Gepostet am: 19.02.2019 17:43:49
OFFENER BRIEF
Herrn
Landrat Frank Matiaske - persönlich - 14.02.2019
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach / Odw.
Landwirtschaft – gesundheitliche Folgen für die Bürger bzw. Todeszone Landwirtschaft nach einem Spiegelbericht vom März 2017
Sehr geehrter Herr Landrat Matiaske,
da es den Behörden des Odenwaldkreises in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, eine Verbesserung der Lebensqualität für die Bürger, besonders für die, die in der ersten Reihe wohnen, herzustellen, bleibt nur der Weg eines offenen Briefes. Auch um andere von diesem Problem betroffene Bürger des Odenwaldkreises aufmerksam zu machen.
Trotz eines „runden Tisches“, einer Unterschriftenaktion und zwei weiteren „runden Tischen“ wurde immer nur an den kleinsten Schräubchen gedreht, obwohl seit Jahren im Internet Forschungsarbeiten über die Gesundheitsschädlichkeit von lungengängigem Feinstaub, Ammoniak, reaktivem Stickstoff, Silagegase, Bioaerosole (luftgetragene Krankheitspartikel die an Staubteilchen haftenden infektiöse Bioaerosole werden durch Luftströme aufgewirbelt und verbreitet, sie sind in mehreren 100 m von der Emissionsquelle noch nachweisbar) und Lärm vorliegen, sind die Odenwälder Behörden offensichtlich gehalten, diesen Problemen keine Beachtung zu schenken, denn seitens der Behörden wurden bisher keine Massnahmen getroffen um die gesundheitschädlichen Emissionen der Güllebehälter und der Stallanlagen zu mindern.
Der Tatbestand einer erheblichen Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Krankheitskeime, Pilze, Güllegase wie Ammoniak, Methan, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid, Silagegase sowie Lärm ist gegeben.
Gasförmige Stickstoffverbindungen sind Vorläuferstoffe von bodennahem Ozon und sekundären Feinstäuben und damit ein Risiko für die menschliche Gesundheit. Stickstoffdioxid schädigt die Atemwege und so die menschliche Gesundheit.
Mit der Unterschriftenaktion im Juli 2012 wurden Ihre Fachbehörden bereits über Gesundheitsschädlichkeiten hinreichend informiert.
Die Fürsorgepflicht wird hier von den Verantwortlichen des Odwenwaldkreises grob verletzt.
Bau-GB § 1 Abs. 5 stellt umweltschützende Anforderungen, wie Sicherung auf menschenwürdige Umwelt und natürliche Lebensgrundlagen
Abs. 6 stellt allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- u. Arbeitverhältnisse, sowie an Sicherheit der Wohn- u. Arbeitsverhältnisse
In der BauNVO sind im Wohn/Mischgebiet keine landwirtschaftlichen Betriebe vorgesehen. Lt. Flächennutzungsplan gibt es in Vielbrunn kein Dorfgebiet.
BauGB § 53 Abs. 3 Gefahrenabwehr
Bauaufsichtliche Anforderungen kommen nach § 53 Abs. 3 in Betracht bei Erkenntnissen über nicht vorraussehbare Gefahren, die erst nach Erteilung der Baugenehmigung gewonnen wurden
„zur Anpassung an neues Recht: neues Recht ist somit noch kein besonderer Rechtsgrund für bauaufsichtliche Anforderungen. Es bedarf vielmehr einer Überprüfung und Beurteilung der jeweiligen baulichen Situation im konkreten Einzelfall (Hess. VGH Beschl. vom 18.10.1999 BRS 62 Nr. 144). Auch kommen nicht immer die in der neuen Rechtsvorschrift gestellten Anforderungen als konkrete Massnahme der Gefahrenabwehr in Betracht, sondern -nach den Umständen des Einzelfalls- auch andersgeartete Mittel, ggf. auch betrieblicher Art. Schwere Nachteile für die Allgemeinheit können z.B. bei erheblichen Beeinträchtigungen -die die Gefahrenschwelle noch nicht überschritten haben- von für die Allgemeinheit lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Luft oder Boden gegeben sein“.
Gefälligkeitsgutachten über (alte Stallanlage, Gülle-Lagune) Emissionen haben im Odenwaldkreis Bestandsschutz.
Stall-/Gülle- und Fahrsilogase sind weit mehr als eine Geruchsbelästigung wenn die Gesundheit der Menschen gefährdet ist. Die Prävention einer Infektion sollte oberstes Ziel der Infektiologie sein.
Die dem Bürger zustehende Nacht-/Sonn- und Feiertagsruhe wird nicht eingehalten. Lärmpegel werden täglich überschritten.
Auch ein mehrmaliger Luftaustausch in unseren Wohnungen, wie es für ein gesundes Raumklima täglich erforderlich ist, kann wegen oben erwähnter keim- und gashaltiger Luft nicht täglich stattfinden.
Die Genehmigung der Biogasanlage H. Siefert läßt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen.
Obwohl die Biogasanlage räumlich und betriebstechnisch mit den Stall- und Gülleanlagen im Zusammenhang steht, wurde auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet. Die Baugenehmigung wurde auf den Namen „Hessenland Energie GmbH“, als Geschäftsführer Horst Siefert, gestellt. Hat man diesen Trick angewandt um eine UVP-Prüfung zu umgehen, da sonst aufgefallen wäre, dass die Abstände von Stall- und Gülleanlagern zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden? Die jetzige Biogasanlage entspricht bei weitem nicht mehr dem ursprünglichen Emissions-Gutachten.
Nach § 5 BImschG dürfen Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorrufen.
Alle Stallanlagen sowie alle Güllelager halten den Abstand zur Wohnbebauung nicht ein. Lt. Abstandserlass ist ab einer Lagerkapazität von 2.500 m³ ein Abstand von 300 m einzuhalten. Die Güllelagune (ca. 4.000 m³) ist nur 76 m und der Güllebehälter (6.107 m³) nur 113 m vom nächsten Wohnhaus entfernt. Bei der alten Stallanlage und Güllelagern sind es nur 20 m.
Seit 2012 müssen Gärrestebehälter eine Abdeckung haben.
Metzgereiabfälle fermentiert: Im Dezember 2014 konnte erstmals beobachtet werden, dass die Vielbrunner Metzgerei Abfälle, welcher Art auch immer, an der Biogasanlage anlieferte obwohl die Biogasanlage nicht über eine Hygienisierungsanlage verfügt.
Fotos von der Belieferung gelangen erst im April 2015, diese wurden unmittelbar der Fachbhörde in Reichelsheim zur Verfügung gestellt. Diese Fachbehörde hätte unmittelbar eine Messung des Schwefelwasserstoffgehaltes im Biogas veranlassen müssen, denn durch diese Messung hätte festgestellt werden können was fermentiert wurde. Die Reichelsheimer Behörde behauptet nun, es hätte sich um Magen- und Darminhalt gehandelt. Magen- und Darminhalt darf nur in besonders dafür geeigneten, luftdichten und auslaufsicheren Behältern gelagert werden. Vorgenannte Anlieferungen erfolgten nicht in solchen Behältern. Da die Biogasanlage nicht über eine Hygienisierungsanlage verfügt, wurde über Monate Abfall produziert und nicht nur auf den Feldern des Odenwaldkreises sondern auch im Raum Darmstadt-Dieburg ausgebracht.
Bei Personen mit verantwortungsvollen Funktionen sollte man Wissen veraussetzen können.
Das Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 garantiert jedem Bürger ein Leben auf körperliche Unversehrtheit.
Saubere Luft ist ein Menschenrecht.
Ist der Odenwaldkreis ein rechtsfreier Raum?
Es wird bewusst in Kauf genommen, dass Menschen Schaden nehmen können.
Durch schwerste Erkrankungen in der Vergangenheit wurde die Möglichkeit des Schadennehmenkönnens bereits überschritten.
Obwohl in die Geruchsimmissionsrichtline (GIRL) die VDI-Richtlinie 3894 vom Dez. 2011 integriert wurde d.h. auch Silageanlagen werden hinzugerechnet, wurde von der Unteren Baubehörde Erbach/Odw. eine erhebliche Erweiterung von ca. 4.000 m³ auf jetzt ca. 11.000 m³ der Silageanlagen genehmigt. Begründung der Baubehörde: diese Silageanlagen wären bereits 1993 genehmigt worden !?
Die Erweiterung der Fahrsilokapazität bedeutet für die Anwohner noch mehr Lärm- und Abgas-Emissionen der Traktoren beim Befüllen und Entnehmen, sowie von gesundheitlichen Gasen des Siliergutes. Diese GIRL-Richtlinie ist auch bei der Stadt Michelstadt nicht bekannt.
