Auf dem Trampelpfad
Von der Ansiedlung unserer bajuwarischen Vorfahren (etwa um 500 n. Chr.) bis zum Jahre 1158 waren Handel und Verkehr des Gebietes nördlich der Amper ausschließlich nach Moosburg beziehungsweise Landshut ausgerichtet. Die Bewohner waren niederbayerische Untertanen und hatten ihre Rechtsgeschäfte in Moosburg zu erledigen. Die näher gelegene Stadt Freising war mit schweren Lasten nur auf dem Umweg über Moosburg zu erreichen – vorausgesetzt, dass dort bereits eine Brücke über die Amper bestand. Für die Menschen lag Freising zudem „im Ausland“, und der Weg dorthin galt als beschwerlich.
Auch nachdem der Bischof von Freising im Jahr 744 in Zolling Grundbesitz erhielt, änderte sich zunächst nichts Wesentliches an diesen Verkehrsverhältnissen. Wollte ein Untertan in das Hochstift gelangen, musste er sich bei Zolling durch einen Fährmann über die Amper setzen lassen. Ein solcher Fährmann ist um das Jahr 1180 im ersten Freisinger Urbar urkundlich bezeugt.
Der Weg selbst führte durch das sumpfige Ampermoos und über die steilen Hänge der Amperleite und bestand lediglich aus einem beschwerlichen Trampelpfad. Unter diesen Bedingungen konnten nur geringe Warenmengen transportiert werden – meist das, was Menschen in Tragkörben mit sich führen konnten.
Bau der Brücke und der Straße
Eine grundlegende Veränderung der Verkehrsverhältnisse setzte erst im Jahr 1158 ein. In diesem Jahr ließ Heinrich der Löwe die einträgliche Brücke über die Isar bei Oberföhring zerstören und gründete zugleich die Stadt München. Für das Hochstift Freising bedeutete der Verlust der dortigen Zolleinnahmen einen schweren wirtschaftlichen Schlag. Auch der Bischof selbst war davon unmittelbar betroffen, zumal sein Onkel, Kaiser Barbarossa, zunächst wenig Neigung zeigte, gegen den gewalttätigen Herzog einzuschreiten.
Das wirtschaftlich klug handelnde Freisinger Domkapitel suchte noch im selben Jahr nach Möglichkeiten, diesen Verlust auszugleichen. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die damals große und wohlhabende Pfarrei Zolling dem Domkapitel Freising inkorporiert, also einverleibt. Die beträchtlichen Zehenteinkünfte flossen von nun an in die Kasse des Bischofs. Der Zollinger Pfarrer hingegen, der den Zehent bis dahin allein erhalten hatte, wurde fortan lediglich durch ein „mageres Gehalt“ entschädigt.
In diese Zeit fällt auch der Bau der Brücke über die Amper sowie des Weges durch das morastige Ampertal. Das Moor konnte dabei auf sogenannten Knüppeldämmen überquert werden. Im ersten Freisinger Urbar ist bereits ein Pruckhay, also ein Brückenpfleger, erwähnt; zugleich wird aber noch des Fährmanns gedacht. Der einschlägige Eintrag, siehe Bild oben, lautet:
„Von der Brücke daselbst werden 10 Scheffel Hafer, 4 Lämmer, 4 Gänse, 10 Hühner, 5 Pfennig, 100 Eier und die Hälfte beziehungsweise der dritte Teil der eingenommenen Münzen gegeben. Dort ist auch ein Lehen eines Fährmanns.“
Die gleichzeitige Nennung von Pruckhay und Fährmann deutet darauf hin, dass Brücke und Weg in dieser Zeit entstanden sind, also vermutlich zwischen 1158 und 1180.
Für den Bau der Amperbrücke lassen sich vor allem zwei Gründe anführen: Zum einen rechnete der Bischof mit dem Aufblühen der neu gegründeten Stadt München, in der der Herzog bald seine Residenz errichtete. Zwischen der freien Handelsstadt Regensburg und der Residenzstadt München wurde ein reger Handel erwartet, der über die Amperbrücke führen sollte. Damit verband sich die Hoffnung, erneut Maut- und Zollgebühren zu erzielen, wie sie zuvor in Oberföhring angefallen waren.
Zum anderen konnten die zahlreichen Freisinger Grunduntertanen in der Hallertau ihre Abgaben – Stift und Gült – nun in natura nach Freising bringen.
Leibeigenschaft, Hofbeschreibung und Mautordnung von 1420
Otto Prugkhay hat das Prugklehen inne. Er ist Herzog Heinrich zugehörig, während seine Hausfrau der Domkirche zu Freising gehört. Sie haben eine Tochter. Zum Hof gehören etwa acht Joch Ackerland, vierzehn Tagwerk zweimaliges und sieben Tagwerk einmaliges Gras sowie ein Garten von anderthalb Joch. Der Schmied ist sein Hintersasse und arbeitet ihm um den Zins.
Für seine Dienste an der Brücke erhält der Prugkhay verschiedene Abgaben: Vom Kapitel Freising bekommt er ein Muttel Korn und ein Muttel Habern. Ebenso erhält er vom Abt von Weihenstephan drei Muttel Korn sowie vom Abt von Neustift zwei Galva (Scheffel) Korn und zwei Galva Habern. Von Harbach stehen ihm acht Galva Habern zu, die jedoch nur unregelmäßig eingebracht werden.
Darüber hinaus erhält er von jedem geladenen Wagen einen Pfennig Zoll und von einem Karren einen Heller. Der schwere Zoll steht dem Herzog zu. Der Prugkhay ist verpflichtet, die Brücke zu allen Zeiten baulich zu erhalten. Auch von vier Saumrossen erhält er einen Pfennig; jedoch darf kein Saumroß die Brücke passieren, da ihm sonst ein Verlust am Zoll entstünde.
Außerdem hat er die Wege bis nach Tüntenhausen in Richtung der Brücke instand zu halten.
Die Last der Brücke
Über Generationen hinweg blieb die Brücke bei Zolling ein Ort ständiger Auseinandersetzung mit den Kräften der Umgebung. Der Pruckhay war dabei nicht nur Verwalter, sondern verantwortlich für ein Bauwerk, das fortwährend unter Belastung stand.
Die Amper setzte der hölzernen Konstruktion bei Hochwasser, Eisgang und wechselnden Wasserständen immer wieder zu. Gleichzeitig verlief hier eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen zwischen München und Regensburg. Fuhrwerke, Viehtrieb und schwer beladene Wagen beanspruchten die Brücke täglich und beschleunigten ihren Verschleiß.
Zwar standen dem Pruckhay Einnahmen aus Zöllen und Abgaben zu, doch reichten diese in der Regel nicht aus, um die Kosten der laufenden Instandhaltung zu decken. Reparaturen waren ständig erforderlich – an der Brücke selbst ebenso wie an den Zufahrten durch das feuchte Ampermoos, die unter der Nutzung rasch zerfuhren.
So war die Aufgabe des Brückenpflegers niemals abgeschlossen. Jede Generation stand vor derselben Herausforderung: die Brücke zu erhalten und den Verkehr aufrechtzuerhalten – trotz Wasser, Witterung und stetiger Abnutzung.
Im 17. Jahrhundert war die Amperbrücke bei Zolling bereits ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt. Noch bevor die Eisenbahnlinie München– Regensburg gebaut wurde, führte hier eine der wichtigsten Verbindungsstraßen zwischen München und Regensburg entlang. Händler, Fuhrleute und Reisende aus verschiedenen Regionen nutzten täglich diesen Übergang über die Amper. Die Brücke war damit nicht nur ein Bauwerk, sondern ein lebenswichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens.
Für die Instandhaltung der Brücke war das Hochstift Freising verantwortlich. Es setzte einen sogenannten „Pruckhay“ – einen Brückenpfleger – ein, der sich um den Zustand des Bauwerks kümmern musste. Doch genau hier lag das Problem: Die Pflege der Brücke erwies sich als schwierig und kostspielig. Die Holzkonstruktion war den Naturgewalten schutzlos ausgeliefert. Hochwasser, Witterung und Eisgang setzten ihr Jahr für Jahr zu. Bretter brachen, Geländer verfaulten, und die tragenden Pfähle wurden durch die Kräfte der Natur geschwächt. Im Jahr 1623 war der Zustand der Brücke bereits kritisch. Dennoch wurde sie weiterhin genutzt.
Eines Tages überquerte ein Bauer namens Strigl von Osterndorf mit einem schwer beladenen Fuhrwerk – gezogen von vier Pferden und beladen mit Baumstämmen – die Brücke. Obwohl er die Gefahr offenbar erkannte, setzte er seinen Weg fort. Die Konstruktion hielt der Belastung nicht stand: Die Brücke brach ein.
Was folgte, war dramatisch. Wagen, Pferde und der Bauer stürzten in die Fluten der Amper. Mit großer Mühe konnte sich der Mann retten, ebenso eines der Pferde. Die übrigen Tiere jedoch ertranken.
Nach dem Unglück suchte der Bauer Gerechtigkeit. Er verklagte den zuständigen Brückenpfleger Augustin Dirmayr vor dem Stadt- und Landrichter in Freising. Aus Angst vor einer Strafe einigte sich der Pruckhay außergerichtlich: Er versprach, 160 Gulden Schadenersatz zu zahlen – ein beträchtlicher Betrag. Einen Teil davon beglich er sofort, den Rest wollte er in Raten zahlen.
