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Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den ASR´n.
Weiter wird das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bauordnungsrecht (z.B. MBO und MVV TB) berücksichtigt um die Aufgaben sicher organisieren zu können.
Auf Wunsch können die Richtlinie der Feuerversicherer ebenfalls referiet werden.
© Bildquelle: Mink
vergl. Musterbauordnung (MBO) § 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (MF-Hinweis: Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Die Anforderungen der Wartung sind u.a. in der DIN 18095-1 geregelt.
Egal ob ganz kleiner Betrieb mit einem Mitarbeitenden oder ganz großer Betrieb mit 1.000 Beschäftigten, der Arbeitgeber muss u.a. nach DGUV Vorschrift 1, alle Beschäftigten jährlich unterweisen.
Brandschutzhelfer Schulungen u.a. für Menschen mit Handicap 🔥
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer findet in Kleinstgruppen bis max. 5 Teilnehmende statt. Immer montags kann der Kurs in Teltow zwischen Potsdam und Berlin-Zehlendorf gebucht werden. Natürlich kommen wir ebenfalls zu Ihnen in den Betrieb - rufen Sie gleich an und informieren Sie sich.
Personen die Brandschutztüren nicht ordnungsgemäß verschließen mach sich nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Die Anforderungen der Wartung sind u.a. in der DIN 18095-1 geregelt.
Nicht nur in der ASR A2.2 gibt es viel wissenswertes nachzulesen. Weiteres Fachwissen finden Sie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder in der DIN 14406 Tragbare Feuerlöscher - Teil 4 = Instandhaltung.