Ammoniak hat gesundheitliche Auswirkungen. Lt. UBA wurden die stickstoffbezogen Umweltqualitätsziele bislang nicht erreicht. Die Gärresteausbringung trägt erheblich zu den Ammoniak-Emissionen bei. Bis 2010 sollten nach der NEC-Richtlinie die Ammoniak-Emissionen auf 550.000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden. Tatsächlich entweichen aber in Deutschland pro Jahr 760.000 Tonnen. Für 2020 bis 2030 wurden neue Zielwerte definiert, d.h. es wird drastische Minderungsmaßnahmen geben. Trotzdem hat die Baubehörde des Odenwaldkreises eine Erweiterung der Stall- und Silageanlagen des Betriebes K. Hofmann, Vielbrunn genehmigt.
Silageanlagen emittieren das Klimagas CO2, es sollten deshalb unbedingt die Anschnittflächen nach jeder Entnahme abgedeckt werden.
Zu landwirtschaftlichem Feinstaub liegen 40 Studien aus 16 Ländern vor.
Die landwirtschaftlichen Emissionen sind seit 1990 von 17% auf fast 56% gestiegen. Landwirtschaftliche Böden emitieren vor allem NOx, diese relevanten Emissionen sind um 11% gestiegen.
Auch Emissionen der landwirtschaftlichen Produktionskette müssen in die Treibhausgasbilanz einbezogen werden.
Das Senckenberg-Institut hat in einer kürzlich abgeschlossenen Forschungsarbeit die Schädlichkeit für Biodiversität und Klima den Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen ausgemacht.
Da im Zeitraum 2012 bis 2014 Herr Horst Erich Siefert, geb. 24.04.1960, in 11 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde vom Polizeipräsidium Südhessen Herr Siefert zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen.
Aus der 2-seitigen Zusammenfassung des Polizeipräsidiums:
in Ziffer 4 heisst es
2. Absatz: Aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls konnte festgestellt werden, dass Sie bereits wegen unterschiedlicher Delikte z.B aus den Bereichen der Gewalt- und Umweltkriminalität in Erscheinung getreten sind. Sie traten letztmalig am 14.06.2014 strafrechtlich in Erscheinung. Aufgrund Ihrer persönlichen Gesamtumstände sowie der konkreten Tatumstände bzw. einer Gesamtschau der bisher geführten Ermittlungsverfahren ist nach kriminalistischer Erfahrung weiter davon auszugehen, dass Sie in nächster Zeit wieder an strafrechtlich relevanten Handlungen beteiligt sein werden.
3. Absatz: insbesondere die Häufigkeit in einem relativ kurzen Zeitraum lässt den Schluss zu, dass mit weiteren von Ihnen begangenen gleichgelagerten Straftaten zu rechnen ist".
Seit nunmehr 12 Jahren fliesst landwirtschaftliches Abwasser (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) durch ein Kanalrohr, das früher als Überlauf für das Trinkwasserreservoir (heute Löschwasserhochbehälter) diente, durch unser Grundstück. Während eines „runden Tisches“ wurde Herr Beller, Stadtbaumeister Michelstadt, beauftragt sich das anzusehen. Herr Beller teilte mir mit: „er hätte die Nachbarschaft befragt und diese könnte nicht bestätigen, dass Fäkalwasser durch diesen Kanal läuft“. Im Febr. 2018 lief über Tage Gülle durch unseren Kanal, Herr Siefert hat keine Vorstellung wo diese herkommen kann, Abflussrohre die im Graben des Wirtschaftsweges verlegt waren, wurden auf Anweisung des RP Da Dez. IV ausgebaggert und entfernt. Im Dez. 2018 stellte ich fest, dass immer noch landwirtschaftliches Abwasser in unserem Kanal entsorgt wird. Dieses Abwasser habe ich beim Fresenius-Labor untersuchen lassen, mit entsprechendem Ergebnis. Nach diesem Ergebnis habe ich Erde von unserem landwirtschaftlichen Grundstück, das jahrelang vom Betrieb Siefert bewirtschaftet wurde, untersuchen lassen, mit dem gleichen Ergebnis, total überdüngt, obwohl schon zwei Jahre keine Gülle auf diesem Grundstück ausgebracht wurde.
Nmin-Bodenuntersuchungen, wie sie in der Cross Compliance vorgeschrieben sind, wurden von Herrn Didion (LRVV) während eines „runden Tisches“ als nicht notwendig befunden, da die Böden im Odenwaldkreis zu viel Magnesium aufwiesen. ?
