Eine Rehabilitation ist - entgegen der Darstellung in verschiedenen Zeitungsberichten und leider auch nach Darstellung mancher Webseiten - keine Heilmethode für Personen, die an ME/CFS (oder insgesamt postinfektiösen Erkrankungen wie Long Covid) leiden.
Eine Rehabilitation kann aber durchaus dazu dienen, eine saubere und umfassende Dokumentation der Symptomatik und den daraus resultierenden Einschränkungen zu bekommen (was wichtig sein kann für Anträge, beispielsweise Rentenantrag oder Schwerbehinderung). Gleichsam ist es für einen Teil der Betroffenen eine echte Erleichterung, für ein paar Wochen sich nicht um den Alltag daheim kümmern zu müssen und sich ständig wegen der Erkrankung rechtfertigen zu müssen. Abstand von Daheim ist für wiederum andere Betroffene ein Grund, eine Rehabilitation zu beantragen, um mit sich selbst und der Erkrankung umgehen zu lernen.
Voraussetzung hierfür ist immer, dass man sich eine Klinik aussucht, die zur Symptomschwere passt und die sich mit dem Erkrankungsbild auskennt. Natürlich liegt es nie immer nur an “der Klinik”, sondern eine gute Reha mit sinnvoller Begutachtung hängt immer an den Personen, mit denen man es während des Aufenthaltes zu tun hat. Welche Kliniken ratsam sind, wenn man sie im Rehaantrag als Wunschklinik benennt und begründet, das erfährt man am besten in größeren Selbsthilfegruppen.
Es gibt Selbsthilfegruppen und auch Einzelpersonen in der Öffentlichkeit, die eine Reha für Personen mit ME/CFS strikt ablehnen. Sobald es aber um eine Begutachtung der Erwerbsfähigkeit geht bin ich persönlich noch immer der Meinung, dass ein stationärer Aufenthalt in einer guten Rehaklinik sinnvoller sein kann als sich auf eine ambulante Begutachtung bei einer*m Gutachter*in der DRV einlassen zu müssen, zu unsicher ist die Berichterstattung über ambulante Gutachter*innen (Stand Ende 2024).
Aber es ist eine gewisse "Fitness" sowie eine Selbstversorgung notwendig. Personen unter Bell 30 sind in aller Regel nicht rehafähig. (Bell-Skala: siehe “Schweregrade” + Leitlinie Neuroreha Long COVID)
Man sollte grundsätzlich in der Lage sein, täglich mehrfach das Zimmer verlassen und die verschiedenen Räumlichkeiten in einer Klinik aufsuchen zu können (ob zu Fuß oder mit Rollstuhl ist hierfür egal).
Apropos Reha - damit kommen wir zu den vielen theoretischen Fragen im Sozial- und Arbeitsrecht - mehr dazu in den folgenden Kapiteln.