Screenshots
Urheberschutz
Der Urheberschutz für gedruckte Schulbücher ist in www.kopierregeln.de vertraglich geregelt und in www.schulbuchkopie.de beschrieben und bezieht sich grundsätzlich auf die Verbreitung von geistigem Eigentum. so dass für private Zwecke Screenshots eigentlich angefertigt werden dürften,
Für digitale Medien bieten die Verlage deshalb gesonderte Lizenzmodelle an.
Fast alle Verlage verzichten auf eine technische Unterbindung von Screenshots und nur wenige verbieten in ihren Lizenzmodellen die Anwendung von Screenshots. Vielmehr zielen die Lizenzmodelle und die technische Umsetzung darauf ab, die Schulbücher nur seitenweise und für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Lizenzmodelle von Verlagen
Klett
Cornelsen
Digitale Nutzung unserer Produkte durch Lehrer/-innen und Schüler/-innen
Digitale Medien – Wie gehe ich hier vor?
Wenn bei Ihnen der Bedarf besteht, digitale Medien, wie Audios und Videos, aber auch komplette E-Books oder einen Screenshot aus einem digitalen Unterrichtsmanager, zu nutzen, dann sind diese Inhalte nicht umfasst vom oben genannten „Fotokopiervertrag“.
Diese digitalen Medien dürfen von Lehrer/-innen und Schulen nur unter folgenden Voraussetzungen genutzt werden:
Eine Nutzung erfolgt ausschließlich innerhalb der Klasse.
Die Inhalte dürfen nicht an sonstige Dritte weitergegeben werden (z.B. Partnerschulen, Kollegen aus anderen Schulen etc.). An die Eltern Ihrer Schüler darf die Weitergabe erfolgen, soweit sie auch als Empfänger für ihre Kinder auftreten (z.B. weil die Schüler noch keine eigenen E-Mail Adressen bzw. Zugänge zu Schulplattformen haben).
Bitte stellen Sie sicher, dass die Inhalte unter Zugriffbeschränkungen zur Verfügung gestellt werden, z.B. per E-Mail nur an die betreffenden Schüler; bei Upload auf Systeme (z.B. Lernplattformen wie moodle) nur mit Passwörtern oder Zugriffsregelungen (z.B. alle Schüler der Klasse 7b).
Die Inhalte sollten aus sämtlichen Systemen entfernt bzw. gelöscht werden, wenn diese von der Klasse nicht mehr genutzt werden.