Ebenfalls im Februar 2018, trotz verschärfter Düngeverordnung, wurde über Tage vom Hof Siefert Biogas-Gülle auf tief gefrorenen Boden ausgebracht. Ebenfalls ein Verstoss der Cross Compliance. Wie bereits in den vergangenen Jahren hatte dies zur Folge, dass nach Regen, diese Gülle von den überwiegend aus Hanglagen bestehenden Flächen, abgespült wurde.
Über die Jahre ist bei mir der Eindruck entstanden, dass diese Fachbehörden, wie sie sich selbst nennen, nicht über Fachwissen verfügen. Fachbehörden ohne Fachwissen also.
Vordringlichste Aufgabe Ihrer Behörden scheint es zu sein, die kühnsten Ausreden für diese Missstände aus dem Hut zu zaubern.
Sie unterstützen die Unweltkriminalität noch indem sie die Landwirte mit Tipps versorgen, wie sie das Umweltvergehen verbergen können.
Ich möchte hier bewusst darauf verzichten, noch weitere Ausreden zu nennen.
An der fachlichen Qualifikation dieser Behörden bestehen deshalb erhebliche Zweifel.
Aufgrund Ihres Amtseides, Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber allen Einwohnern, sind Sie verpflichtet, jede Ihnen zur Verfügung stehende Möglichkeit auszuschöpfen mit denen eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Krankheitskeime und Gasemissionen aus Stall-, Silageanlagen und Güllelagern verhindert werden kann. Konkret sind hier säurebildende Gase wie Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Ammoniak (NH3) gemeint, sowie ist die weitere Vergiftung mit Nitrat und Metaboliten des Grundwassers zu verhindern.
Stall-/Gülle- und Fahrsilogase sind weit mehr als eine Geruchsbelästigung wenn die Gesundheit der Menschen gefährdet ist.
Behörden stehen unter Aufsicht des Landrates.
Eine sachlich und fachlich korrekt formulierte Aufgabenstellung Ihrerseits an die entsprechenden Behörden ist ausreichend um diese zum Handeln zu veranlassen.
Ich beantrage deshalb eine anlassbezoge Cross Compliance-Kontrolle.
Der Hof Siefert wird von zwei Landwirtschaftsmeistern bewirtschaftet, es ist unglaubwürdig, dass diese jahrelangen Verstösse aus Unachtsamkeit und nur zufällig passiert sind.
Vielmehr sind sie als vorsätzlich und deshalb von erheblichem Aussmass und erheblicher Schwere zu bewerten. Auch die mutwillig angebrachten Öffnungen im unteren Bereich der Sickerschächte, die mit Abflussrohren versehen waren, um belastetes landwirtschaftliches Schmutzwasser zu entsorgen, sind als vorsätzlich zu bewerten. Da sich in den vergangenen Jahren wiederholt Vorfälle von Verstössen der Cross Compliance ergaben, die von den Fachbehörden des Odenwaldkreis nicht erkannt wurden, ist es nicht sinnvoll, die zukünftigen CC-Kontrollen von diesen Fachbehörden durchführen zu lassen sondern von einem Fachpersonal mit wirklichen Fachkenntnissen. Weitere Forderungen sind:
die alte Stallanlage mit ihren Güllelagern zügig stillzulegen, da sie nach der BauNVO nicht zulässig ist und darüber hinaus ein Gefälligkeitsgutachten über die Emissionen vorliegt, um Umwohnende vor Ammoniak-Feinstaub und Krankheitskeimen zu schützen. Aus gleichem Grund sind alle Hof- und Wegflächen zu teeren.
Ich würde es sehr begrüssen von Ihnen über Ihr Vorgehen in dieser ernsten Angelegenheit informiert zu werden.
Mit freundlichen Grüssen Waltraud Gadet
Offener Brief
Bürgermeister der Stadt Michelstadt Stephan Kelbert 25.02.2019
nicht erledigte Probleme der Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Kelbert,
bezugnehmend auf meine Mails vom 05.09.2016, 27.11.2016, 12.03.2017 und 28.06.2017 an Sie, an den Magistrat und an die Stadtverordneten der Stadt Michelstadt, sowie eine Mail am 25.09.2016 an die Ortsbeiratsmitglieder von Vielbrunn. Mit Ausnahme meiner Mail vom 05.09.16, das von Ihrem Ordnungsamt Frau Kaffenberger am 01.12.2016 leider auch nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, haben Sie alle in diesen Mails beschriebenen Probleme über die gesundheitschädlichen Gase wie reaktiven Stickstoff, Bioaerosole, Lärm, auch an Sonn- u. Feiertagen sowie Geruchs/Gestankprobleme usw. bis heute unbeantwortet gelassen.
