengen. Dies wurde auch vom landwirtschaftlichen Berater bestätigt". Richtigstellung: 2015 wurden wegen zu hoher Güllemengen und nicht vorhandener Ausbringungsfläche über Wochen durch ein Gülletransportunternehmen diese abtransportiert.
Futterplan 26.12.2010 lt Fütterungsplan des Hofes Siefert werden 730 Stück Vieh gehalten obwohl das durch das Landwirschaftsamt Reichelsheim aufs heftigste dementiert wird. Ein Indiz für diesen Tierbestand ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Güllelager nach 4 Monaten voll waren obwohl eine Lagerkapazität 6 Monate vorgeschrieben ist.
Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und VDI-Richtlinie 3894 Obwohl im Dez. 2011 die VDI-Richtlinie 3894, d.h. auch Silageanlagen werden hinzugerechnet, in die GIRL integriert wurde, wurde von der Unt. Baubehörde Erbach/Odw. im Sommer 2014 eine erhebliche Erweiterung von ca. 4.000 m³ auf 11.000 m³ der Silageanlagen genehmigt. Nachvollziehbare Begründung der Baubhörde: diese Silageanlagen wären bereits 1993 genehmigt worden !!?? (siehe Hess. Bauordnung §§ 63 u. 64)
Nach der GIRL-Richtlinie müssen in 2 % der Jahresstunden Gerüche hingenommen werden d.h. 14,6 Stunden pro Monat und 175 Stunden pro Jahr. Hunderte Meter entfernt von diesem Hof werden Gerüche (Gestank ist realistischer) durch Anwohner festgestellt. Diese Geruchs-Stundenzahlen sind auf dem Hof Siefert offensichtlich nicht realisierbar.
Weitere Einleitungen
Die Untere Wasserbehörde hat am 25.11.2014 bei der Ortsüberprüfung der Gülleableitung in einem Oberflächenwassergraben (Schaumbilder) festgestellt, dass das vermutlich verunreinigte Wasser durch ein Einleiterohr in einem ausserhalb des Grundstücks liegenden Grabens erfolgte. Das in Rede stehende Rohr wurde bereits verschlossen.
AZ.: 300Js48811/14 Staatsanwältin Pons Staatsanwaltschaft Darmstadt, auch hier Falschaussagen bei der Staatsanwaltschaft.
-Das erste Schaumbild Nr. 1115 datiert 08.11.2014, das letzte Schaumbild Nr. 1213 datiert 27.01.2015.- ergibt eine andere Tatsache. Januar 2019 wieder Schaum im Entwässerungsgraben. Bild SAM 2404 im Photoalbum "Umwelt und Landwirtschaft".
Erklärung EHEC-Graben:
2007 hatten Anwohner im Breitenbrunner Weg die stinkende Brühe des Grabens auf eigene Kosten in einem Labor untersuchen lassen, unter weiteren Substanzen aus der Landwirtschaft wurden EHEC-Bakterien gefunden. Den Laborbericht haben die Anwohner an das Ordnungsamt Michelstadt weitergegeben, das Ordnungsamt hat diesen Laborbericht ignoriert.
Auch hier wurden von den Behörden verschiedene Proben genommen und angeblich in einem Labor untersucht, leider konnte auch hier nichts gefunden werden.
Wir erinnern uns: 2011 sind in Deutschland 53 Menschen an diesem Bakterium gestorben.
Subventionen
Landwirtschaftliche Subventionen sind an Anforderungen gekoppelt, die hier nicht erfüllt werden. Es handelt sich also in diesem Fall um subventionierte Umweltbelastung.
Mit diesen landwirtschaftlichen Subventionen wurde die heutige Belastung der Umwelt massgebend vorangetrieben. Trotz Insekten- und Vogelsterben, Nitrat im Trinkwasser, mit schwerwiegenden Krankheitskeimen in Bächen, MRSA-Keimen in Krankenhäusern wurde und wird diese Entwicklung mit all ihren Folgen immer noch ignoriert. 2015 hat der Betrieb Siefert aus dem ELER-Programm 75.000 € für die Biogasanlage erhalten, obwohl die Förderung zu diesem Zeitpunkt bereits ausgelaufen war.
Das Geld könnte viel besser in die Schulgebäude- und Toilettensanierung als auch für die Verbesserung der Strassenschäden in Ortschaften investiert werden.
Lt. eines Presseberichts hat die Odenwälder Landwirtschaft von 2014 bis 2018 jährlich 6 Millionen Euro aus dem Steuertopf erhalten.
Metzgereiabfälle fermentiert:
Im Dezember 2014 konnte erstmals beobachtet werden, dass die Vielbrunner Metzgerei Abfälle, welcher Art auch immer, an der Biogasanlage anlieferte obwohl die Biogasanlage nicht über eine Hygienisierungsanlage verfügt. Wegen Seuchengefahr ist eine Hygienisierung der Biogasgülle bei Fermentierung von Lebensmitteln Vorschrift. (EU-Hygienisierungsverordnung)
Fotos von der Belieferung gelangen erst im April 2015, diese wurden unmittelbar der Fachbhörde in Reichelsheim zur Verfügung gestellt. Diese Fachbehörde hätte unmittelbar eine Messung des Schwefelwasserstoffgehaltes im Biogas veranlassen müssen, denn durch diese Messung hätte festgestellt werden können was fermentiert wurde, da dies nicht geschehen ist, hat diese Fachbehörde ihre Aufsichtspflicht verletzt. Stattdessen behauptete die Reichelsheimer Behörde, es hätte sich um Magen- und Darminhalt gehandelt. Magen- und Darminhalt darf nur in besonders dafür geeigneten Behältern gelagert werden (luftdicht u. auslaufsicher). Vorgenannte Anlieferungen erfolgten nicht in solchen Behältern. Da die Biogasanlage nicht über eine Hygienisierungsanlage verfügt, wurde über Monate Abfall produziert und nicht nur auf den Feldern des Odenwaldkreises sondern auch im Raum Darmstadt-Dieburg ausgebracht.
Krankheiten durch nichthygienisierte Biogasgülle oder fehlgegorener Silage:
Die Biogasanlage wurde im August 2013 in Betrieb genommen und Biogasgülle im selben Jahr ausgebracht.
Bis in das späte Frühjahr 2014 erkrankten Menschen an Abszessen, (wahrscheinlich durch Staphylokokken od. Streptokokken ausgelöst) die operativ mit mehreren Tagen Krankenhausaufenthalt entfernt werden mussten, auch in Nachbardörfern wo diese nichthygienisierte Biogasgülle ausgebracht wurde, erkrankten Menschen an diesen Abszessen.
Weitere Krankheiten traten auf, durch koagulase-negative Staphylokokken (gehören zu MRSA-Keimen) musste einer Nachbarin der Herzschrittmacher entfernt werden, im ersten Halbjahr 2019 ist eine weitere Person erkrankt. Lebensbedrohlich krank wurde eine Frau in der Nähe der neuen Stallanlage durch Clostridium perfringens mit Krankheitsfolgen dieses Bakteriums. Eine weitere Krankheit entstand durch eine Herzmuskelentzündung.
31.12.2018 Ein Leukemipatient hat sich mit dem anaeroben und meldepflichtigen Stäbchenbakterium Clostridium difficile infiziert. Die Schwere der Verlaufsform dieser Infektion erfordert eine Behandlung mit morphinhaltigen Medikamenten.
Ende Januar 2019 ist eine an Listeria (meldepflichtig) erkrankte Person in BK-Zell verstorben. Listeria-Bakterien sind zwischen 4 und 6 Jahren auf landwirtschaftlichen Flächen überlebensfähig.
Im Februar 2022 ist ein 53jähriger (Nachbar der alten Stallanlage) an einem Keim verstorben.
Stand 01.02.2024: Bis zu diesem Datum sind fünf Personen in Vielbrunn am plötzlichen Herztod verstorben.
Stand 31.12.2024: eine weitere Person ist kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus an Atemnot verstorben.
In der Navigierleiste unter "Silage-Gärgase-Schimmel-Nitrose Gase" befinden sich Informationen über die Silierpraxis dieses Hofes! In der Navigierleiste unter "Krankheitserreger: Gülle, Biogasgülle, Jauche u. Festmist" befindet sich ein Link zum Abschlussbericht des LfL Bayern über EHEC und Chlostridien.
Weideflächen:
2018 wurden ca. 20 ha Weideflächen angelegt, aber nicht etwa um den Kühen Weidegänge zu ermöglichen, sondern in erster Linie um das Gülleaufkommen um 75 % (auf dem Papier) zu reduzieren d.h. es können mehr Kühe gehalten werden. Klimarelevante Emissionen entstehen bereits im Stall und nicht erst durch Wirtschaftsdünger. Ausser NO, NO2, NOX, CO, CO2 werden durch Gülle weitere umweltrelevante und gesundheitsschädliche Gase wie H2O, N2O, NH3, CH4 emittiert.
Nach einer Stallerweiterung 2019, die behördlich als Unterstand bezeichnet wird, wurde auch 2020 eine Stallerweiterung vorgenommen, obwohl für die bisherige Anlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt.
Der Erdaushub der Erweiterung 2020, versetzt mit Betonteilen verschiedener Größe, wurde auf einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche als Bodenverbesserung verteilt.
Die Weideflächen Flur 7 Grundstücknr. 82 u. 83 wurden am 03.03.21, am 10. u. 11.05.21, 22.06.21, 17.u.18.7.21, 21.08.21 und am 30.10.21 begüllt. (Fotos vorhanden) Auf diesen Flächen war noch nie eine Kuh auf der Weide, diese Flächen dienen in erster Linie der betriebsnahen Gülleentsorgung. Auf o.g. Grundstücken wurde 2021 sieben mal Gülle ausgebracht (Fotos vorhanden).