Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen

Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen ging im Jahr 1623 aus der Grafschaft Hohenzollern-Sigmaringen hervor.

Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen erhielt im Jahr 1806 einen beachtlichen Gebietszuwachs, der auch die hier beschriebene Region Bodensee-Oberschwaben betraf. Die Besitzungen der Klöster Habsthal und Wald, der Deutschordensherrschaften Achberg und Hohenfels, der fürstlich fürstenbergischen Herrschaften Jungnau und Frohnstetten, der Thurn und Taxisschen Herrschaften Ostrach und Straßberg und der Spethschen Herrschaft Gammertingen und Hettingen gingen an das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.

Im Jahr 1850 (Besitzergreifung am 6. April 1850) fiel das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen als Hohenzollerische Lande an das Königreich Preußen, nachdem die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen im Jahr 1849 abgedankt haben. Die beiden Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hechingen-Sigmaringen wurden vereinigt und zum preußischen Bezirk Sigmaringen gemacht. Dieser Bezirk gehörte zur Rheinprovinz.

Im Jahr 1787 kam der Ort Bingen im Landkreis Sigmaringen von den von Hornstein an das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.

Im Jahr 1806 kam der Ort Wald von der Klosterherrschaft Wald an das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen.

Straßenschild der Hohenzollernstraße in Wald mit Erläuterung der Namensgebung

Diese Seite wurde zuletzt geändert am 19.09.2017.