Schon seit Jahren schreibt die Düngeverordung (§ 5 Abs.1) vor, dass stickstoffhaltige Düngemittel auf wassergesättigtem, gefrorenem und schneebedecktem Boden keine Gülle ausgebracht werden darf.
DÜV § 13: Die Fruchtbarkeit des Bodens, der Gesundheit von Mensch und Tier, Naturhaushalt, Wasserqualität darf nicht gefährdet werden.
Gülle, Jauche sowie Siliagesickersaft sind wassergefährdend.
Ferner ist zu vermeiden, dass Düngemittel in oberirdische Gewässer abgeschwemmt werden.
Es besteht absolutes Aufbringungsverbot auf Flächen mit Hangneigung zu Gewässern.
Die Düngeverordnung (DÜV) berücksichtigt fachliche Anforderungen auch als Umwelterfordernisse. Die Novelle der DÜV 2017 beinhaltet die Wirkung auf Schutzgüter wie z.B. Mensch, Flora/Fauna, Biodiversität, Wasser, Klima, Luft, Boden, Landschaft, Kultur- und Sachgüter.
Aufbringungsverbot auf Ackerland ab Ernte der letzten Hauptfrucht bis Ablauf 31.01. Vorgenannte Düngemittel dürfen nur ausgebracht werden, wenn keine Abschwemmgefahr in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen besteht.
April 2016, Gülleausbringung auf wassergesättigten Boden in Hanglage, im Vordergrund Bachlauf der Haspelquelle, Ablauf ins FFH-Gebiet
Traktorgespann konnte erst nach 3 Tagen wegen Nässe geborgen werden
Abfluss mit dem Wasser der Haspelquelle ins FFH-Gebiet
von diesem Ereignis sind weitere 14 Bilder vorhanden
2015, Haspelquelle mit abge-schwemmter Gülle kontaminiert
Nachfolgende Bilder vom Zeitraum 2014 bis 2018, ausgebrachte Gülle auf gefrorenen Boden bzw. durch plötzlich ansteigende Temperaturen und Regen
Auch am 07.02.2023 wird Gülle auf gefrorenen Boden ausgebracht (Flur 7), weitere 3 Bilder vorhanden
Nahaufnahme
der beiden vorherigen Bildern
Obwohl es seit 08.03.23 bis 13.03.23 50,5 ltr. auf den m3 geregnet hat, wird Gülle ausgebracht. Vielbrunn besteht überwiegend aus Hanglagen. Nicht DÜV-konform nach § 5
Obwohl es von Ende Oktober bis 10. November 2023 weit mehr als 100 ltr. pro m² geregnet hat, wird Gülle ausgebracht. Die landwirtschaftlichen Flächen bestehen überwiegend aus Hanglagen.