Ich hatte Ihnen über Gefälligkeitsgutachten der Güllelagune und der alten Stallanlage berichtet, sowie auf Schäden an Gebäuden durch reaktive Stickstoffverbindungen aufmerksam gemacht.
Zu Ihrer Antwort vom 01.12.2016 möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass weder das Gesundheitsamt noch Dr. Sallmann vom Veterinäramt für die Luftreinhaltung verantwortlich sind, sondern immer noch Sie Herr Bürgermeister Kelbert.
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wurden schon in der Vergangenheit je nach Belieben hin und her geschoben, zeigen aber auch deutlich, wie verschachtelt sich die Behörden gegenseitig unterstützen.
Bereits mit meiner E-Mail vom 12.03.17 habe ich Sie daraufhingewiesen, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht verletzen.
Sie haben es bis heute versäumt, Ihre Kenntnisse als Umweltingenieur zu verbessern, denn sonst wäre Ihnen inzwischen die Schädlichkeit des reaktiven Stickstoffs auf die menschliche Gesundheit, auf Gebäude, Bäume und andere Pflanzen bekannt.
Lt. GIRL (Geruchsimmisionsrichtlinie) müssen Bürger in 2 % der Jahresstunden Geruch hinnehmen.
Diese Richtlinie ist bei der Stadt Michelstadt ebenfalls nicht bekannt!
Da Sie immer noch als Bürgermeister für die Luftreinhaltung verantwortlich sind, muss hier mit größter Dringlichkeit noch einmal darauf hingewiesen werden.
In den vergangenen Wochen haben verschiedene TV-Sender über die Gesundheitsschädlichkeit von landwirtschaftlichem Ammoniak-Feinstaub berichtet.
Es liegen 40 Studien aus 16 Ländern vor.
Mein Vater, wohnhaft Römerstrasse 24, Wohn- u. Schlafbereiche in 20 m Abstand zur alten Stallanlage mit 247 Rindern und drei Güllelagern, musste jahrelang bis zu seinem Tod täglich stundenlang Sauerstoff von einem mobilen Sauerstoffgerät inhalieren, obwohl er Nichtraucher war.
Die Rinderstückzahlen der alten Stallanlage wurden nach Belieben an übergeordnete Behörden weitergegeben. Nach meiner Schätzung waren 240 Rinder in diesem Stall, das LRVV Reichelsheim bestätigte keine 120. Endergebnis war, dass mir vom RP Darmstadt mitgeteilt wurde, dass lt. einer Emissionsrechnung (Gefälligkeitsgutachten) 246 genehmigt waren, tatsächlich aber 270 Rinder in diesem Stall angetroffen wurden.
Um eine Antwort auf die von Ihnen nicht beachteten Schreiben zu erzwingen, kam mir die fatale Idee, die Zahlung der Grundsteuer für den Stephansweg und die Römerstrasse so lange auszusetzen, bis die vorher erwähnten Probleme von Ihnen zufriedenstellend erledigt sind.
Nach jeder Mahnung habe ich daraufhingewiesen, dass die Problembeseitigung noch nicht erfolgt sei.
Ich habe mit Vielem gerechnet aber nicht mit Ihrer Unanständigkeit.
Im Gegensatz zur Stadt Michelstadt halten wir uns als Bürger an Gesetze bzw. Verordnungen. In diesem Fall an die Energieeinsparungsverordnung.
Wir haben nicht nur die Fassade meines Elternhauses in der Römerstrasse energetisch saniert sondern auch alte Fenster durch eine 3-fach Verglasung ersetzt. Da jedes Fenster nach Maß angefertigt werden musste, war der Rechnungsbetrag für 14 Fenster entsprechend.
Bei der Abholung in Darmstadt war der Schock ordentlich: Ich konnte nicht mit der EC-Karte bezahlen, denn mein Konto war gepfändet. Von wem? Wie sich später herausstellte, von der Stadt Michelstadt, wegen der rückständigen Grundsteuer. Das war sehr peinlich. Alles wieder abladen, Kassenzettel stornieren, heimfahren nach Vielbrunn und alles wieder von vorne.
