Diese Frage kam auf, als mal längere Zeit kein Banker den Weg nach Tucson fand, und die Bank nur als Unterschlupf zum Verstecken oder bei einem Sandsturm gute Dienste tat. Mittlerweile ist dies anders. Mit Mrs. Biedermann steht eine ständige Bankerin der Stadt mit Rat und Tat zur Seite. Nichtsdestotrotz möchte ich hier meine persönlichen Überlegungen hierzu veröffentlichen. Vielleicht bieten diese ja nutzbares Material oder Ideen für eine weitere Beschäftigung mit dieser Thematik. Anhand des Titels ist zu entnehmen, dass ich hier noch mehr Hintergrundinfo zu meinem Konzept liefern kann. Grundidee ist u. a., wie man mit 'überflüssigen' Gold- und Silberbarren im RP und im Banken-RP insbesondere umgehen kann, sodass diese nicht 'unterbewertet' werden. Wie gesagt, alles nur eine Idee oder Basis für eine Weiterentwicklung des Bankensystems unter WW-Meter-Bedingungen (s. Alage).
(1) Trennung von RP-Währung und sonstigen Währungen
Basiswährung ist WW-Meter-Währung 'Coins' [WWC] benannt.
WWC ist eine reine RP-Währung.
(2) WW-Meter-Vorgaben
Das WW-Meter-System definiert Preise der Händler-Bots sowie die Dauer und Wahrscheinlichkeiten, mit welcher ein Wirtschaftsgut erlangt werden kann.
(3) Freier Handel im WW-Raum
Handel und Interaktion ist im RP erwünscht. WWC ist Medium für Transaktionen, die nicht über reinen Naturalientausch stattfinden. WWC kann aber im Rahmen von RP-Geldgeschäften zum Handelsobjekt selbst werden.
(4) Sicherheit durch Regularien
Es gibt keinen Banker-Bot. Bank-Regeln schützen vor Wucher und grober Ungleichbehandlung
Nachvollziehbare Regeln geben Kunden wie auch Betreibern von Geldgeschäften Sicherheit.
(5) Entscheidungsparameter zur Bonität, Bürgen
Bei Bedarf kann eine Bonitätseinschätzung erfolgen. In Einzelfällen kann hiermit die Ablehnung eines Kredites oder die Einschränkung auf einen kurzfristigen Kredit begründet werden. Bringt der Bankkunde für einen Kredit z. B. Bürgen bei, kann sich seine Bonität hierdurch erhöhen. Umgekehrt sollte der Kunde Sicherheit bzgl. eingezahlter Einlagen und deren Verzinsung haben. Hier sollten die jeweilige Stadt sowie die Betreiber der Bank Sicherheiten in Form von wechselseitigen Bürgschaften bieten.
(6) Zinsen und Laufzeiten
In Abhängigkeit der Laufzeit eines Bankgeschäftes sind Zinsen beidereitig zu vereinbaren. Der Zinssatz für Kredite darf einen Oberwert in %/anno nicht überschreiten (Schutz vor Wucher).
(7) Zahlperioden und Zahlpausen
Die Zahlperioden werden im individellen Vertrag definiert. Zahlpausen sind zu verhandeln.
Kann ein Rollenspieler langfristig nicht am RP teilnehmen, so sollte geklärt werden, wie mit Krediten oder Einlagen zu verfahren ist.
(8) Ausscheiden eines Geschäftspartners
Beim Ausscheiden des Rollenspielers als Kreditor verfallen ungeregelte Guthaben zugunsten der Bank. Durch Vereinbarungen im RP kann dem Abhilfe geschaffen werden (vertragliche Bindung, Bürgen oder durch RP-Testament).
Beim Ausscheiden eines Bankmitarbeiters wird seine Tätigkeit von einem alternativen Bankmitarbeiter, notfalls kommissarisch von der Stadt übernommen, um laufende Verträge sicherzustellen (Stadt als Bürge für Einlagen).
(9) Öffnungszeiten und Minimalbetrieb einer Bank
Die Stadt kann einen Bürger als kommissarischen Bankmitarbeiter benennen, wenn die Bank Personalengpässe aufweist. 'Bankarbeitstage und Zeiten' werden von der Geschäftsführung der Bank benannt und öffentlich gehalten.
