"herzlichen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie um nähere Informationen zur geplanten Ansiedlung eines IKEA Möbelhauses in Wuppertal bitten.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass IKEA eine Ansiedlung in Wuppertal plant, um damit das für Wuppertal ausgesprochen hohe Angebotsdefizit im Möbelbereich zu kompensieren. Derzeit weist unsere Stadt in diesem Segment einen Kaufkraftverlust von 35 % an die umliegenden Gemeinden aus. Hinzu kommt ein hoher Arbeitsplatz- und Imageeffekt, der mit der Ansiedlung eines IKEA Möbelhauses verbunden ist.
Daher bemühen sich unterschiedliche politische Entscheidungsträger, die Stadtverwaltung Wuppertal und die Wirtschaftsförderung Wuppertal intensiv um eine solche Ansiedlung.
Seitens IKEA wurden verschiedene Standorte im Stadtgebiet geprüft sowohl entlang der L418 / L419, also auf den Südhöhen, als auch in der Nähe der Autobahnen A1 / A46. Letztendlich erfüllt nur das Areal der Fertighausausstellung in unmittelbarer Nähe der Autobahnabfahrt Wuppertal-Oberbarmen das Anforderungsprofil des Unternehmens.
Derzeit wird sowohl durch IKEA als auch durch die lokalen und überregionalen Planungsverantwortlichen geprüft, wie eine solche Ansiedlung umsetzbar ist und ob die verkehrlichen und baulichen Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung gegeben sind. Auf Grund dieses frühen Stadiums der Vorprüfung sind verbindliche politische und rechtliche Entscheidungen noch nicht vorgenommen worden. Gleichwohl bemühen sich die beteiligten Institutionen intensiv um eine positive Vorklärung der offenen Fragen.
Bezüglich der zeitlichen Umsetzung ist davon auszugehen, dass auf Grund der langen Vorlaufzeiten eine Realisierung des Vorhabens erst 2014 möglich sein wird. Dieses erklärt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Detailplanungen vorliegen, die verbindlich mit Ihnen diskutiert werden können.
Selbstverständlich haben Sie jedoch die Gelegenheit, im Falle der notwendigen Anpassung des Bebauungsplanes, Ihre Interessen und Vorstellungen einzubringen. Diese Bürgerbeteiligung ist integraler Bestandteil eines jeden Bebauungsplanverfahrens.
Sobald belastbare Konzepte vorliegen und rechtlich verbindliche Planungsprozesse angestoßen werden, können wir Sie über den weiteren Fortgang informieren.
Mit freundlichen Grüßen"