Hess. Bauordnung (§ 5)
Die geforderten Bewegungsflächen wären im Brandfall vorhanden, werden aber als Fahrsilos, Festmistdeponie, 20 m lange Strohmauern oder Parkplätze für landwirtschaftliche und private Fahrzeuge genutzt. Der Platz für das Vieh, das bei einem evtl. Brand aus dem Stall getrieben werden müsste, ist somit nicht vorhanden. Die Kennzeichnung der Zufahrtswege für die Feuerwehr, sowie Parkverbotsschilder sind ebenfalls nicht vorhanden.
26.08.2015 Meine Beschwerde über die erneute Strohwand an der nördlichen Grundstücksgrenze wurde vom Kreisausschuss des Odenwaldkkreises (Brandschutzbeauftragter und Sachverständiger der Feuerwehr für den vorbeugenden Brandschutz, Herr R.S.) wie folgt beantwortet: „ich kann Sie beruhigen!!! Ihr Haus ist bei einer evtl. Schadenslage, die vom Strohlager der Siefert GBR entstehen könnte, nicht betroffen. Die Siefert GBR hat die nötige Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze von mehr als 5 m eingehalten. Auch die Fläche für evtl. niedergehende Trümmer ist eingehalten. Durch die anhaltende Trockenheit können Landwirte leider den 2. Schnitt beim Grünland nicht ernten, deshalb ist der Zukauf von erheblichen Mengen Stroh nötig und es ist sinnvoll das in Stallnähe zu lagern". Das heißt konkret: Die Strohwände sind 12 m von unserem Haus entfernt.
Löschwasserhochbehälter ist ca. 487 m vom Strohlager am alten Stall entfernt
Löschteich ist ca. 530 m vom Strohlager am alten Stall enfernt und müsste quer durch das Betriebsgelände der Fa. H-Line verlegt werden
Standort des Agrardieseltanks, danach
bekommt er einen neuen Standort im Strohlager
Dieselanlieferung
Juli 2023
Juli 2023
Obwohl am 07.07.2023 auf der B 45 zwischen Höchst/Odw. und Mümling-Grumbach (die Bundesstraße war stundenlang für den Verkehr gesperrt) ein Strohtransport dieses Betriebes abgebrannt ist, wird einige Tage später dieses Strohlager in der Wohnbebauung eingerichtet.
2015 hat der Gefahrenverhütungsbeauftragte und Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr Herr R.S. auf meine Beschwerde wegen desselben Problems mitgeteilt: Die Siefert GBR hat die nötige Abstandsfläche von mehr als 5 m im Brandfall zur Grundstücksfläche eingehalten. Auch die Fläche für niedergehende Trümmer ist eingehalten. Der Zukauf von erheblichen Mengen Stroh ist nötig und es ist sinnvoll das in Stallnähe zu lagern.
(mit niedergehenden Trümmern sind vermutlich brennende bzw. glimmende Strohteile gemeint) Im Brandfall könnte die Feuerwehr wegen Platzmangel von südlicher Seite her keine Löscharbeiten durchführen, da es keine 5 m sind und schon durch die Rauchentwicklung würden die umliegenden Wohnhäuser erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden.
auch 15.08.2024 Strohlager hinter unserem Haus