Doch die Vereinbarung hielt nicht lange. Der Brückenpfleger geriet in finanzielle Schwierigkeiten, da ihm Einnahmen aus dem Brückenzoll verweigert wurden. Dadurch konnte er seine Zusage nicht vollständig einhalten. Die Situation verschärfte sich weiter, bis schließlich auch die Obrigkeit eingriff. Der Hofmarksrichter verpflichtete den Pruckhay, Wege und Stege künftig in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, um ähnliche Unglücke zu verhindern.
Im 17. Jahrhundert war die Amperbrücke bei Zolling bereits ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt. Noch bevor die Eisenbahnlinie München– Regensburg gebaut wurde, führte hier eine der wichtigsten Verbindungsstraßen zwischen München und Regensburg entlang. Händler, Fuhrleute und Reisende aus verschiedenen Regionen nutzten täglich diesen Übergang über die Amper. Die Brücke war damit nicht nur ein Bauwerk, sondern ein lebenswichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens.
Für die Instandhaltung der Brücke war das Hochstift Freising verantwortlich. Es setzte einen sogenannten „Pruckhay“ – einen Brückenpfleger – ein, der sich um den Zustand des Bauwerks kümmern musste. Doch genau hier lag das Problem: Die Pflege der Brücke erwies sich als schwierig und kostspielig. Die Holzkonstruktion war den Naturgewalten schutzlos ausgeliefert. Hochwasser, Witterung und Eisgang setzten ihr Jahr für Jahr zu. Bretter brachen, Geländer verfaulten, und die tragenden Pfähle wurden durch die Kräfte der Natur geschwächt. Im Jahr 1623 war der Zustand der Brücke bereits kritisch. Dennoch wurde sie weiterhin genutzt.
Eines Tages überquerte ein Bauer namens Strigl von Osterndorf mit einem schwer beladenen Fuhrwerk – gezogen von vier Pferden und beladen mit Baumstämmen – die Brücke. Obwohl er die Gefahr offenbar erkannte, setzte er seinen Weg fort. Die Konstruktion hielt der Belastung nicht stand: Die Brücke brach ein.
Was folgte, war dramatisch. Wagen, Pferde und der Bauer stürzten in die Fluten der Amper. Mit großer Mühe konnte sich der Mann retten, ebenso eines der Pferde. Die übrigen Tiere jedoch ertranken.
Nach dem Unglück suchte der Bauer Gerechtigkeit. Er verklagte den zuständigen Brückenpfleger Augustin Dirmayr vor dem Stadt- und Landrichter in Freising. Aus Angst vor einer Strafe einigte sich der Pruckhay außergerichtlich: Er versprach, 160 Gulden Schadenersatz zu zahlen – ein beträchtlicher Betrag. Einen Teil davon beglich er sofort, den Rest wollte er in Raten zahlen.
Doch die Vereinbarung hielt nicht lange. Der Brückenpfleger geriet in finanzielle Schwierigkeiten, da ihm Einnahmen aus dem Brückenzoll verweigert wurden. Dadurch konnte er seine Zusage nicht vollständig einhalten. Die Situation verschärfte sich weiter, bis schließlich auch die Obrigkeit eingriff. Der Hofmarksrichter verpflichtete den Pruckhay, Wege und Stege künftig in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, um ähnliche Unglücke zu verhindern.
Text Prugkhay: Manuela Flohr, nach Josef Brückl: Die Straße war ihr Schicksal, 1970
Bilder historischer Abschriften:
Kopial- und Salbuch des Hochstiftes Freising:https://www.bavarikon.de/object/bav:GDA-OBJ-0000000000000004?cq=&lang=de
Reformation Der Bayrischen Landrecht : nach Christi vnsers Haylmachers Geburd im Fünffzehenhundert vnd Achtzehenden Jar auffgericht, https://www.bavarikon.de/object/bav:SBR-MDZ-00000BSB11083973?cq=prugkhay&lang=de
Text Brückensturz: Elisabeth Obermeier
Bildszenen Amperbrücke: Historisch nachgestaltet mit KI unterVerwendung geologischer Flächenkarten von Zolling, Bayernatlas, und historischen Vorlagen, Flohr und Obermeier
Hofgebäude nach Vorlage Freilichtmuseum Bad Windsheim, Bauernhaus um 1400: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Freilandmuseum_Bad_Windsheim_Nr._95_Bauernhaus_aus_H%C3%B6fstetten_20230414_0197.jpg
Quellen Brückensturz:
• Ordinariatsarchiv der Erzdiözese München und Freising, Zolling Nr. 4
• Brückl, Josef: Die Amperbrücke zu Zolling im Dreißigjährigen Krieg, in: Frisinga 47 (1964), Nr. 2, Hauptstaatsarchiv München, HL Freising Nr. 63