---Gott bewahre uns vor dieser EU- Verfassung

Gott bewahre uns vor dieser EU- Verfassung!

Leserbrief von Felix Staratschek an eine katholische Tageszeitung:

Der Bericht, "Chancen für den Lissabon- Vertrag steigen" ( http://www.die-tagespost.de vom 20.6.09) ist alles andere als beruhigend. Immerhin haben Franzosen und Niederländer in Abstimmungen gegen die EU- Verfassung votiert, die fast inhaltsgleich als Vertrag von Lissabon wieder aufgetischt wurde. Allerdings wurde der Rahmen so geändert, dass diesmal, außer in Irland, keine Abstimmungen für das politische Verfahren zwingend vorgeschrieben waren. Und den Iren will man jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche (EU- Hilfen, marginalen Zugeständnissen und dem psychischen Druck auf den potentiellen Außenseiter) klar machen, das es verkehrt war, gegen diesen Vertrag zu stimmen.

Aber der Vertrag von Lissabon wird das Recht der Mitgliedstaaten herabstufen und ihnen u.a. mit unserem Grundgesetz unvereinbare Inhalte aufdrängen.

Der Vertrag von Lissabon wandelt alle EU- Staaten mit Gewaltenteilung in Gewährleistungsstaaten um und wird dort nicht nur zur Privatiersierung von Dienstleistungen, sondern auch von hoheitliche Aufgaben im Sinne der Neo- Liberalen Ideologie führen. Das wird zu erheblichen Interessenkonflikten und mangelnder Neutralität der Stellen führen, die künftig die staatlichen Aufgaben durchführen und den Artikel 33.4 des Grundgesetzes zur Makulatur machen.

Laut Artikel 19.1 müssen Einschränkungen, die Grundrechte betreffen, diese genau benennen unter Angabe des Artikel des Grundgesetzes. Die EU- Verfassung hat diesen Bezug nicht. Sie steht sogar über dem Grundgesetz und hebelt so de fakto alle Paragraphen aus, für die es im Grundgesetz eine Ewigkeitsgrantie gibt( Art. 79.3).

Die EU- Verfassung kennt im Ggs. zu Art. 1.2 des Grundgesetzes nicht das Verfassungsziel Frieden und hat kein klares Verbot eines Angriffkrieges (Art. 26). Statt dessen nennt diese äußerst schwammige Gründe, wann Kriege erlaubt sind. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Interessen der EU verletzt sind, im Falle einer "Krise", etc.. Hinzu kommt, das die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jeder parlamentarischen und juristischen Kontrolle entzogen wird.

In den Anhängen des Vertrages von Lissabon werden viele Regelungen, die für sich im Hauptteil gut klingen, relativiert oder gar aufgehoben. Die EU-Menschenrechte haben einen niedrigeren Rang, als die EU- Wirtschaftspolitik und sind schwächer formuliert, als die UNO- Menschenrechte.

Das EU- Parlament hat bei vielen entscheidenden Bereichen weiterhin nichts zu sagen, es kann keine eigenständigen Initiativen zur Gestaltung der EU einbringen und es kann in besonderen Situationen bei Entscheidungen, wo es eigentlich Mitspracherecht hätte, umgangen werden.

Selbst die Weiterentwicklung der EU- Verfassung liegt zu wesentlichen Teilen nicht in den Händen des Parlamentes. Änderungen der Regelungen zur Arbeitsweise der EU kann der Europäische Rat (also das Treffen der Regierungschefs) erlassen. Beim Europäischen Rat und der EU- Kommission bündeln sich Aufgaben der gesetzgebenden, richterlichen und ausführenden Gewalt. Eine so enge Verzahnung dieser 3 Gewalten hat es in Europa seit 1945 nicht mehr gegeben. Viele Kritiker sprechen daher von einem EU- Ermächtigungsgesetz. Auch 1933 wurde nur beschlossen, das die Regierung für vier Jahre ohne Parlament Gesetze erlassen kann, solange sie nicht das Parlament in Frage stellt. Mit Hilfe dieses Gesetzes, das einfach nur verlängert wurde, könnten die Nationalrassisten bis 1945 herrschen.

Aus diesen Erfahrungen haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes gelernt und eine Verfassung formuliert, die klar Angriffskriege verbietet und den Menschenrechten ewigen Schutz bietet. Was eine Missachtung dieser Grundrechte bedeutet, haben alle unsere Nachbarn nach 1939 erfahren. Allein das ein solcher Zustand, diesmal auf europäischer Ebene, mit der EU- Verfassung wieder in den Bereich des denkbaren kommt, müsste jeden Europäer zu einem Nein zu dieser Verfassung veranlassen. Aus diesem Grund bin ich auch froh, das Gott in diesem Vertragswerk nicht vorkommt. Oder soll Gott in der Präambel einer Verfassung stehen, wo das Parlament kein echtes Parlament ist, wo Wettbewerbsfähigkeit höher steht, als Grundrechte, wo Kriege für die Werte der Union oder gegen Aufruhr zugelassen werden? Mich erstaunt hier die Passivität der Kirchen. Diese müssten zu einem Gebetssturm für eine bessere Entwicklung in Europa aufrufen, damit Gott uns vor dieser Verfassung bewahrt. Es würde mich auch nicht wundern, wenn es im Namen der EU- Verfassung künftig zu einen neuen Kirchenkampf kommt und der Papst ein Einreiseverbot in die EU erhält, weil seine Aussagen gegen die Werte der EU verstoßen.

Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, 02195/8582 http://sites.google.com/site/oekoradevormwald Bundestagskandidat der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP)