Gepostet am: 01.09.2013 10:15:30
Seit 1. Februar ist das zwar offiziell erlaubt, doch gibt es in der entsprechenden Verordnung eine wichtige und sinnvolle Einschränkung, dass weder Gülle noch Jauche auf gefrorenen Boden ausgebracht werden darf. Wie tief der Boden gefroren ist, ist unerheblich, da auch schon bei geringen Gefriertiefen die Gülle oder Jauche nicht vom Boden aufgenommen werden kann.
Gülle und Jauche sind wertvolle Dünger, die natürlich auf die Felder aufgebracht werden müssen, doch richten sie bei unsachgemäßer Anwendung sehr großen Schaden an.
Gülle hat zum Beispiel einen chemischen Sauerstoffbedarf von etwa 100 mg/O2 pro Liter. Im Liter Wasser sind aber bei Temperaturen von z.B. 5°C nur 12,4 mg/L Wasser gelöst. Gelangt also Gülle in ein Gewässer, so wird dem Wasserkörper durch die eingeleitete Gülle der gesamte Sauerstoff entzogen und alle Wassertiere - Fische und Wirbellose Tiere - ersticken qualvoll. Bei höheren Temperaturen ist es noch viel dramatischer, weil dann weniger Sauerstoff im Wasser gelöst ist.
Wenn nun Gülle auf gefrorenen Boden aufgebracht wird, baut sie sich wegen der Kälte nicht ab und gelangt beim Auftauen mit dem ersten Regenguss in die fließenden Gewässer. Dort entzieht sie dem Wasser den gesamten Sauerstoff und tötet über mehr oder weniger große Strecken alle Wassertiere.
Daher ist es auch verboten, Gülle auf hanggeneigten Flächen oder in der Nähe der Gewässer auszubringen.
Der Gesetzgeber hat den Landwirten mit der Formulierung "Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft" die volle Verantwortung für den fachlich einwandfreien Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übertragen und fordert natürlich auch die Einhaltung dieser wichtigen Vorschriften.
Die eigentliche Aufgabe der Gülle ist die Düngung. Dies wird auch in den Gewässern passieren. Die Algen werden munter und gut gelaunt wachsen und irgendwann absterben und dann auch biologisch abgebaut werden, was zu einer weiteren Sauerstoffzehrung führt. Ein weiterer Efekt ist die toxische Wirkung der Gülle auf aquatische Lebewesen. Das reichlich vorhandene Ammonium wird zum Teil in Ammoniak überführt, welcher oberhalb kritischer Grenzen auf Fische und Kleinlebewesen tödlich wirken kann. Außerdem entsteht bei der Umwandlung von Ammonium zu Nitrat als Zwischenstufe das relativ giftige Nitrit. Das Nitrit kann außerdem in krebseregende Nitrosamine umgewandelt werden.
Außerdem gelangen die in der Gülle enthaltenen Reste von Tierarzneimitteln in die Gewässer, die in der Regel sehr stabil sind (langsamer oder kein biologischer Abbau) und auch schon in geringsten Konzentrationen schädliche Wirkungen auf aquatische Lebewesen haben.
Unabhängig von der Dauer endet in neun von zehn Jahren eine Frostperiode mit Regen. Der für die landwirtschaftliche Düngung zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Kassel) fehlt jegliches Vorstellungsvermögen was in Hanglagen mit der ausgebrachten und gefrorenen Gülle passiert: Sie wird mit dem Regen über Entwässerungsgräben in Bäche und Flüsse gespült. Argumentation des RP Kassel: aus landwirtschaftlicher Sicht sind gefrorene Böden optimal für das Befahren mit schwerem Gerät.......
Obwohl in der Woche vor Ostern (25.bis 30.3.13) der Wetterbericht keine Entspannung der Frostperiode vorhergesagt hatte, Vielbrunn liegt ca. 460 m hoch und es herrschten nachts noch Minusgrade von 7°C, wurde von den drei Landwirten unseres Ortes mit Unterstützung des Landwirtschaftsamtes Reichelsheim ca. 20.000 m³ Gülle auf gefrorenen Boden ausgebracht. Das Landwirtschaftsamt stellte fest, daß der Boden in den Mittagsstunden „oberflächig“ (so die Bezeichnung der DüngeV) aufgetaut wäre. Durch die anhaltenden Minusgrade konnte die Gülle nicht in den Boden eindringen und so wurde in der Nacht vom 12./13.4. durch starke Regenfälle und eines plötzlichen Temperaturanstiegs von +9°C 90 % der Gülle, begünstigt durch die Hanglangen, abgeschwemmt. Teilweise wurde die Gülle hier in meiner Nachbarschaft in einen Hof gespült, bzw. bei anderen Nachbarn wurde das Regenwasser-Gülle-Gemisch hinter dem Haus vorbeigespült.
Auch 2018 trotz verschärfter Düngeverordnung 2017 wurde (Biogas)-Gülle auf gefrorenen Boden ausgebracht. Wie schon in vergangenen Jahren hat dies zur Folge, dass nach Regen, Do. 08.03. und Fr. 09.03.2018 insgesamt 14 ltr. pro m³, diese Gülle von den aus überwiegend bestehenden Hanglagen abgespült wurde. Die Entwässerungsgräben schäumten vor Wut.
Hinzu kommt noch, dass diese Gülle, die auf abgeerntete Maisackerflächen von 2017 ausgebracht wurde, innerhalb von vier Stunden hätte eingearbeitet werden müssen, da wegen der klimaschädlichen Emissionen von Gülle diese Regelung schon vor Jahren in die Düngeverordnung aufgenommen wurde.
2020, 08.02. wurde Biogas-Gülle auf wassergesättigten und gefrorenen Boden ausgebracht, vom 01.02. bis 04.02. fielen 117 ltr./m² Regen, nach der Gülleausbringung fielen bis Montag 10.02. 29 ltr./m².
Siehe Photoalbum und "nichteingehaltene Düngeverordnung"