Audiologie in Deutschland aus südafrikanischer Sicht
Quelle: pro.meinhoergeraet.de 23.02.23
Ohrenschmalz im Gehörgang! Die Kunden mussten zunächst zum HNO-Arzt gehen und kamen – wenn überhaupt – erst Wochen später wieder. Die neue Meisterprüfungsverordnung bringt Rechtsklarheit. Wir haben mit Dr. Frederick Hahn gesprochen, Leiter der Abteilung Fort- und Weiterbildung an der Akademie für Hörakustik Lübeck, verantwortlich für den neuen Kurs „Cerumenmanagement“.
Seit 2017 werden nicht mehr Hörgeräteakustiker, sondern Hörakustiker ausgebildet. Die Namensänderung war Teil einer neuen Gesellenprüfungsverordnung, genauso wie die Ergänzung des Schulungsprogramms. Im Sommer 2022 folgte nun endlich die Aktualisierung der Meisterprüfungsverordnung und mit ihr die Aufnahme einer Tätigkeit, die Hörakustikern die Arbeit immens erleichtert: Endlich ist ausdrücklich geregelt, dass Hörakustiker-Meister Cerumen entfernen dürfen – ausschließlich Meister. Dr. Frederick Hahn erklärt: „Die Hörakustik ist ein gefahrengeneigtes Handwerk. Deswegen herrscht Meisterpflicht. Nur der Meister darf die Lage beurteilen.“
Initiiert wurde die Änderung der Meisterprüfungsverordnung von der biha, formell angestoßen durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „So ein Prozess dauert ungefähr drei bis vier Jahre. Da sind alle Stakeholder involviert, Hörakustiker, Gewerkschaften, das Wirtschaftsministerium, weil es Handwerk ist, das Bildungsministerium, weil es um eine Weiterbildung geht und natürlich auch das Gesundheitsministerium. Im Endeffekt entsteht dabei dann ein Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wird“, beschreibt Dr. Frederick Hahn. Der Gesetzestext kann hier nachgelesen werden: https://www.buzer.de/gesetz/15236/index.htm
Jetzt ist es klar geregelt: Hörakustiker-Meister sind berechtigt, Cerumen im Rahmen der Hörsystemversorgung aus Gehörgängen zu entfernen.