(10) Sicherheiten und liquide Masse der Bank
Edelmetallen in Barrenform oder WWC-Beträge können als Banksicherheiten definiert werden. Zudem liefert die Stadt Sicherheiten als Bürge und Geschäftspartner der Bank. Die liquide Masse ist je nach Aufleben der Bankgeschäfte anzupassen. Hierzu kann die beteiligte Stadt/das Territorium herangezogen werden (staatliche Liquiditäts-Stütze), da die Stadt Interesse an florierendem Handel und Zuzug von Bürgern hat, welche von Bankgeschäften als Bürger größere Sicherheiten haben. Im Idealfall trägt sich die Bank finanziell selbst. Hierzu sind Bankgeschäfte angedacht: a) Zinsgewinne aus Darlehen und b) Gewinne aus (Edel)-metallhandel.
Die Edelmetallreserve der Bank setzt sich zusammen aus den im Kassenbuch geführten Barren im Tresor und im Depot. Erstere liegen in Form von WW-Inventar bei Bankmitarbeitern und letztere bei der Stadt vor. Barren, welche von der Bank an die Stadt als Depot übergeben wurden, werden von der Stadt der Bank in Form von WWC in Höhe des Bot-Verkaufspreises vergütet(kein Verlust durch Umschreibung).
Fällt die Liquidität der Bank unter 50% des Depots, muss die Bank die Stadt darauf hinweisen. In diesem Falle ist dann im Einzelfall zu entscheiden, ob die Stadt der Bank finanzielle Unterstützung gewährt. Die Bank als Zulieferer der Münze liefert eine Option, Überflüsse im Edelmetallbereich zu kompensieren und garantiert der Bank feste Wechselkurse. Der Bank ist es freigestellt, Handel mit Metallbarren und Mineralien zu betreiben, steht dann aber in Konkurrenz mit den WW-Bots und anderen Händlern.
(11) Reporting
Es besteht Reportpflicht in Form von Notecards. Jeder Bankmitarbeiter führt sein persönliches Kassenbuch. Es werden von den Bankmitarbeitern periodische Zusammenfassungen über die Geschäfte als NC angestrebt (Bankkassenbuch). Eine hieraus entstehende 'Bankkundenkartei' bedingt eine Schweigepflicht der Bankmitarbeiter gegenüber Dritten. Die Mitarbeiter sind dem Bankvorsteher reportpflichtig, dieser ist wiederum der Stadt reportpflichtig. In Sonderfällen kann die Stadt von einzelnen Bankmitarbeitern Auskünfte einfordern (Ausfall des Bankvorstehers, erweiterte Buchprüfung bei Verdacht auf Veruntreuung).
Jeder Bankmitarbeiter führt ein persönliches Kassenbuch. Die Zusammenlegung der persönlichen Kassenbücher ergibt das Bankkassenbuch. Das persönliche Kassenbuch ermöglicht die Trennung von Privat- und Bankvermögen bzw. Inventar. Der Bankmitarbeiter nimmt in Kauf, dass er durch Transport von Inventargegenständen durch Bankgeschäfte, z. B. Edelmetallbarren, in diesen Warengruppen für private Warenlagerung eingeschränkt sein kann.
Jeder Kunde und sein Bürge hat ein Anrecht auf einen Report zu laufenden Verträgen. Hierdurch sind Belege beiderseits existent, um beim Ausscheiden oder auch Umwandeln einer Vereinbarung adäquat reagieren zu können. Fordert ein Kunde zusätzlich eine Übersicht von der Bank, hat diese bis zu 14 Tage Zeit, diese Zusammefassung zu erstellen.
Vorschläge für das Reporting
Das Reporting kann durch festgelegte Inhalte der NC vereinfacht werden. Solche Vorlagen erlauben einheitliche und schnelle Erfassung oder Ausgabe von Dokumenten. Vorlagen bieten sich an für (1) Bankbelege, (2) Bankkassenbuch (3) Bilanz, (4) Bestandsunterlagen für E/A (Inventurdaten).
(12) Höhere Gewalt
Die Beteiligten bemühen sich, die Vereinbarungen bestmöglich einzuhalten.
Bei höherer Gewalt kann es zu einem ungeplanten Abbruch des Vertrages kommen (Serverausfall, Zusammenbruch des WW-Metersystems, plötzliches Ausscheiden von Beteiligten). Trotz dem Bestreben, hier möglichst transparent zu agieren, sei zu beachten, dass das gesamte WW-Metersystem Bestandteil eines Spiels ist und somit keine 100&ige Garantie auf Einhaltung der Vereinbarungen gegeben werden kann.
Bzgl. Banküberfälle ist noch RP-technisch zu klären, wie hoch die hierdurch entstehende außerplanmäßge Entnahme liegen dürfte und inwiefern sei von der Stadt kompensiert werden kann, ggf. 'Versicherung gegenüber Banküberfall'?
Aus vorgenannten, ggf. noch in Details auszuarbeitenden Positionen können allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank entwickelt werden.
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