kann wie folgt aussehen:
→Zuerst sollte man den möglichen Kostenträger ermitteln, am einfachsten geht das über die jährliche Rentenmitteilung - deren Absender ist in den meisten Fällen auch ein Kostenträger für eine mögliche Reha. Ausnahmen: privat Versicherte und anerkannte Berufskrankheit/ Arbeitsunfall (hier ist die jeweilige BG Kostenträger). Personen in Altersrente stellen einen Reha-Antrag bei der eigenen Krankenkasse, für Personen mit befristeter Erwerbsminderungsrente ist in den meisten Fällen auch die Rentenversicherung zuständig, wenn eine Aussicht auf Rückkehr ins Erwerbsleben oder eine Beurteilung der Erwerbsprognose das Ziel der Reha ist (hier kann man selbst Einfluss nehmen, wenn man den Reha-Antrag bzw. ein Begleitschreiben entsprechend formuliert).
Den Antrag für eine Rehabilitation bekommt man, indem man diesen telefonisch oder per E-Mail beim Kostenträger (in der Regel eine der Rentenversicherungen) anfordert oder diesen online ausfüllt.
- Eine zweite Möglichkeit, eine Reha zu bekommen, ist, so lange im Krankenstand bleiben, bis einen die Krankenkasse auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Das funktioniert zuverlässig, braucht aber eben die Vorlaufzeit der langdauernden Krankschreibung. Sollte man im Krankengeldbezug sein, kann man dies etwas beschleunigen - indem man bei der Krankenkasse anruft und kund gibt, eine Reha machen zu wollen und dazu Hilfe zu benötigen. Normalerweise schicken die Sachbearbeitenden der Kasse dann einen vorbereiteten Antrag, der dann wiederum an die Krankenkasse zurückgeschickt wird - die Krankenkasse reicht den dann bei der Rentenversicherung ein. Das geht in der Regel schneller, als wenn man den selbst einreicht. Und es benötigt hier nicht immer die Unterstützung einer*s Haus- oder Fachärzt*in.
→Man kann eine oder zwei Wunschklinik(en) angeben.
Der Reha-Antrag sieht ein solches Feld generell nicht vor, in Deutschland gibt es aber ein Wahlrecht zu klinischen Behandlungen, und da zählen Rehakliniken dazu.
Man kann entweder aus dem Internet Vordrucke nutzen oder auf einem formlosen Beiblatt die Wunschklinik(en) angeben.
Es kommt dann aber gut, wenn man seine Wahl ausführlich begründen kann, beispielsweise mit den Punkten, dass die gewünschte(n) Klinik(en) dem Krankheits- und Beschwerdebild entsprechend behandeln, dass es zahlreiche positive Erfahrungsberichte anderer Betroffener mit ähnlichem Beschwerdebild gibt oder auch, dass die gewählte(n) Klinik(en) eine außergewöhnlich kurze Wartezeit hat/ haben.)
→Reha abgelehnt? Widerspruch einlegen!
Dieser muss innerhalb von 4 Wochen beim Kostenträger eingegangen sein. Das genügt formlos und muss im ersten Schreiben noch nicht mal begründet sein.
Beispiel: "Ich widerspreche Ihrem Ablehnungsbescheid vom… Eine Begründung reiche ich nach."
Das genügt tatsächlich, um den Antrag am Laufen zu halten! Natürlich muss man eine Begründung vernünftig und deutlich ausformulieren, möglichst unter Einbeziehung des/r Haus- oder Fachärzt*in. Oder man sucht sich Unterstützung bei einem Sozialverband oder einem/r Anwält*in für Sozialrecht. Und natürlich sollte diese Begründung verhältnismäßig zeitnah beim Kostenträger eingehen.
→Ist die Wartezeit für eine zugeteilte Klinik zu lang, muss man das nicht hinnehmen.
Man kann sich telefonisch oder per E-Mail bei anderen Kliniken mit ähnlichen Behandlungsfeldern erkundigen, in welchem Zeitraum dort eine Aufnahme erfolgen könnte. Sollte dies deutlich eher sein als in der zugeteilten Klinik dann kann man beim Kostenträger einen formlosen Antrag auf Heilstättenwechsel stellen und diesen Antrag mit der unzumutbaren Wartezeit begründen. Hilfreich ist es, wenn man sich in dem Antrag auf die Antwort der Klinik bezieht.
→Sollte seitens des Kostenträgers (bsp. Rentenversicherung) eine Rehaklinik/ eine Abteilung zugeteilt worden sein, die dem Krankheitsbild und/ oder den Symptomen widerspricht, dann muss man auch das nicht hinnehmen. Ein formloser Antrag auf Änderung der Fachrichtung mit genau beschriebener Begründung, warum diese Klinik/ diese Abteilung nicht geeignet ist für den derzeitigen Zustand schafft Abhilfe. Man kann dieses Schreiben auch benutzen, um eine andere, passende Klinik/ Abteilung vorzuschlagen. (Hilfreich ist in diesem Fall immer, wenn man vorher mit der gewünschten Klinik/ Abteilung telefoniert hat und sich in dem Schreiben auf dieses Telefonat, möglichst mit Namen des Gesprächspartners, bezieht) Wichtig ist dabei aber auch, dass man bei einem gewünschten Klinikwechsel abklärt, ob die Klinik einen Behandlungsvertrag mit dem Kostenträger hat (oder eine Ausnahmeregelung anbietet).
→Man kann im Nachhinein den Reha-Bericht anfechten und Korrektur einfordern!
Dafür muss jedoch sehr genau belegt werden, was man wann nicht gemacht hat und wann an welcher Therapie nicht teilgenommen wurde oder auch, welche gravierenden Einschränkungen man während der Therapien hatte oder was an Diagnosen, Medikamenten etc. falsch aufgelistet ist. Gerade in Hinsicht auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente ist sowas zwar anstrengend, aber enorm wichtig.
Generell ist es ratsam, während der Reha ein Tagebuch zu schreiben.
→Bereits zu Beginn der Rehamaßnahme, besser sogar noch vor Antragstellung, sollte man sich ausgiebig Gedanken zum eigenen Reha-Ziel machen.
Was ist für MICH wichtig, was erwarte ICH von der Klinik - und ist das realistisch?
Soll der Fokus des Aufenthalts darauf liegen, Symptome zu lindern, die sich mit Training beheben lassen? (Atemnot bei Belastung, Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Ausdauer- und Krafttraining, Linderung von Schmerzen durch intensive Krankengymnastik, Massagen, etc)?
Liegt der Fokus darauf, mit der Erkrankung leben zu lernen und die Einschränkungen in einem anderen Lebensumfeld kennen und einschätzen zu lernen? Das trifft oftmals auf postvirale Fatigue zu, aber auch für beispielsweise unter intensivmedizinischer Behandlung erworbener Lähmungen oder Schmerzsyndrome.
Steht eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit im Raum und fehlen Befunde, die den eigenen Einschränkungsgrad und die Behinderung durch die Symptomatik nicht dokumentieren?
Dann sollte der Fokus auf MBOR gelegt werden, eine medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation bzw. auf sozialmedizinische Begutachtung.
→Bezüglich Arbeits(-un-)fähigkeit: Man wird i.d.R. arbeitsfähig entlassen, wenn man bis zum Antritt der Rehabilitation arbeitsfähig war. Heißt, selbst, wenn es einem während der Maßnahme schlechter geht als vorher (was bei ME/CFS durchaus passieren kann), dann wird man arbeitsfähig entlassen und auch der Entlassbrief so formuliert (Hintergrund ist, dass die Klinik ja ihrem Auftrag, der Gesundung zuträglich sein zu müssen, nachkommen will) Sollten sich während der Rehabilitation jedoch weitere Diagnosen ergeben, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen, dann ist natürlich eine Entlassung mit bescheinigter Arbeitsunfähigkeit möglich.
Andersherum ist eine Entlassung als arbeitsfähig schwieriger möglich, wenn man bereits arbeitsunfähig die Reha angetreten hat.
War man vor Beginn der Reha lange Zeit krankgeschrieben, dann ist seitens der Rehaklinik eine Vermittlung in eine stufenweise Wiedereingliederung auf den bisherigen Arbeitsplatz möglich (während dieser man weiterhin krankgeschrieben bleibt). Hier sollte man genau auf sich und das Befinden hören, es gibt Kliniken, die mit Nachdruck versuchen, Patient*innen in eine Wiedereingliederung zu vermitteln, auch wenn eine Arbeitsfähigkeit gar nicht erreichbar scheint. Tipps zur Wiedereingliederung gibt es weiter hinten bei den arbeitsrechtlichen Themen unter “Rückkehr in den Job”.
→Eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Renten- oder Unfallversicherung ist immer nur für einen gewissen Zeitraum gültig, in der Regel sind das 6 Monate. Sollte eine Reha in diesem Zeitraum nicht angetreten werden können (aus welchem Grund auch immer), muss darüber der Kostenträger informiert werden. In aller Regel übernimmt das die Rehaklinik, man sollte sich deshalb dort vor Ablauf des halben Jahres erkundigen.
→Die deutsche Rentenversicherung hat ein Formularpaket gepackt, in dem sämtliche Formulare enthalten sind, die für einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen benötigt werden. Abrufbar ist dies auf der Webseite der DRV unter der Formularsuche.
Ideen für Widerspruch bei Ablehnung eines Reha-Antrages:
Zunehmend werden Reha-Anträge abgelehnt mit Verweis auf ambulante Möglichkeiten wie Physio- oder Ergotherapie. Ein Widerspruch lohnt sich dann allemal, denn:
→Eine stationäre Rehabilitation bietet Möglichkeiten, die vor Ort in der heimischen Umgebung nie zu bewerkstelligen sind.
Man kann ohne Rezeptzwang verschiedene Therapieformen ausprobieren und so herausfinden, was überhaupt sinnvoll ist, aufgrund der Fülle der Symptomatik und der vielfältigen Einschränkungen.
→Außerdem wird durch die Unterbringung in einer Klinik, in der neben Vollversorgung auch keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten anfallen, überhaupt erst ein Rahmen geschaffen, um mehrere Therapien an einem Tag durchführen zu können. Das ist daheim nicht leistbar aufgrund familiärer und hauswirtschaftlicher Aufgaben.
→Es ist ambulant gar nicht möglich, zwei oder drei Termine täglich für mehrere Wochen in Folge zu bekommen. Das funktioniert mit der gängigen Praxis von Heilmittelverordnungen nicht und die Physio- und Ergotherapiepraxen können eine Therapiedichte wie in einer Rehabilitationsklinik gar nicht bieten. Außerdem wäre es auch schon aufgrund der Entfernungen zwischen eigener Wohnung und dem verschiedenen Praxen gar nicht möglich, mehr als einen Termin pro Tag wahrzunehmen, weil zur jeweiligen Therapie ja auch noch der Hin- und Rückweg kommt, was bei ME/CFS eine nicht außer acht zu lassende Belastung ist.
→weiterer Punkt: MBOR: Eine medizinisch-berufliche Orientierung findet im Rahmen jeder Rehabilitationsmaßnahme statt, wenn die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert ist. Das sind Angebote, die einerseits diagnostisch klären, wie groß die Einschränkungen sind und andererseits Angebote, die eine Unterstützung zur Rückkehr ins Erwerbsleben bieten können. MBOR ist ambulant daheim nicht zu bekommen, da viele verschiedene Berufsgruppen involviert sein müssen (Ärzt*innen, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen, Physio- und Ergotherapeut*innen)
→Mitunter wird im Ablehnungsbescheid bei Personen mit Long Covid auf regionale Anlaufstellen wie Ambulanzen verwiesen.
Termine dort ändern aber an der individuellen Situation, an der Erkrankung und den Einschränkungen, die die Erkrankung mit sich bringt, nichts. Denn entgegen dem, was in den Medien oft berichtet wird, passiert in einer Ambulanz in den meisten Fällen keine Therapie... Letztendlich dienen die Ambulanzen zwar als Anlaufstelle, aber geholfen werden kann den Erkrankten dort auch nicht (mit Ausnahme von Therapieversuchen im Rahmen von Studien, zu deren Zulassung eine große Portion Glück gehört und was absolut nicht planbar ist im Gegensatz zu einer stationären oder ambulanten Rehabilitation)
Wird man hingegen von der Krankenkasse oder einem anderen Leistungsträger aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen, empfindet sich aber (noch) überhaupt nicht in der Lage, eine solche Maßnahme durchzustehen, kann man versuchen, sich "nicht rehafähig" schreiben zu lassen. Dafür genügt der Kasse oftmals nicht das Attest eines Hausarztes/ einer Hausärztin, dafür benötigt es eine/n Facharzt/ Fachärztin.
Als Vordruck kann das im digitalen Paket zum Rehaantrag enthaltene Formular S0051 verwendet werden. Auf dessen letzter Seite gibt es Felder, in denen Reha- und Reisefähigkeit bescheinigt werden muss - oder eben eine nicht vorhandene Fähigkeit(en) attestiert werden kann.