Sollte man Ihr Handeln als Machtmissbrauch oder als Unfähigkeit werten ?
Ich habe es nicht versäumt, in diesem Betrieb die Praktiken der Stadt Michelstadt kund zu tun.
Das Wort „unanständig“ im oberen Satz ist noch sehr wohlwollend gewählt, wenn man bedenkt, dass seit nunmehr 12 Jahren landwirtschaftliches Abwasser (Jauche, Gülle, Silagesickersaft) durch ein Kanalrohr, das früher als Überlauf für das Trinkwasserreservoir (heute Löschwasserhochbehälter) diente, durch unser Grundstück fliesst. Während eines „runden Tisches“ wurde Herr Beller, Stadtbaumeister Michelstadt, beauftragt sich das anzusehen. Herr Beller teilte mir mit: „er hätte die Nachbarschaft befragt und diese könnte nicht bestätigen, dass Fäkalwasser durch diesen Kanal läuft“. Auch die Stadt Michelstadt hat bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt bestätigt (Name wurde nicht benannt) dass bei einer Überprüfung kein landwirtschaftliches Abwasser festgestellt werden konnte.
Informationshilfe: Jauche, Gülle, Silagesickersaft sind wassergefährdende Stoffe.
Wegen der Gülleereignisse in diesem Kanal im Februar 2018 mussten auf Anordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt die in einem Graben (in Nähe der großen Stallanlage) mit Bauschotter kaschierten Abflussrohre im April 2018 vom Betrieb Siefert entfernt werden.
Auch hier keine Stellungnahme Ihrerseits. Nur schweigen und aussitzen.
Da sich aber herausstellte, dass immer noch derartiges Schmutzwasser durch unseren Kanal läuft, habe ich im Januar 2019 im Fresenius-Labor diese Brühe analysieren lassen. Das Ergebnis ist erschreckend.
Auch die Ergebnisse der Erde, die ich aufgrund des Abwasserergebnisses, von einem durch den Betrieb Siefert bewirtschafteten und Grundstücks, das, obwohl es fristgerecht zum 31.12.2013 gekündigt war und vom Betrieb Siefert widerrechtlich bis einschliesslich 2016 bewirtschaftet wurde, sind ebenfalls erschreckend.
Fazit: auch die Stadt Michelstadt leistet Beihilfe zur Umweltkriminalität.
Sie konnten sicher sein, dass Odenwälder Bürger über diese Missstände nichts erfahren, denn das Odenwälder/Darmstädter Echo berichtet nicht über diese Behörden-Politik.
Auch hier kann man über die Gründe nur Spekulationen anstellen.
Ebenfalls kann man nur Spekulationen darüber anstellen, warum der Vielbrunner Ortsbeirat sich nicht auf meine Mail vom 25.09.2016 geäussert hat.
Sie haben nicht nur die Gremien der Stadt, sondern auch den Ortsbeirat im Griff.
Ich habe schon seit längerer Zeit den Eindruck, dass Sie als Bürgermeister hilflos überfordert sind
Auch das Fischsterben durch Gülleeintrag in eines an der bayerischen Landesgrenze liegenden Gewässers hat man bis jetzt erfolgreich verschwiegen.
Durch Nachlässigkeit der Stadt Michelstadt habe ich mir im Januar 2018 meinen Fuss gebrochen. Dies habe ich dem Ordnungsamt am 10.01.2018 mitgeteilt, auch hier bis heute keine Antwort noch wurde der Grund meines Stolperns beseitigt.
Durch fehlendes Verantwortungsbewusstsein haben Sie als Umweltingenieur keine Antwort auf drängende Umweltprobleme und die damit verbundenen schädlichen Einwirkungen auf Mensch und Natur, sowie auf den Klimawandel !
Ich habe schon seit längerer Zeit den Eindruck, dass Sie als Bürgermeister hilflos überfordert sind.
Mit freundlichen Grüssen
Mit Antwortschreiben vom 06.03.2019 des Landrates F. Matiaske wurde mir mitgeteilt, dass kein Anlass zu einer anlassbezogenen Cross Compliance-Kontrolle besteht. Auf die übrigen Punkte wurde mit keinem Wort eingegangen.
Auch das Antwortschreiben vom 28.03.2019 von Bürgermeister Kelbert unterscheidet sich nicht von dem des Landrates.
Aufschlussreich war eine TV-Sendung in der ARD am 29.04.2019 mit dem Titel "gekaufte Agrarpolitik"